Gemeinschaftsantenne/Breitband: Verteilerschlüssel verständlich erklärt
Für die verbleibenden umlagefähigen Antennenkosten gilt der im Mietvertrag vereinbarte Verteilerschlüssel. In der Praxis wird meist die Wohnfläche herangezogen. Die Verteilung nach Einheiten war bei Kabelgebühren verbreitet, ist für den Restbetrieb aber weniger gebräuchlich.
Veröffentlicht am 3. Juni 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026
Kurzantwort
Verbleibende Antennenkosten werden nach Wohnfläche oder Einheiten verteilt, je nach Mietvertrag.
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Rechtsrahmen zu Gemeinschaftsantenne/Breitband
Rechtsgrundlage
Seit 01.07.2024 sind laufende Kabel-Programmkosten regelmäßig nicht mehr umlagefähig; verbleiben können technische Betriebsanteile. Kernnorm ist § 2 Nr. 15 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Programmkosten/Kabelanschlussentgelte nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs.
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Verteilerschlüssel: typische Fehlerquellen
Da die umlagefähigen Beträge seit Juli 2024 stark gesunken sind, fällt ein falscher Verteilerschlüssel weniger ins Gewicht als bei anderen Positionen. Dennoch muss der vertraglich vereinbarte Schlüssel angewendet werden. Ein Wechsel von Einheiten auf Wohnfläche oder umgekehrt ohne Zustimmung der Mieter ist unzulässig und macht die Abrechnung in dieser Position anfechtbar.
Prüfpfad in der Praxis
Rechtsgrundlage
Prüfen Sie als Erstes, ob in der Abrechnung noch Kabelgebühren oder Programmkosten enthalten sind, denn seit dem 1. Juli 2024 ist das Nebenkostenprivileg abgeschafft und diese Kosten sind nicht mehr umlagefähig. Kontrollieren Sie, ob ausschließlich der Betriebsstrom der hauseigenen Gemeinschaftsantennenanlage und deren Wartung abgerechnet werden. Gleichen Sie die Rechnungsbeträge mit den Originalbelegen des Antennenservices ab. Achten Sie darauf, ob ein Glasfaserbereitstellungsentgelt nach § 72 TKG angesetzt wird und ob die Voraussetzungen (Neuverlegung, Mietvertragsvereinbarung, max. 60 EUR/Jahr) tatsächlich erfüllt sind.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 15 BetrKV: Gemeinschaftsantenne/Breitband: zentrale Kostenart nach BetrKV.
§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.
TKG (Wegfall Nebenkostenprivileg seit 01.07.2024): Laufende Kabel-Programmkosten sind seitdem regelmäßig nicht mehr umlagefähig.
Rechenbeispiel Gemeinschaftsantenne/Breitband (Verteilerschlüssel)
Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
23527.57 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
- 23527.57 EUR / 950 m2 = 24.77 EUR pro m2
- 24.77 EUR x 78 m2 = 1932.06 EUR Jahresanteil
- 1932.06 EUR / 12 = 161.01 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1932.06 EUR (monatlich 161.01 EUR).
Praxis-Tipp und nächste Schritte
Praxis-Tipp
Auch wenn die verbleibenden Antennenkosten gering sind: Verwenden Sie den im Mietvertrag festgelegten Verteilerschlüssel. Ein formeller Fehler beim Schlüssel kann die gesamte Position angreifbar machen.
- Mietvertrag auf den vereinbarten Schlüssel für Antennenkosten prüfen.
- Kontrollieren, ob der Vermieter denselben Schlüssel wie in den Vorjahren verwendet hat.
- Abgerechnete Gesamtfläche oder Einheitenzahl gegen die tatsächlichen Verhältnisse abgleichen.
- Bei Abweichung den Vermieter auf den vertraglich maßgeblichen Schlüssel hinweisen.
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV