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Aufzug

Aufzug: Verteilerschlüssel verständlich erklärt

Aufzugskosten werden in der Praxis überwiegend nach Wohnfläche verteilt. Alternativ ist eine Verteilung nach Wohneinheiten zulässig. Entscheidend ist die mietvertragliche Vereinbarung, die auch festlegt, ob Erdgeschoss-Mieter einbezogen werden.

KostenartAufzug Stand2026-03-14 Rechtsgrundlage§ 2 Nr. 7 BetrKV, § 556a BGB

Kurzantwort

Aufzugskosten werden meist nach Wohnfläche verteilt; auch Erdgeschoss-Mieter können beteiligt werden (BGH VIII ZR 103/06).

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Rechenbeispiel Aufzug (Verteilerschlüssel)

Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
12318.63 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
  1. 12318.63 EUR / 950 m2 = 12.97 EUR pro m2
  2. 12.97 EUR x 78 m2 = 1011.66 EUR Jahresanteil
  3. 1011.66 EUR / 12 = 84.31 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1011.66 EUR (monatlich 84.31 EUR).

Praxis-Tipp

Prüfen Sie den Mietvertrag auf die konkrete Verteilerschlüssel-Klausel und ob dort Erdgeschoss-Mieter ausdrücklich ein- oder ausgeschlossen sind. Fehlt eine Regelung, gilt nach § 556a BGB die Wohnfläche.

Nächste Schritte

  1. Mietvertragliche Vereinbarung zum Verteilerschlüssel und zur EG-Beteiligung prüfen.
  2. Abgerechnete Gesamtwohnfläche mit den tatsächlichen Flächen aller beteiligten Einheiten abgleichen.
  3. Kontrollieren, ob alle im Verteilerschlüssel genannten Einheiten in der Abrechnung berücksichtigt sind.
  4. Bei Abweichung den Vermieter schriftlich auf den vertraglich vereinbarten Schlüssel hinweisen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 7 BetrKV

Aufzug: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB

Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

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NebenkostenPro strukturiert diese Kostenart in Ihrer Abrechnung und markiert typische Prüfpunkte in der kostenlosen Vorschau.

Häufige Fragen

Welcher Fehler ist bei Aufzug im Aspekt Verteilerschlüssel am häufigsten?

Am häufigsten sind Schlüssel- und Abgrenzungsfehler: Entweder wird der falsche Maßstab genutzt oder gesondert zu prüfende Teilkosten werden nicht getrennt.

Welche Norm ist für Aufzug hier zentral?

§ 2 Nr. 7 BetrKV ist die Kernnorm. Ergaenzend gelten § 556 BGB und § 556a BGB; bei Heizkosten zusaetzlich die HeizkostenV.

Wie gehe ich bei strittigen Aufzug-Positionen vor?

Zuerst Summen und Schlüssel prüfen, dann Belege einsehen, anschließend mögliche Norm- und Belegbezüge dokumentieren und konkret bezifferte Klärungspunkte formulieren.

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Stand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.