NebenkostenPro

Nebenkostenabrechnung erstellen mit KI

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KI-gestützte Analyse

Unsere KI erkennt automatisch alle relevanten Daten aus Ihren Dokumenten und erstellt eine vollständige Nebenkostenabrechnung.

Rechtssicher nach BetrKV

Alle Abrechnungen entsprechen der aktuellen Betriebskostenverordnung und sind gerichtsfest.

Zeit & Geld sparen

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So einfach erstellen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung

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Dokumente hochladen

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KI analysiert

Unsere KI extrahiert automatisch alle relevanten Daten

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Prüfen & anpassen

Überprüfen Sie die Abrechnung und nehmen Sie Anpassungen vor

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Alle umlagefähigen Nebenkosten im Überblick

NebenkostenPro berücksichtigt automatisch alle umlagefähigen Nebenkosten gemäß § 2 BetrKV (Betriebskostenverordnung):

Grundsteuer
Wasserversorgung
Entwässerung
Heizkosten
Warmwasserkosten
Aufzug
Straßenreinigung
Müllbeseitigung
Hausreinigung
Gartenpflege
Beleuchtung
Schornsteinreinigung
Versicherungen
Hauswart
Gemeinschaftsantenne
Waschraum
Sonstige Betriebskosten

Häufig gestellte Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Was ist eine Nebenkostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung ist eine jährliche Aufstellung aller Betriebskosten einer Immobilie, die auf die Mieter umgelegt werden. Sie zeigt die Gesamtkosten, den Verteilerschlüssel und die individuelle Belastung jedes Mieters.

Welche Fristen gelten für die Nebenkostenabrechnung?

Vermieter müssen die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen. Mieter haben nach Erhalt 12 Monate Zeit, Einwände geltend zu machen.

Welche Kosten sind umlagefähig?

Umlagefähig sind alle in § 2 BetrKV aufgeführten Betriebskosten wie Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllbeseitigung, Hausreinigung etc. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen.

Wie werden die Nebenkosten verteilt?

Die Verteilung erfolgt nach im Mietvertrag vereinbarten Schlüsseln: Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch. Ohne Vereinbarung gilt die Wohnfläche als Verteilerschlüssel.

Ist NebenkostenPro rechtssicher?

Ja, alle mit NebenkostenPro erstellten Abrechnungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben der BetrKV und sind gerichtsfest.

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