Kostenart-Aspekt

Entwässerung: Verteilerschlüssel verständlich erklärt

Diese Seite zeigt, wie Sie Entwässerung im Aspekt „Verteilerschlüssel“ rechtlich und rechnerisch einordnen. Ziel ist eine prüffähige Abrechnung mit klarer Trennung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Bestandteilen.

KostenartEntwässerung
AspektVerteilerschluessel
Datenstand2026-02-26

Kurzantwort

Entwässerung: Der Aspekt „Verteilerschlüssel“ ist rechtssicher umsetzbar, wenn Umlagefähigkeit, Verteilerschlüssel und Beleglage konsistent geprüft werden.

Rechtsrahmen zu Entwässerung

Rechtsgrundlage

Laufende Abwasserkosten sind umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 3 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Kanalsanierung und Instandsetzung.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Verteilerschlüssel: typische Fehlerquellen

häufig Wohnfläche oder Personenzahl; bei Verbrauchssystemen nutzungsnah. Ein unpassender Schlüssel führt regelmäßig zu materiellen Fehlern in der Abrechnung.

Prüfpfad in der Praxis

Empfohlene Reihenfolge: Starten Sie mit dem Summenabgleich, prüfen Sie danach den Verteilerschlüssel (maßgeblicher Verteilungsmaßstab laut Vereinbarung). Anschließend bewerten Sie die materielle Zulässigkeit und dokumentieren die Fristen (12 Monate Abrechnung, 12 Monate Einwendung).

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 3 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 3 BetrKV: Entwaesserung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Entwässerung (Verteilerschlüssel)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

13429.00 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m²

Wohnfläche der Einheit

78 m²

  1. 13429.00 EUR / 950 m² = 14.14 EUR pro m²
  2. 14.14 EUR x 78 m² = 1102.92 EUR Jahresanteil
  3. 1102.92 EUR / 12 = 91.91 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten Sie mit Belegen, Umlageklausel und Verteilerschlüssel nachvollziehbar begründen.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1102.92 EUR (monatlich 91.91 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie bei Entwässerung jede Auffälligkeit mit Betrag, Belegstelle und Normbezug. So bleiben Korrekturen auch im Streitfall nachvollziehbar.

  • Entwässerung-Position gegen Mietvertrag und vereinbarten Verteilerschlüssel prüfen.
  • Nicht umlagefähige Teilkosten rechnerisch trennen und gesondert dokumentieren.
  • Einzelanteil der Wohnung mit eigener Gegenrechnung nachvollziehen.
  • Auffälligkeiten fristgerecht und schriftlich mit Normbezug anzeigen.

Häufige Fragen

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Entwässerung direkt im Abrechnungsfall prüfen

Nutzen Sie den Aspekt-Check als Leitfaden und wechseln Sie danach in die vollständige Abrechnungsanalyse.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Februar 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV