Kurzantwort: Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung 2026 kommen?
Bei einem Abrechnungszeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 muss die Nebenkostenabrechnung regelmäßig bis zum 31.12.2027 beim Mieter zugehen. Endet der Abrechnungszeitraum an einem anderen Datum, läuft die 12-Monats-Frist entsprechend ab diesem Ende.
- 2025-Abrechnung? – Zur separaten 2025-Version mit Frist bis 31.12.2026.
- Fristen 2026 im Detail – Alle Stichtage, Zugang und Einwendungsfrist.
Das Wichtigste in Kürze
- CO2-Preis: 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 €/Tonne
- Vermieteranteil: 10-95% der CO2-Kosten je nach Energieeffizienz
- Zugang: Versandart und Nachweis gesondert prüfen
- Transparenz: Erweiterte monatliche Verbrauchsinfos
NebenkostenPro markiert typische 2026-Prüfpunkte strukturiert.
Die wichtigsten Änderungen 2026 im Detail
CO2-Preis im Korridor
Der CO2-Preis liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 € pro Tonne. Deshalb sollten Preis, Emissionen und Aufteilung in der Abrechnung nachvollziehbar sein.
Fernablesung im Fokus
Nicht fernablesbare Verbrauchserfassung muss nach HeizkostenV grundsätzlich bis 31.12.2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden, sofern keine Ausnahme greift.
Zugang und Belege dokumentieren
Bei digitaler Kommunikation zählen weiterhin Zugang, Nachvollziehbarkeit und die Möglichkeit zur Belegeinsicht. Vertrag, Einwilligung und Nachweis sollten gesondert betrachtet werden.
Kostenanstieg einordnen
Der aktuelle Betriebskostenspiegel und lokale Gebühren helfen, starke Sprünge bei Einzelpositionen als Prüfpunkte zu markieren.
CO2-Kostenaufteilung 2026
Mit dem CO2-Preiskorridor von 55 bis 65 €/Tonne bleibt die Heizkostenabrechnung 2026 erklärungsbedürftig. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto mehr kann ein Vermieteranteil in Betracht kommen.
Aufteilung nach Gebäudeeffizienz
| Energieeffizienz | Aufteilung |
|---|---|
| Sehr gut (unter 12 kg CO₂/m²/a) | Mieter 100% / Vermieter 0% |
| Gut (12-17 kg CO₂/m²/a) | Mieter 90% / Vermieter 10% |
| Durchschnitt (17-32 kg CO₂/m²/a) | Mieter 50% / Vermieter 50% |
| Schlecht (32-52 kg CO₂/m²/a) | Mieter 20% / Vermieter 80% |
| Sehr schlecht (über 52 kg CO₂/m²/a) | Mieter 5% / Vermieter 95% |
Checkliste: Diese Punkte 2026 strukturiert prüfen
Für Vermieter
- CO2-Anteil berechnen und als Prüfpunkt dokumentieren
- Verbrauchsinformationen bei fernablesbarer Ausstattung dokumentieren
- Energieeffizienzklasse dokumentieren
- 12-Monats-Frist einhalten
- Zugang und Versandart dokumentieren
Für Mieter
- CO2-Aufteilung kontrollieren
- Verbrauchsinformationen nachvollziehen
- Verbrauch mit Vorjahr vergleichen
- Einwendungsfrist merken (12 Monate)
- Bei Fehlern Abrechnung prüfen lassen
NebenkostenPro markiert typische Prüfpunkte zu CO2-Aufteilung, Verbrauchsinformationen, Frist und Kostenarten.
Quellen und Stand
Stand: 08.06.2026. Die folgenden Primärquellen bilden die Grundlage für Fristen, Fernablesung, Verbrauchsinformationen und CO2-Preise.
- BGB § 556 – Abrechnungsfrist und Einwendungsfrist bei Betriebskosten.
- HeizkostenV § 5 – Fernablesbare Ausstattung und Übergangsfrist.
- HeizkostenV § 6a – Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen.
- BMUKN: BEHG-Änderung – CO2-Preiskorridor 2026 von 55 bis 65 Euro je Tonne.
Weiterführende Artikel
- Nebenkosten 2026 – Übersicht – Rechner, Fristen, BetrKV, CO2-Kosten und Prüfpunkte.
- CO2-Kostenaufteilung 2026 – Preiskorridor, Stufenmodell und Heizkosten-Prüfung.
- Betriebskostenverordnung 2026 – Alle 17 Kostenarten und die wichtigsten 2026-Prüfpunkte.
- Nebenkostenabrechnung 2025 – Separate Jahresversion für Abrechnungen aus dem Jahr 2025.