Rechtliches
2026
Aktualisiert: Januar 202610 Min Lesezeit

Nebenkostenabrechnung 2026: Alle wichtigen Änderungen

Das Jahr 2026 bringt wichtige Neuerungen bei der Nebenkostenabrechnung. Steigende CO2-Kosten, erweiterte Informationspflichten und neue digitale Optionen – hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • CO2-Preis: Steigt auf 55€/Tonne (2025: 45€)
  • Vermieteranteil: 10-95% der CO2-Kosten je nach Energieeffizienz
  • Digitalisierung: Elektronische Abrechnungen rechtswirksam
  • Transparenz: Erweiterte monatliche Verbrauchsinfos

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Die wichtigsten Änderungen 2026 im Detail

CO2-Steuer steigt weiter

Der CO2-Preis steigt 2026 auf 55€ pro Tonne. Das bedeutet höhere Heizkosten – aber auch mehr Anteil, den der Vermieter tragen muss.

Erweiterte Verbrauchsinformation

Ab 2026 müssen monatliche Verbrauchsinformationen noch detaillierter sein und Vergleichswerte aus dem Vorjahr enthalten.

Digitale Abrechnungen

Vermieter können Abrechnungen nun vollständig digital übermitteln. Die 12-Monats-Frist gilt auch für digitale Zustellung.

Neue Berechnungsmodelle

Verbesserte Formeln für die Warmwasserkostenberechnung bei zentraler Versorgung ohne Wärmemengenzähler.

CO2-Kostenaufteilung 2026

Mit dem CO2-Preis von 55€/Tonne steigen die Heizkosten weiter an. Das Gute für Mieter: Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto mehr muss der Vermieter übernehmen.

Aufteilung nach Gebäudeeffizienz:

Sehr gut (unter 12 kg CO₂/m²/a)Mieter 100% / Vermieter 0%
Gut (12-17 kg CO₂/m²/a)Mieter 90% / Vermieter 10%
Durchschnitt (17-32 kg CO₂/m²/a)Mieter 50% / Vermieter 50%
Schlecht (32-52 kg CO₂/m²/a)Mieter 20% / Vermieter 80%
Sehr schlecht (über 52 kg CO₂/m²/a)Mieter 5% / Vermieter 95%

Checkliste: Das müssen Sie 2026 beachten

Für Vermieter:

  • CO2-Anteil korrekt berechnen und abziehen
  • Monatliche Verbrauchsinfo versenden
  • Energieeffizienzklasse dokumentieren
  • 12-Monats-Frist einhalten
  • Digitale Zustellung dokumentieren

Für Mieter:

  • CO2-Aufteilung kontrollieren
  • Monatliche Verbrauchsinfo anfordern
  • Verbrauch mit Vorjahr vergleichen
  • Widerspruchsfrist merken (12 Monate)
  • Bei Fehlern Abrechnung prüfen lassen

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