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Ratgeber Vermieter Aktualisiert 08.06.2026

Betriebskostenabrechnung erstellen: Fristen, Kostenarten & PDF-Workflow

Alles, was Sie als Vermieter zur Betriebskostenabrechnung wissen müssen — von den Fristen über die 17 Betriebskostenarten im Prüfrahmen bis zum Rechenbeispiel und PDF-Workflow. Für Jahresfragen gibt es separate 2025- und 2026-Seiten.

Betriebskostenabrechnung online erstellen

an BetrKV-Struktur orientiert, mit Prüfpunkten im Workflow und PDF-Export.

Separate Jahresversionen

Betriebskostenabrechnung nach Abrechnungsjahr

Dieser Ratgeber bietet den allgemeinen Überblick. Geht es um ein bestimmtes Abrechnungsjahr, helfen die jahresbezogenen Seiten mit konkreten Fristen und Änderungen weiter.

Was ist eine Betriebskostenabrechnung?

Eine Betriebskostenabrechnung ist die jährliche Aufstellung aller laufenden Kosten, die dem Vermieter durch den Betrieb eines Mietobjekts entstehen und die im Mietverhältnis als Betriebskosten abgerechnet werden. Die Rechtsgrundlage bildet § 556 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Der Vermieter ist verpflichtet, einmal im Jahr über die tatsächlich angefallenen Kosten abzurechnen, sofern im Mietvertrag eine Vorauszahlung auf die Betriebskosten vereinbart wurde. Wurde stattdessen eine Nebenkostenpauschale vereinbart, entfällt die Pflicht zur jährlichen Abrechnung.

Das Ergebnis der Abrechnung ist entweder eine Nachzahlung des Mieters oder ein Guthaben, das der Vermieter erstatten muss. Im Bundesdurchschnitt lagen die Betriebskosten 2024 bei rund 2,88 Euro pro Quadratmeter und Monat (Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes).

Wer muss eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Jeder Vermieter, der mit seinen Mietern eine Vorauszahlung auf die Betriebskosten vereinbart hat, ist zur jährlichen Abrechnung verpflichtet. Das gilt für Privatvermieter mit einer einzelnen Wohnung ebenso wie für Hausverwaltungen mit großem Portfolio. Auch bei einem Eigentümerwechsel während des Abrechnungszeitraums bleibt die Abrechnungspflicht bestehen.

Was sollten Mieter wissen?

Mieter haben das Recht, die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten zu prüfen und Einwendungen zu erheben. Besonders wichtig: Sie können Belegeinsicht verlangen und sollten prüfen, ob nur im Prüfrahmen liegende Kosten abgerechnet wurden, ob der Verteilerschlüssel korrekt angewendet wurde und ob die Vorauszahlungen richtig verrechnet wurden. Bestimmte Positionen der Betriebskostenabrechnung können Sie zudem in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.

Tipp: Belegeinsicht

Als Mieter haben Sie nach § 259 BGB das Recht, sämtliche Originalbelege einzusehen. Fordern Sie die Belegeinsicht schriftlich an — idealerweise innerhalb der Einwendungsfrist von 12 Monaten.

Betriebskosten vs. Nebenkosten — Was ist der Unterschied?

Viele Vermieter und Mieter verwenden die Begriffe Betriebskosten und Nebenkosten synonym. Rechtlich gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied:

Betriebskosten

Rechtlich definierter Begriff. § 1 Abs. 1 BetrKV beschreibt Betriebskosten als die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Die 17 Betriebskostenarten im Prüfrahmen sind in § 2 BetrKV abschließend aufgelistet.

Nebenkosten

Umgangssprachlicher Begriff. Im Mietrecht gibt es keine offizielle Definition von „Nebenkosten“. Der Begriff kann breiter gefasst sein und auch gesondert zu prüfende Kosten einschließen. In der Praxis meinen Mieter und Vermieter damit aber dasselbe wie Betriebskosten.

Fazit: Ob „Betriebskostenabrechnung“ oder „Nebenkostenabrechnung“ — in der Praxis sind die Begriffe austauschbar. Entscheidend ist, dass sich die Abrechnung an den 17 Kostenarten der BetrKV orientiert.

Gesetzliche Grundlage: BetrKV & BGB

Die Betriebskostenabrechnung wird durch zwei zentrale Regelwerke bestimmt:

§ 556 BGB — Vereinbarung über Betriebskosten

  • § 556 BGB kann als Prüfbezug für Betriebskostenvereinbarungen dienen (Abs. 1).
  • Vorauszahlungen dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden (Abs. 2).
  • Der Abrechnungszeitraum beträgt maximal 12 Monate (Abs. 3 Satz 1).
  • Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (Abs. 3 Satz 2).
  • Verspätete Nachforderungen sollten anhand von Abs. 3 Satz 3 geprüft werden.

Betriebskostenverordnung (BetrKV)

  • § 1 definiert den Begriff „Betriebskosten“ und grenzt sie von Verwaltungs- und Instandhaltungskosten ab.
  • § 2 listet die 17 Betriebskostenarten im Prüfrahmen abschließend auf (Nr. 1 bis Nr. 16, plus Nr. 5a).
  • Zusätzlich regelt die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten.

Darüber hinaus kann § 556a BGB als Prüfbezug relevant sein. Wohnfläche ist ein typischer Orientierungsmaßstab, sofern kein abweichender Schlüssel vereinbart wurde. Für verbrauchsabhängige Kosten (Heizung, Warmwasser) nennt die Heizkostenverordnung besondere Referenz- und Prüfkriterien.

Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

Die Heizkostenverordnung ergänzt die BetrKV speziell für Heiz- und Warmwasserkosten. Sie nennt einen Verbrauchsanteil von 50 % bis 70 % als Referenz- und Prüfbereich. Der restliche Anteil (30 bis 50 %) wird häufig als Grundkosten nach der Wohnfläche betrachtet. § 12 HeizkostenV nennt für bestimmte Auffälligkeiten eine mögliche Prüfgrundlage; ob ein solcher Fall vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen. Weitere Details finden Sie in unserem Ratgeber zur Heizkostenabrechnung.

CO2-Kostenaufteilung seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gesondert fachlich prüfen lassen. Die Aufteilung richtet sich nach der energetischen Qualität des Gebäudes: Je schlechter die Energiebilanz, desto höher der Vermieteranteil (bis zu 95 %). Bei sehr effizienten Gebäuden (EH 55 oder besser) trägt der Mieter den vollen CO2-Anteil. Diese Regelung betrifft die Kostenarten Heizung und Warmwasser.

Die 17 Kostenarten nach § 2 BetrKV

Die Betriebskostenverordnung listet in § 2 abschließend auf, welche Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Jede Kostenart hat eigene Besonderheiten bei Verteilerschlüssel und Nachweispflicht. Klicken Sie auf eine Kostenart für den ausführlichen Ratgeber:

Verteilerschlüssel beachten

Der Verteilerschlüssel bestimmt, welchen Anteil jeder Mieter an den Gesamtkosten trägt. Fehlt eine Vereinbarung im Mietvertrag, gilt die Wohnfläche. Lesen Sie mehr im Ratgeber Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung.

Gesondert zu prüfende Kosten

Nicht alle Kosten eines Mietobjekts sollten ungeprüft Mietern zugeordnet werden. Die folgenden Positionen sind gesondert zu prüfen und sollten bei der Zuordnung fachlich geprüft werden:

Verwaltungskosten

Kosten der Hausverwaltung, Buchhaltung, Steuerberatung und allgemeine Verwaltungstätigkeiten sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV ausdrücklich von den Betriebskosten im Kostenarten-Prüfrahmen ausgenommen.

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Instandhaltung & Instandsetzung

Reparaturen am Dach, an der Heizungsanlage oder an Fenstern sind gesondert zu prüfende Kosten. Sie gehören gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV nicht in die Abrechnung.

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Rücklagen für Instandhaltung

Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage (z. B. bei WEG-Eigentum) sind keine laufenden Betriebskosten und sollten bei Mietern gesondert fachlich geprüft werden.

Bankgebühren & Finanzierungskosten

Kontoführungsgebühren, Darlehenszinsen und andere Finanzierungskosten betreffen die persönliche Finanzierung des Eigentümers, nicht den Betrieb des Gebäudes.

Leerstandskosten

Steht eine Wohnung leer, ist die Kostenzuordnung gesondert zu prüfen. Die Kosten für leerstehende Einheiten sollten bei der Zuordnung fachlich geprüft werden.

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Achtung: Modernisierungskosten

Investitionen in die energetische Sanierung oder den Einbau eines Aufzugs sollten getrennt von laufenden Betriebskosten geprüft werden. § 559 BGB kann hierfür ein eigener Prüfbezug sein.

Grenzfall: Rauchmelder

Die Kosten für die Wartung von Rauchmeldern sind als sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 BetrKV) im Prüfrahmen zu betrachten, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Kosten für die Anschaffung und Installation dagegen gehören zur Instandhaltung und sind gesondert zu prüfen. Mietkosten für Rauchmelder sind umstritten — mehr dazu im Ratgeber Rauchmelder in der Nebenkostenabrechnung.

Verteilerschlüssel erklärt

Der Verteilerschlüssel bestimmt, welchen Anteil jeder Mieter an den Gesamtkosten einer Kostenart trägt. Die Wahl des Schlüssels hat erheblichen Einfluss auf die Höhe der Abrechnung — und ist eine der häufigsten Fehlerquellen.

Nach Wohnfläche

Der häufigste Schlüssel. Kosten werden proportional zur Wohnfläche (m²) verteilt. Gilt als Standard, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 556a Abs. 1 BGB).

Nach Verbrauch

Für Heizung und Warmwasser vorgeschrieben (HeizkostenV). Auch bei Wasser möglich, wenn Zähler vorhanden. Mindestens 50 %, höchstens 70 % nach Verbrauch.

Nach Personenzahl

Seltener verwendet. Sinnvoll bei personenabhängigen Kosten wie Müllabfuhr oder Wasserversorgung. Muss im Mietvertrag vereinbart sein.

Welcher Schlüssel für welche Kostenart?

KostenartTypischer SchlüsselBesonderheit
GrundsteuerWohnflächeEinheitlich im Haus
HeizkostenVerbrauch + Wohnfläche50–70 % Verbrauch (HeizkostenV)
WarmwasserVerbrauch + Wohnfläche50–70 % Verbrauch (HeizkostenV)
Wasser / AbwasserVerbrauch oder WohnflächeVerbrauch bei Einzelzählern
MüllabfuhrWohnfläche oder PersonenzahlPersonenzahl bei Gebühren pro Person
VersicherungenWohnflächeEinheitlich im Haus
AufzugWohnflächeAuch Erdgeschoss zahlt mit

Weitere Schlüssel sind der Miteigentumsanteil (häufig bei WEG-Eigentum) und die Anzahl der Wohneinheiten (Einheitsschlüssel). Wichtig: Der gewählte Verteilerschlüssel muss für alle Mieter des Hauses einheitlich angewendet werden. Vermietende sollten Verteilerschlüssel nicht ungeprüft einseitig ändern — es sei denn, der Mietvertrag enthält eine entsprechende Klausel, oder es wird auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung umgestellt (§ 556a Abs. 2 BGB). Einen ausführlichen Überblick mit allen Sonderfällen finden Sie im Ratgeber Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung.

Sonderfall: Stellplatz und Garage

Für einen Stellplatz oder eine Garage können eigene Betriebskosten anfallen. Ob diese separat oder zusammen mit der Wohnung abgerechnet werden, hängt vom Mietvertrag ab. Mehr dazu im Ratgeber Stellplatz und Nebenkosten.

Abrechnung erstellen oder prüfen?

NebenkostenPro strukturiert Verteilerschlüssel, Kostenarten und Rechenwege nachvollziehbar.

Nebenkostenabrechnung prüfen

Rechenbeispiel: Abrechnung für eine 75-m²-Wohnung

Das folgende Beispiel zeigt eine typische Betriebskostenabrechnung für eine 75-m²-Wohnung in einem 6-Parteienhaus in München (Gesamtfläche 450 m²). Die Kosten werden nach Wohnfläche verteilt — der Mieteranteil beträgt also 75 / 450 = 16,67 %.

Betriebskostenabrechnung: 6-Parteienhaus, 75 m², München

Abrechnungszeitraum: 01.01.2024 – 31.12.2024 | Verteilerschlüssel: Wohnfläche (75 / 450 m²)

Grundsteuer (anteilig)195,00 €
Wasserversorgung180,00 €
Entwässerung132,00 €
Heizkosten (50/50-Modell)1.380,00 €
Warmwasser240,00 €
Aufzug96,00 €
Müllabfuhr156,00 €
Gebäudereinigung108,00 €
Gartenpflege72,00 €
Beleuchtung48,00 €
Versicherung132,00 €
Hausmeister180,00 €
Sonstige Betriebskosten96,00 €
Gesamtkosten (Mieteranteil)3.015,00 €
Vorauszahlungen (12 × 250 €)−3.000,00 €
Nachzahlung15,00 €

In diesem Beispiel ergibt sich eine geringe Nachzahlung von 15 Euro, weil die monatlichen Vorauszahlungen von 250 Euro nahezu ausreichten. Die Heizkosten machen mit 1.380 Euro den größten Posten aus — das ist typisch und entspricht den Erfahrungswerten des Betriebskostenspiegels. Beachten Sie, dass Heizkosten mindestens zu 50 % verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen (§ 7 HeizkostenV).

Tipp: Vorauszahlungen anpassen

Bei einer geringen Nachzahlung oder einem Guthaben können Sie als Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen anpassen (§ 560 BGB). So vermeiden Sie hohe Nachforderungen oder unnötige Guthaben im Folgejahr.

Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung

Die Rechtsprechung des BGH stellt klare Anforderungen an die formelle Gestaltung einer Betriebskostenabrechnung. Fehlt eine der folgenden Pflichtangaben, kann dies eine formelle Auffälligkeit sein. Ob sich daraus Folgen für eine Nachforderung ergeben, sollte anhand der konkreten Abrechnung geprüft werden.

  1. Zusammenstellung der GesamtkostenFür jede Kostenart sollte der rechnerische Anteil nachvollziehbar dokumentiert werden.
  2. Angabe und Erläuterung des VerteilerschlüsselsDer angewendete Verteilerschlüssel (z. B. Wohnfläche, Verbrauch) muss genannt und für den Mieter nachvollziehbar erläutert werden.
  3. Berechnung des MieteranteilsDie Berechnung muss so dargestellt sein, dass der Mieter den auf ihn entfallenden Anteil rechnerisch nachvollziehen kann.
  4. Abzug der geleisteten VorauszahlungenDie im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen müssen abgezogen werden, um Nachzahlung oder Guthaben zu ermitteln.
  5. Angabe des AbrechnungszeitraumsDer Zeitraum, auf den sich die Abrechnung bezieht, sollte klar erkennbar sein (z. B. 01.01.2024 – 31.12.2024).

Diese Anforderungen gehen auf das BGH-Urteil vom 19. Januar 2005 (VIII ZR 116/04) zurück. NebenkostenPro hilft dabei, diese Pflichtangaben strukturiert vor dem PDF-Export zu kontrollieren.

Formelle vs. inhaltliche Fehler

Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen formellen und inhaltlichen Fehlern. Ein formeller Fehler (z. B. fehlende Angabe des Verteilerschlüssels) kann die Abrechnung insgesamt betreffen und sollte gesondert geprüft werden. Ein inhaltlicher Fehler (z. B. falsche Gesamtkosten bei einer Kostenart) betrifft dagegen nur die betreffende Position. Der Rest der Abrechnung bleibt wirksam, und der Mieter kann den konkreten Betrag als Klärungspunkt aufnehmen.

Für Vermieter bedeutet das: Achten Sie besonders auf die formelle Vollständigkeit. Ein vergessener Verteilerschlüssel wiegt schwerer als ein kleiner Rechenfehler. Eine Vorlage oder strukturierte Software wie NebenkostenPro hilft, formelle Prüfpunkte früh im Workflow sichtbar zu machen.

Fristen für Vermieter und Mieter

Das Mietrecht setzt sowohl Vermietern als auch Mietern klare Fristen. Ein Versäumnis kann erhebliche finanzielle Folgen haben.

12

Abrechnungsfrist für Vermieter

Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Für das Abrechnungsjahr 2025 bedeutet das: Zugang bis spätestens 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist der Zugang beim Mieter, nicht der Versand.

12

Einwendungsfrist für Mieter

Mieter haben 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit, Einwendungen zu erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Danach sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen — es sei denn, der Mieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.

30

Zahlungsfrist bei Nachzahlung

Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zugang fällig. Ein Guthaben ist zu prüfen, ob der Vermieter ebenfalls zeitnah erstatten.

Abrechnung nach Auszug

Auch nach dem Auszug bleiben Abrechnung, Zugang und 12-Monats-Frist wichtige Prüfpunkte. Mehr dazu: Nebenkostenabrechnung nach Auszug.

Konkrete Fristen-Übersicht für 2024 bis 2026

AbrechnungsjahrAbrechnungsfristEinwendungsfrist Mieter
202331. Dezember 202412 Monate nach Zugang
202431. Dezember 202512 Monate nach Zugang
202531. Dezember 202612 Monate nach Zugang
202631. Dezember 202712 Monate nach Zugang

Achtung: Verspätete Abrechnung

Versäumt der Vermieter die 12-Monats-Frist, kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Ein Guthaben des Mieters bleibt davon unberührt. Alle Details finden Sie im Ratgeber Fristen bei der Nebenkostenabrechnung.

Die 5 häufigsten Fehler bei der Betriebskostenabrechnung

Laut dem Deutschen Mieterbund ist viele Betriebskostenabrechnungen auffällig. Diese fünf Fehler sollten Sie als Vermieter unbedingt vermeiden:

1

Abrechnungsfrist versäumt (12-Monats-Regel)

Auffälligkeit zur Abrechnungsfrist: Die Betriebskostenabrechnung muss regelmäßig binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Bitte prüfen Sie Zustelldatum und mögliche Ausnahmen im Einzelfall.

2

Gesondert zu prüfende Kosten abgerechnet

Verwaltungskosten, Reparaturen oder Instandhaltungskosten sind typische Prüfpunkte. Werden solche Positionen abgerechnet, sollten Kostenart, Mietvertrag und Belege im Einzelfall geprüft werden.

3

Falscher Verteilerschlüssel

Jede Kostenart sollte mit dem angegebenen Verteilerschlüssel nachvollziehbar berechnet werden. Ist im Mietvertrag kein Schlüssel erkennbar, kann die Wohnfläche als Prüforientierung dienen. Für Heiz- und Warmwasserkosten ist die Heizkostenverordnung eine mögliche Prüfgrundlage.

4

Fehlende Belegeinsicht

Originalbelege sind für die Prüfung zentral (§ 259 BGB als Prüfbezug). Wird Belegeinsicht nicht ermöglicht, kann die Nachforderung prüfungsbedürftig sein; weitere Schritte sollten fachlich geklärt werden. Halten Sie alle Belege mindestens sechs Jahre lang geordnet bereit.

5

Pauschale statt tatsächliche Kosten

In der Betriebskostenabrechnung dürfen nur die tatsächlich angefallenen Kosten angesetzt werden — keine Pauschalen oder Schätzungen. Ausnahme: Wurde im Mietvertrag eine Betriebskostenpauschale vereinbart, entfällt die Pflicht zur jährlichen Abrechnung.

NebenkostenPro macht diese Prüfpunkte sichtbar. Der Workflow strukturiert Kostenpositionen, Verteilerschlüssel, Vorauszahlungen und typische Auffälligkeiten, damit Vermieter die Abrechnung vor dem Export gezielt kontrollieren können.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Nebenkosten und Betriebskosten?
Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Gebäudes entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV). Nebenkosten ist der umgangssprachliche, rechtlich nicht definierte Begriff dafür. Im Alltag meinen Mieter und Vermieter mit beiden Begriffen dasselbe. Maßgeblich für die Abrechnung sind immer die 17 Kostenarten der Betriebskostenverordnung.
Welche Verteilerschlüssel kommen bei der Betriebskostenabrechnung vor?
Typische Verteilerschlüssel sind Wohnfläche (m²), Personenzahl, Verbrauch (bei Heizung und Wasser) und Miteigentumsanteil. Der Mietvertrag ist ein zentraler Prüfpunkt. § 556a Abs. 1 BGB und die Heizkostenverordnung können als mögliche Prüfbezüge dienen; bei Heiz- und Warmwasserkosten ist ein Verbrauchsanteil von 50-70 % ein typischer Referenzbereich.
Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung erstellt werden?
§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nennt eine 12-Monats-Frist als möglichen Orientierungspunkt nach Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Abrechnungsjahr 2025 ist der 31. Dezember 2026 ein zentraler Prüfwert; für 2026 entsprechend der 31. Dezember 2027. Maßgeblich können Zugang, Versandweg und Ausnahmen sein; bitte im Einzelfall prüfen.
Was passiert bei einer verspäteten Betriebskostenabrechnung?
Geht die Abrechnung nach Ablauf der 12-Monats-Frist zu, sollte eine Nachforderung anhand von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB geprüft werden. Ein eventuelles Guthaben ist getrennt zu betrachten. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat (z. B. verspätete Heizkostenabrechnung des Dienstleisters).
Welche Kosten sollten bei Mietern gesondert fachlich geprüft werden?
Prüfungsbedürftig sind: Verwaltungskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV), Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV), Rücklagen für Instandhaltung, Bankgebühren und Finanzierungskosten sowie Leerstandskosten. Auch Modernisierungskosten sollten als eigener Prüfpunkt getrennt von laufenden Betriebskosten betrachtet werden.
Was kostet es, eine Betriebskostenabrechnung erstellen zu lassen?
Die Kosten hängen stark vom Umfang ab. Steuerberater oder Hausverwaltungen kalkulieren je nach Auftrag und Objekt unterschiedlich. Mit NebenkostenPro erstellen Vermieter eine an BetrKV-Struktur orientierte Betriebskostenabrechnung ab 14,90 Euro pro Abrechnung.
Wie kann ich eine Betriebskostenabrechnung online erstellen?
Mit NebenkostenPro laden Vermieter Belege, Hausgeldabrechnung oder Heizkostenabrechnung hoch, ordnen Kostenarten und Verteilerschlüssel zu und erzeugen daraus eine an BetrKV-Struktur orientierte PDF-Abrechnung. Die kostenlose Demo zeigt den Workflow ohne Registrierung; exportierbare Abrechnungen starten ab 14,90 Euro.
Wie oft muss eine Betriebskostenabrechnung erstellt werden?
Eine Betriebskostenabrechnung muss einmal jährlich erstellt werden. Der Abrechnungszeitraum beträgt maximal 12 Monate (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB) und entspricht in der Regel dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Abweichende Zeiträume sind möglich, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind — etwa bei Mietbeginn am 1. April.
Was gehört alles in eine Betriebskostenabrechnung?
Eine formell korrekte Betriebskostenabrechnung muss fünf Pflichtangaben enthalten: (1) eine Zusammenstellung der Gesamtkosten je Kostenart, (2) die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, (3) die Berechnung des Mieteranteils, (4) den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen und (5) den Abrechnungszeitraum. Fehlt einer dieser Punkte, ist die Abrechnung formell auffällig (BGH, Urteil vom 19.01.2005, VIII ZR 116/04).

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