Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Die Betriebskostenverordnung regelt in Deutschland, welche Kosten Vermieter auf Mieter umlegen dürfen. NebenkostenPro berücksichtigt automatisch alle Vorgaben der aktuellen BetrKV und erstellt rechtssichere Abrechnungen.
Alle umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 BetrKV
NebenkostenPro erkennt und berechnet automatisch alle 17 Betriebskostenarten der Betriebskostenverordnung:
§ 2 Nr. 1 - Grundsteuer
Öffentliche Lasten des Grundstücks
§ 2 Nr. 2 - Wasserversorgung
Wasserverbrauch, Grundgebühren, Zählermiete
§ 2 Nr. 3 - Entwässerung
Abwassergebühren, Oberflächenwasser
§ 2 Nr. 4 - Heizung
Heizkosten nach Heizkostenverordnung
§ 2 Nr. 5 - Warmwasser
Zentrale Warmwasserversorgung
§ 2 Nr. 6 - Aufzug
Betriebsstrom, Wartung, TÜV
§ 2 Nr. 7 - Straßenreinigung
Öffentliche Straßenreinigung, Winterdienst
§ 2 Nr. 8 - Müllbeseitigung
Müllabfuhr, Müllgebühren
§ 2 Nr. 9 - Hausreinigung
Treppenhaus, Keller, Dachboden
§ 2 Nr. 10 - Gartenpflege
Pflege der Außenanlagen
§ 2 Nr. 11 - Beleuchtung
Strom für Außenbeleuchtung und Gemeinschaftsräume
§ 2 Nr. 12 - Schornsteinreinigung
Kehrgebühren, Emissionsmessungen
§ 2 Nr. 13 - Versicherungen
Sach- und Haftpflichtversicherungen
§ 2 Nr. 14 - Hauswart
Hausmeisterkosten
§ 2 Nr. 15 - Antenne/Kabel
Gemeinschaftsantenne, Kabelanschluss
§ 2 Nr. 16 - Waschraum
Gemeinschaftliche Wascheinrichtungen
§ 2 Nr. 17 - Sonstige
Im Mietvertrag vereinbarte sonstige Betriebskosten
Flexible Verteilerschlüssel für jede Kostenart
Nach Wohnfläche
Der häufigste Verteilerschlüssel. Kosten werden proportional zur Wohnfläche der einzelnen Einheiten verteilt.
Nach Verbrauch
Für verbrauchsabhängige Kosten wie Wasser oder Heizung. Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch.
Nach Personenzahl
Seltener verwendet, aber möglich für bestimmte Kostenarten wie Müllgebühren oder Wasserkosten.
Vorteile für Vermieter & Hausverwaltungen
Zeitersparnis
Erstellen Sie Abrechnungen in Minuten statt Stunden
Rechtssicherheit
Immer aktuell nach BetrKV und gerichtsfest
Kosteneffizient
Keine teure Software-Lizenz oder Steuerberater nötig
Automatisiert
KI erkennt und berechnet alles automatisch
Wichtige Fristen bei der Betriebskostenabrechnung
Abrechnungsfrist für Vermieter
Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen. Verspätete Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Einwendungsfrist für Mieter
Mieter haben 12 Monate Zeit, Einwendungen gegen die Abrechnung zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als genehmigt.
Zahlungsfrist
Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zugang fällig.