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Versicherungen in Freiburg im Breisgau: Kosten & Vergleich 2026

Versicherungen liegen in Freiburg im Breisgau aktuell bei 0.22 EUR pro m² und Monat. Neben dem Vergleich mit Baden-Württemberg ist hier vor allem § 2 Nr. 13 BetrKV für die Einordnung wichtig.

Veröffentlicht am 23. Februar 2026 · Zuletzt aktualisiert am 29. März 2026

StadtFreiburg im Breisgau
KostenartVersicherungen
Zuletzt aktualisiert29. März 2026

Kurzantwort

Durchschnitt für Baden-Württemberg. Für Freiburg im Breisgau wird versicherungen derzeit aus dem Profil für Baden-Württemberg abgeleitet und mit einem Faktor für größere Mittelstadt justiert. Typischer Fehler: Nicht umlagefähige Versicherungen in die Abrechnung aufnehmen.

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Versicherungen in Freiburg im Breisgau einordnen

Der lokale Richtwert von 0.22 EUR/m² für versicherungen unterscheidet sich klar vom Vergleichswert für Baden-Württemberg (0.21 EUR/m²). Freiburg im Breisgau ist dabei als größere Mittelstadt kein austauschbarer Standardfall.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Rechtslage und umlagefähige Grenzen

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 13 BetrKV ist hier die Hauptnorm. Umlagefähig sind die Kosten für: Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel), Elementarschadenversicherung (Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch), Glasversicherung für Gemeinschaftsflächen, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Öltankhaftpflichtversicherung sowie Aufzugshaftpflichtversicherung. Nicht umlagefähig sind Rechtsschutzversicherungen, Mietausfallversicherungen, Hausratversicherungen des Vermieters und private Haftpflichtversicherungen. Wichtig bleibt trotzdem: Rechtsschutzversicherung des Vermieters

Datenbasis und lokaler Quellenstatus

Durchschnitt für Baden-Württemberg. Der Vergleichswert für versicherungen wird nicht aus einem einzelnen Preisblatt, sondern aus dem regionalen Betriebskostenprofil für Baden-Württemberg abgeleitet. Für Freiburg im Breisgau wird versicherungen derzeit aus dem Profil für Baden-Württemberg abgeleitet und mit einem Faktor für größere Mittelstadt justiert.

Verteilerschlüssel und typische Fehler

Wohnfläche ist bei versicherungen die naheliegende Prüfspur. Verteilung nach Wohnfläche in Quadratmetern. Der übliche und empfohlene Verteilerschlüssel für Versicherungskosten. Versicherungskosten inklusive gewerblicher Anteile vollständig auf Wohnmieter umlegen: Fordern Sie vom Versicherer eine Aufschlüsselung der Prämie nach Wohn- und Gewerbefläche an. Alternativ können Sie den gewerblichen Anteil flächenproportional herausrechnen.

Regionaler Vergleich für versicherungen

Regional ähnliche Vergleichsstaedte für versicherungen sind Karlsruhe (0.22 EUR/m²), Mannheim (0.22 EUR/m²), Heidelberg (0.21 EUR/m²), Pforzheim (0.21 EUR/m²). Dadurch sehen Sie schneller, ob Freiburg im Breisgau bei dieser Position eher teuer, moderat oder auffällig guenstig ist.

Vergleichstabelle

Versicherungen

Teurer
Freiburg im Breisgau0.22 EUR/m²
Baden-Württemberg0.21 EUR/m²
Deutschland0.20 EUR/m²

Durchschnitt fuer Baden-Württemberg

Einordnung der Zahl

Fuer Freiburg im Breisgau wird hier mit dem Durchschnitt fuer Baden-Württemberg und einer stadtgroessenspezifischen Anpassung gerechnet.

Hinweis: Für Freiburg im Breisgau wird dieser Wert aktuell ganz oder teilweise über den Durchschnitt für Baden-Württemberg abgesichert.

Rechtslage und Verteilerschluessel

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 13 BetrKV

Umlagefähig sind die Kosten für: Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel), Elementarschadenversicherung (Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch), Glasversicherung für Gemeinschaftsflächen, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Öltankhaftpflichtversicherung sowie Aufzugshaftpflichtversicherung. Nicht umlagefähig sind Rechtsschutzversicherungen, Mietausfallversicherungen, Hausratversicherungen des Vermieters und private Haftpflichtversicherungen.

Pruefpunkt

Wohnflaeche

Verteilung nach Wohnfläche in Quadratmetern. Der übliche und empfohlene Verteilerschlüssel für Versicherungskosten.

Vergleich mit Nachbarstädten

Haeufige Fehler bei Versicherungen

Nicht umlagefähige Versicherungen in die Abrechnung aufnehmen

Vermieter rechnen gelegentlich Versicherungen ab, die nicht gebäudebezogen sind, z. B. die Mietausfallversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder die private Haftpflicht. Diese Versicherungen schützen ausschließlich das wirtschaftliche Interesse des Vermieters und sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV nicht umlagefähig.

Prüfen Sie jede Versicherungspolice: Nur Sach- und Haftpflichtversicherungen, die unmittelbar das Gebäude oder die Bewohner betreffen, dürfen umgelegt werden. Listen Sie die einzelnen Versicherungen in der Abrechnung transparent auf.

Versicherungskosten inklusive gewerblicher Anteile vollständig auf Wohnmieter umlegen

In gemischt genutzten Gebäuden enthalten Versicherungsprämien oft Zuschläge für gewerbliche Nutzung. Diese Zuschläge dürfen nicht auf die Wohnmieter umgelegt werden, sondern müssen vorab herausgerechnet werden.

Fordern Sie vom Versicherer eine Aufschlüsselung der Prämie nach Wohn- und Gewerbefläche an. Alternativ können Sie den gewerblichen Anteil flächenproportional herausrechnen.

Selbstbehalte der Versicherung als Betriebskosten abrechnen

Wenn im Schadensfall ein Selbstbehalt anfällt, den der Vermieter an die Versicherung zahlt, handelt es sich um keine Versicherungsprämie, sondern um Schadenskosten. Selbstbehalte sind nicht als Betriebskosten umlagefähig.

Achten Sie darauf, nur die tatsächlichen Versicherungsprämien (Jahresbeiträge) in die Abrechnung aufzunehmen. Selbstbehalte und Schadensregulierungskosten sind vom Vermieter selbst zu tragen.

Prüffokus für die Praxis

Wenn versicherungen in Ihrer Abrechnung deutlich über dem lokalen Richtwert liegen, prüfen Sie zuerst nicht umlagefähige versicherungen in die abrechnung aufnehmen und gehen Sie erst danach in die Vollpruefung. Gerade bei versicherungen trennt diese Reihenfolge lokale Preisstruktur von echten Abrechnungsfehlern.

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Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV