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Wasserkosten in Freiburg im Breisgau: Kosten & Vergleich 2026

Für wasserkosten zeigt Freiburg im Breisgau aktuell 0.25 EUR/m². Für Freiburg im Breisgau liegt für diese Kostenart ein lokaler Kommunalwert vor, der direkt in den Vergleich eingeht. Der erste Prüfblick sollte auf Verbrauch als Verteilerschlüssel gehen.

Veröffentlicht am 8. November 2025 · Zuletzt aktualisiert am 29. März 2026

StadtFreiburg im Breisgau
KostenartWasserkosten
Zuletzt aktualisiert29. März 2026

Kurzantwort

Wasserkosten in Freiburg im Breisgau: 0.25 EUR/m² lokal, 0.25 EUR/m² im Bundesland, 0.26 EUR/m² im Bund.

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Wasserkosten in Freiburg im Breisgau einordnen

Wasserkosten liegen in Freiburg im Breisgau aktuell 0 % über dem Landeswert und 4 % unter dem Bundeswert. Die Wasserkosten liegen in Freiburg im Breisgau rund 4 % unter dem bundesweiten Richtwert.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Rechtslage und umlagefähige Grenzen

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 2 BetrKV ist hier die Hauptnorm. Die Kosten der Wasserversorgung sind vollständig umlagefähig. Dazu gehören der reine Wasserverbrauch, Grundgebühren, Zählermiete, Eichkosten sowie Kosten für die Verbrauchserfassung und -aufteilung. Auch die Kosten einer Wasseraufbereitungsanlage (z. B. Entkalkung) können umgelegt werden. Wichtig bleibt trotzdem: Reparaturkosten an der Wasserversorgungsanlage sind keine Betriebskosten und daher nicht umlagefähig.

Datenbasis und lokaler Quellenstatus

Verwendet werden 1.89 EUR/m³ Frischwasser und 118.66 EUR Grundgebühr pro Jahr mit Stand 2023. Für Freiburg im Breisgau liegt für diese Kostenart ein lokaler Kommunalwert vor, der direkt in den Vergleich eingeht.

Verteilerschlüssel und typische Fehler

Verbrauch ist bei wasserkosten die naheliegende Prüfspur. Verteilung nach tatsächlichem Wasserverbrauch anhand geeichter Wasserzähler. Dies ist der fairste und empfohlene Verteilerschlüssel, da er den individuellen Verbrauch berücksichtigt. Grundgebühren des Wasserversorgers vergessen oder doppelt abrechnen: Prüfen Sie die Jahresabrechnung des Wasserversorgers genau. Ordnen Sie Grundgebühren eindeutig der Wasserversorgung zu und stellen Sie sicher, dass sie nicht doppelt erfasst werden.

Regionaler Vergleich für wasserkosten

Regional ähnliche Vergleichsstaedte für wasserkosten sind Karlsruhe (0.22 EUR/m²), Mannheim (0.25 EUR/m²), Heidelberg (0.28 EUR/m²), Pforzheim (0.25 EUR/m²). Dadurch sehen Sie schneller, ob Freiburg im Breisgau bei dieser Position eher teuer, moderat oder auffällig guenstig ist.

Vergleichstabelle

Wasserkosten

Durchschnitt
Freiburg im Breisgau0.25 EUR/m²
Baden-Württemberg0.25 EUR/m²
Deutschland0.26 EUR/m²

1.89 EUR/m³ · Grundpreis 118.66 EUR/Jahr

Einordnung der Zahl

Die Wasserkosten liegen in Freiburg im Breisgau rund 4 % unter dem bundesweiten Richtwert.

Hinweis: Für Freiburg im Breisgau liegen für diese Kostenart strukturierte lokale Vergleichsdaten vor.

Rechtslage und Verteilerschluessel

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 2 BetrKV

Die Kosten der Wasserversorgung sind vollständig umlagefähig. Dazu gehören der reine Wasserverbrauch, Grundgebühren, Zählermiete, Eichkosten sowie Kosten für die Verbrauchserfassung und -aufteilung. Auch die Kosten einer Wasseraufbereitungsanlage (z. B. Entkalkung) können umgelegt werden.

Pruefpunkt

Verbrauch

Verteilung nach tatsächlichem Wasserverbrauch anhand geeichter Wasserzähler. Dies ist der fairste und empfohlene Verteilerschlüssel, da er den individuellen Verbrauch berücksichtigt.

Vergleich mit Nachbarstädten

Haeufige Fehler bei Wasserkosten

Warm- und Kaltwasserkosten nicht sauber trennen

Die Kosten der Wasserversorgung (§ 2 Nr. 2 BetrKV) betreffen das Kaltwasser. Die Warmwasserkosten werden separat unter § 2 Nr. 5 BetrKV abgerechnet und unterliegen der Heizkostenverordnung. Eine Vermischung führt zu einer fehlerhaften Abrechnung.

Trennen Sie die Kaltwasserkosten klar von den Warmwasserbereitungskosten. Der Kaltwasseranteil, der zur Warmwasserbereitung verwendet wird, gehört in die Warmwasserkostenabrechnung.

Grundgebühren des Wasserversorgers vergessen oder doppelt abrechnen

Die Grundgebühren des Wasserversorgers gehören zu den umlagefähigen Wasserkosten. Sie werden manchmal vergessen oder fälschlicherweise doppelt – einmal bei Wasserversorgung und einmal bei Entwässerung – abgerechnet.

Prüfen Sie die Jahresabrechnung des Wasserversorgers genau. Ordnen Sie Grundgebühren eindeutig der Wasserversorgung zu und stellen Sie sicher, dass sie nicht doppelt erfasst werden.

Fehlende Zwischenzählerablesung bei Mieterwechsel

Bei einem Mieterwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums muss der Wasserverbrauch abgegrenzt werden. Ohne Zwischenablesung wird der Verbrauch geschätzt, was zu Streitigkeiten führen kann.

Lesen Sie bei jedem Mieterwechsel die Wasserzähler ab und dokumentieren Sie den Stand im Übergabeprotokoll. So vermeiden Sie spätere Diskussionen über die Verbrauchszuordnung.

Prüffokus für die Praxis

Wenn wasserkosten in Ihrer Abrechnung deutlich über dem lokalen Richtwert liegen, prüfen Sie zuerst warm- und kaltwasserkosten nicht sauber trennen und gehen Sie erst danach in die Vollpruefung. Gerade bei wasserkosten trennt diese Reihenfolge lokale Preisstruktur von echten Abrechnungsfehlern.

Weitere lokale Vertiefungen

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV