Versicherungen in Bremen: Kosten & Vergleich 2026
Bremen und versicherungen lassen sich nur sauber über den Dreiklang Stadt, Bundesland und Bund lesen. Nicht umlagefähige Versicherungen in die Abrechnung aufnehmen: Prüfen Sie jede Versicherungspolice: Nur Sach- und Haftpflichtversicherungen, die unmittelbar das Gebäude oder die Bewohner betreffen, dürfen umgelegt werden. Listen Sie die einzelnen Versicherungen in der Abrechnung transparent auf.
Veröffentlicht am 19. Juli 2025 · Zuletzt aktualisiert am 29. März 2026
Kurzantwort
Versicherungen liegen in Bremen 10 % über dem Bundeswert. Prüffokus: Wohnfläche.
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Versicherungen in Bremen einordnen
Bremen bildet bei versicherungen keinen Standardfall ab, sondern einen eigenen lokalen Punkt im Vergleichsnetz aus Stadt, Bundesland und Bund. Für Bremen wird hier mit dem Durchschnitt für Bremen und einer stadtgrößenspezifischen Anpassung gerechnet.
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Rechtslage und umlagefähige Grenzen
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 13 BetrKV ist hier die Hauptnorm. Umlagefähig sind die Kosten für: Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel), Elementarschadenversicherung (Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch), Glasversicherung für Gemeinschaftsflächen, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Öltankhaftpflichtversicherung sowie Aufzugshaftpflichtversicherung. Nicht umlagefähig sind Rechtsschutzversicherungen, Mietausfallversicherungen, Hausratversicherungen des Vermieters und private Haftpflichtversicherungen. Wichtig bleibt trotzdem: Rechtsschutzversicherung des Vermieters
Datenbasis und lokaler Quellenstatus
Der Vergleichswert für versicherungen wird nicht aus einem einzelnen Preisblatt, sondern aus dem regionalen Betriebskostenprofil für Bremen abgeleitet. Für Bremen wird versicherungen derzeit aus dem Profil für Bremen abgeleitet und mit einem Faktor für Grossstadt justiert.
Verteilerschlüssel und typische Fehler
Beim Verteilerschlüssel ist für versicherungen vor allem Wohnfläche der Referenzpunkt. Verteilung nach Wohnfläche in Quadratmetern. Der übliche und empfohlene Verteilerschlüssel für Versicherungskosten. Nicht umlagefähige Versicherungen in die Abrechnung aufnehmen: Prüfen Sie jede Versicherungspolice: Nur Sach- und Haftpflichtversicherungen, die unmittelbar das Gebäude oder die Bewohner betreffen, dürfen umgelegt werden. Listen Sie die einzelnen Versicherungen in der Abrechnung transparent auf.
Regionaler Vergleich für versicherungen
Regional ähnliche Vergleichsstaedte für versicherungen sind Hannover (0.22 EUR/m²), Essen (0.22 EUR/m²), Dortmund (0.22 EUR/m²), Düsseldorf (0.22 EUR/m²). Dadurch sehen Sie schneller, ob Bremen bei dieser Position eher teuer, moderat oder auffällig guenstig ist.
Vergleichstabelle
| Kostenart | Bremen | Bremen | Deutschland | Trend |
|---|---|---|---|---|
| Versicherungen(Durchschnitt fuer Bremen) | 0.22 EUR/m² | 0.20 EUR/m² | 0.20 EUR/m² | Teurer |
Versicherungen
TeurerDurchschnitt fuer Bremen
Einordnung der Zahl
Fuer Bremen wird hier mit dem Durchschnitt fuer Bremen und einer stadtgroessenspezifischen Anpassung gerechnet.
Hinweis: Für Bremen wird dieser Wert aktuell ganz oder teilweise über den Durchschnitt für Bremen abgesichert.
Rechtslage und Verteilerschluessel
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 13 BetrKV
Umlagefähig sind die Kosten für: Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel), Elementarschadenversicherung (Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch), Glasversicherung für Gemeinschaftsflächen, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Öltankhaftpflichtversicherung sowie Aufzugshaftpflichtversicherung. Nicht umlagefähig sind Rechtsschutzversicherungen, Mietausfallversicherungen, Hausratversicherungen des Vermieters und private Haftpflichtversicherungen.
Pruefpunkt
Wohnflaeche
Verteilung nach Wohnfläche in Quadratmetern. Der übliche und empfohlene Verteilerschlüssel für Versicherungskosten.
Vergleich mit Nachbarstädten
Haeufige Fehler bei Versicherungen
Nicht umlagefähige Versicherungen in die Abrechnung aufnehmen
Vermieter rechnen gelegentlich Versicherungen ab, die nicht gebäudebezogen sind, z. B. die Mietausfallversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder die private Haftpflicht. Diese Versicherungen schützen ausschließlich das wirtschaftliche Interesse des Vermieters und sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV nicht umlagefähig.
Prüfen Sie jede Versicherungspolice: Nur Sach- und Haftpflichtversicherungen, die unmittelbar das Gebäude oder die Bewohner betreffen, dürfen umgelegt werden. Listen Sie die einzelnen Versicherungen in der Abrechnung transparent auf.
Versicherungskosten inklusive gewerblicher Anteile vollständig auf Wohnmieter umlegen
In gemischt genutzten Gebäuden enthalten Versicherungsprämien oft Zuschläge für gewerbliche Nutzung. Diese Zuschläge dürfen nicht auf die Wohnmieter umgelegt werden, sondern müssen vorab herausgerechnet werden.
Fordern Sie vom Versicherer eine Aufschlüsselung der Prämie nach Wohn- und Gewerbefläche an. Alternativ können Sie den gewerblichen Anteil flächenproportional herausrechnen.
Selbstbehalte der Versicherung als Betriebskosten abrechnen
Wenn im Schadensfall ein Selbstbehalt anfällt, den der Vermieter an die Versicherung zahlt, handelt es sich um keine Versicherungsprämie, sondern um Schadenskosten. Selbstbehalte sind nicht als Betriebskosten umlagefähig.
Achten Sie darauf, nur die tatsächlichen Versicherungsprämien (Jahresbeiträge) in die Abrechnung aufzunehmen. Selbstbehalte und Schadensregulierungskosten sind vom Vermieter selbst zu tragen.
Prüffokus für die Praxis
Wenn versicherungen in Ihrer Abrechnung deutlich über dem lokalen Richtwert liegen, prüfen Sie zuerst nicht umlagefähige versicherungen in die abrechnung aufnehmen und gehen Sie erst danach in die Vollpruefung. Gerade bei versicherungen trennt diese Reihenfolge lokale Preisstruktur von echten Abrechnungsfehlern.
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