Kostenart-Aspekt

Wasserversorgung: Häufige Fehler verständlich erklärt

Diese Seite zeigt, wie Sie Wasserversorgung im Aspekt „Häufige Fehler“ rechtlich und rechnerisch einordnen. Ziel ist eine prüffähige Abrechnung mit klarer Trennung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Bestandteilen.

KostenartWasserversorgung
AspektHaeufige Fehler
Datenstand2026-02-26

Kurzantwort

Wasserversorgung: Der Aspekt „Häufige Fehler“ ist rechtssicher umsetzbar, wenn Umlagefähigkeit, Verteilerschlüssel und Beleglage konsistent geprüft werden.

Rechtsrahmen zu Wasserversorgung

Rechtsgrundlage

Laufende Wasserkosten sind umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 2 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Rohrreparaturen und Erneuerungen.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Häufige Fehler: typische Fehlerquellen

Typische Fehler sind falsche Schlüssel, fehlende Herausrechnung nicht umlagefähiger Anteile und unvollstaendige Belegdokumentation.

Prüfpfad in der Praxis

Empfohlene Reihenfolge: Starten Sie mit dem Summenabgleich, prüfen Sie danach den Verteilerschlüssel (maßgeblicher Verteilungsmaßstab laut Vereinbarung). Anschließend bewerten Sie die materielle Zulässigkeit und dokumentieren die Fristen (12 Monate Abrechnung, 12 Monate Einwendung).

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 2 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 2 BetrKV: Wasserversorgung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Wasserversorgung (Häufige Fehler)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

1466.00 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m²

Wohnfläche der Einheit

78 m²

  1. 1466.00 EUR / 950 m² = 1.54 EUR pro m²
  2. 1.54 EUR x 78 m² = 120.12 EUR Jahresanteil
  3. 120.12 EUR / 12 = 10.01 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten Sie mit Belegen, Umlageklausel und Verteilerschlüssel nachvollziehbar begründen.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 120.12 EUR (monatlich 10.01 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie bei Wasserversorgung jede Auffälligkeit mit Betrag, Belegstelle und Normbezug. So bleiben Korrekturen auch im Streitfall nachvollziehbar.

  • Wasserversorgung-Position gegen Mietvertrag und vereinbarten Verteilerschlüssel prüfen.
  • Nicht umlagefähige Teilkosten rechnerisch trennen und gesondert dokumentieren.
  • Einzelanteil der Wohnung mit eigener Gegenrechnung nachvollziehen.
  • Auffälligkeiten fristgerecht und schriftlich mit Normbezug anzeigen.

Häufige Fragen

Weiterlesen

Wasserversorgung direkt im Abrechnungsfall prüfen

Nutzen Sie den Aspekt-Check als Leitfaden und wechseln Sie danach in die vollständige Abrechnungsanalyse.

Kostenlose Analyse

DSGVO-konform

Ergebnis in 2 Min.

Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Februar 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV