Rechtsfrage

Wie berechne ich Gemeinschafts-Antennenanlage / Kabelanschluss in der Nebenkostenabrechnung?

Wer gemeinschafts-Antennenanlage / Kabelanschluss nachrechnet, findet viele Fehler schneller als durch reines Lesen. Die Formel hängt vom Verteilerschlüssel ab, folgt aber immer derselben Logik.

Veröffentlicht am 1. Juni 2025 · Zuletzt aktualisiert am 28. März 2026

KategorieKostenart
ZielgruppeMieter & Vermieter
Stand28. März 2026

Kurzantwort

Gemeinschafts-Antennenanlage / Kabelanschluss berechnen Sie meist über Gesamtkosten geteilt durch Bezugsgröße mal Ihren Anteil. Wichtig ist, dass die Bezugsgröße zum vereinbarten Verteilerschlüssel passt.

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Grundformel für Gemeinschafts-Antennenanlage / Kabelanschluss

Gesamtkosten / Gesamtbezugsgröße × Anteil der Wohnung = Kostenanteil. Bei Wohnfläche lautet die Formel: Gesamtkosten / Gesamt-m² × Wohnungs-m².

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Auffälligkeiten prüfen lassenNebenkostenabrechnung prüfen lassen.

Richtwert zur Plausibilitätsprüfung

Als grober Vergleichswert dienen rund 0,00 € pro m² und Monat. Werte außerhalb der Spanne von 0,00 € bis 0,00 € sollten genauer geprüft werden.

Häufige Rechenfehler

Typische Fehler sind falsche Gesamtfläche, falscher Verbrauch, Zeiträume außerhalb des Abrechnungsjahres oder anteilige Abrechnung der Kabelkosten für das erste Halbjahr 2024 vergessen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 15 BetrKV
§ 556 Abs. 1 BGB
§ 556a Abs. 1 BGB

§ 2 Nr. 15 BetrKV: Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Dezember 2021 wurde das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren geändert. Die Übergangsfrist endete am 30. Juni 2024 (§ 230 Abs. 5 TKG). Seit dem 1. Juli 2024 sollten Kabelkosten in Nebenkostenabrechnungen besonders geprüft werden. Mieter haben nun die freie Wahl ihres TV-Anbieters und können individuell Verträge abschließen. Die Regelung in § 2 Nr. 15 BetrKV bleibt formal bestehen, ist aber mit dem TKG als eigener Prüfbezug zu lesen.

§ 556 Abs. 1 BGB: Kann als Prüfbezug dienen, wenn Mietvertrag, Kostenart und Belege gemeinsam betrachtet werden.

§ 556a Abs. 1 BGB: Ohne besondere Vereinbarung wird Wohnfläche häufig als Orientierungsmaßstab genutzt; abweichende Schlüssel sollten anhand von Vertrag, Begründung und Belegen nachvollzogen werden.

Gemeinschafts-Antennenanlage / Kabelanschluss: Rechenbeispiel für eine 70-m²-Wohnung

Wohnfläche

70 m²

Richtwert

0,00 € pro m² / Monat

Datenjahr

2024

  1. 0,00 € × 70 m² = 0,00 € pro Monat
  2. 0,00 € × 12 Monate = 0,00 € pro Jahr
  3. Werte oberhalb von 0,00 € pro m² / Monat sind ein deutliches Signal für Beleg- und Plausibilitätsprüfung.

Für 70 m² liegt gemeinschafts-Antennenanlage / Kabelanschluss grob bei 0,00 € pro Monat beziehungsweise 0,00 € pro Jahr.

Was Sie jetzt tun sollten

Praxis-Tipp

Nutzen Sie für gemeinschafts-Antennenanlage / Kabelanschluss immer zwei Rechnungen: den Anteil laut Schlüssel und den Plausibilitätswert pro m². Erst zusammen ergibt das ein belastbares Bild.

  • Gesamtkosten und Bezugsgröße aus der Abrechnung ablesen.
  • Eigenen Anteil mit dem Schlüssel berechnen.
  • Ergebnis mit Richtwert pro m² und Vorjahr vergleichen.

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV