Beleuchtung Nebenkosten: Allgemeinstrom in der Abrechnung
Die Kosten der Beleuchtung umfassen den Stromverbrauch für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküchen.
Beleuchtung Nebenkosten: Allgemeinstrom in der Abrechnung in Ihrer Abrechnung prüfen oder erstellen
Prüfen Sie diese Kostenart kostenlos in Ihrer Abrechnung – oder erstellen Sie eine strukturierte Abrechnung mit möglichem BetrKV-Bezug.
Durchschnittliche Kosten
Rechtsgrundlage
Möglicher Normbezug
Der mögliche Kostenarten-Prüfrahmen der Beleuchtungskosten ergibt sich aus § 2 Nr. 11 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Im Prüfrahmen stehen die Stromkosten für die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile. Dazu gehören Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Flure, Keller, Dachboden und Waschküche. Nicht erfasst ist der Stromverbrauch innerhalb der einzelnen Wohnungen.
Umlagefähigkeit
Die Stromkosten für die Allgemeinbeleuchtung sind als Kostenart im Prüfrahmen gesondert zu prüfen. Dies umfasst den Strom für Treppenhaus, Hausflure, Eingangsbereiche, Kellerflure, Dachbodenbeleuchtung, Außenbeleuchtung (Hauseingänge, Wege, Parkplätze) sowie Beleuchtung in Gemeinschaftsräumen wie Waschküche oder Fahrradkeller. Auch die Kosten für den Austausch von Leuchtmitteln (Glühbirnen, LED-Lampen) sind als laufende Betriebskosten im Prüfrahmen zu betrachten.
Verteilerschlüssel
- WFL: Verteilung nach Wohnfläche in Quadratmetern. Der gängigste und empfohlene Schlüssel für Beleuchtungskosten. (empfohlen)
- EINHEIT: Verteilung zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten. Möglich, da alle Mieter die Gemeinschaftsbeleuchtung gleichermaßen nutzen.
Ausnahmen
- Strom für den Betrieb von Aufzügen (wird unter § 2 Nr. 7 BetrKV erfasst)
- Stromverbrauch innerhalb der einzelnen Mietwohnungen
- Anschaffung und Installation neuer Leuchten oder Beleuchtungsanlagen (Investitionskosten)
- Strom für gewerblich genutzte Flächen, die separat abgerechnet werden
- Stromkosten für Baustrom während Renovierungsarbeiten
Häufige Fehler
Gesamten Allgemeinstrom unter Beleuchtung abrechnen: Häufig wird der gesamte Allgemeinstrom unter der Position Beleuchtung abgerechnet. Jedoch gehört der Strom für den Aufzugbetrieb, die Heizungsanlage oder die Lüftungsanlage nicht hierhin. Nur der tatsächliche Stromverbrauch für die Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen ist unter § 2 Nr. 11 BetrKV im Prüfrahmen zu betrachten.
Kosten für neue Leuchten als Betriebskosten abrechnen: Die Anschaffung und Installation neuer Lampen oder kompletter Beleuchtungsanlagen sind Investitionskosten und gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung. Im Prüfrahmen stehen nur die laufenden Stromkosten und der Austausch von Leuchtmitteln (Glühbirnen, Röhren, LEDs).
Beleuchtungskosten ohne Nachweis der Stromrechnung abrechnen: Mieter haben das Recht, die Beleuchtungskosten zu prüfen. Kann der Vermieter keine Stromrechnung oder Verbrauchsabrechnung vorlegen, die den Allgemeinstrom für Beleuchtung ausweist, kann die Position als Klärungspunkt aufgenommen werden.
Beleuchtung in Ihrer Abrechnung prüfen
Ob Beleuchtung korrekt umgelegt und richtig verteilt wurde, zeigt sich erst an der konkreten Abrechnung. Die Prüfung liest sie Position für Position und markiert, was Sie hinterfragen sollten – die Vorschau ist kostenlos.
In Ihrer Abrechnung prüfen
Beleuchtung Nebenkosten: Allgemeinstrom in der Abrechnung in Ihrer Nebenkostenabrechnung?
NebenkostenPro strukturiert diese Kostenart in Ihrer Abrechnung und markiert typische Prüfpunkte in der kostenlosen Vorschau.
Häufige Fragen
Was zählt alles zur Allgemeinbeleuchtung in der Nebenkostenabrechnung?
Zur Allgemeinbeleuchtung gehören alle Stromkosten für die Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Bereiche: Treppenhaus, Hausflure, Eingangsbereiche, Kellerflure, Dachbodenbeleuchtung, Außenbeleuchtung (Hauseingänge, Wege, Parkplätze) sowie Gemeinschaftsräume wie Waschküche oder Fahrradkeller. Nicht dazu gehört der Strom innerhalb der Wohnungen oder für den Aufzugbetrieb.
Sind LED-Umrüstungskosten auf Mieter im Prüfrahmen zu betrachten?
Die Umrüstung von konventioneller Beleuchtung auf LED ist eine Modernisierungsmaßnahme. Die Anschaffungskosten für neue LED-Leuchten sind als Betriebskosten gesondert gesondert zu prüfen. Allerdings kann der Vermieter unter Umständen eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB geltend machen. Der anschließend geringere Stromverbrauch kommt den Mietern über niedrigere Beleuchtungskosten zugute.
Kann der Vermieter Allgemeinstrom pauschal schätzen?
Grundsätzlich sollte der Allgemeinstrom für Beleuchtung durch Zähler nachgewiesen werden. Gibt es keinen separaten Zähler, ist eine sachgerechte Schätzung zulässig, wenn sie nachvollziehbar begründet wird. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass eine Schätzung anhand der installierten Leuchtmittel und geschätzter Brenndauer akzeptabel sein kann.
Gehört der Strom für Bewegungsmelder zu den Beleuchtungskosten?
Ja, der geringfügige Stromverbrauch von Bewegungsmeldern und Zeitschaltuhren für die Treppenhausbeleuchtung gehört zu den Beleuchtungskosten nach § 2 Nr. 11 BetrKV. Diese Geräte dienen unmittelbar der Steuerung der Allgemeinbeleuchtung und sind daher Teil dieser Kostenposition.
Wie hoch sind durchschnittliche Beleuchtungskosten pro Quadratmeter?
Die durchschnittlichen Beleuchtungskosten liegen bei etwa 0,05 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. In älteren Gebäuden mit konventioneller Beleuchtung können sie bis zu 0,10 Euro/m² befachlich prüfen, während moderne Gebäude mit LED-Beleuchtung oft unter 0,03 Euro/m² liegen. Deutliche Abweichungen nach oben sollten vom Mieter hinterfragt werden.
Weiterlesen
Quellen und Datenstand
Geprüft am 16. Juli 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV
Aspekt-Subpages zu Beleuchtung Nebenkosten: Allgemeinstrom in der Abrechnung
Beleuchtung Nebenkosten: Allgemeinstrom in der Abrechnung im Detail: einzelne Aspekte mit Rechenlogik, typischen Auffälligkeiten und konkreten Prüfschritten.
Beleuchtung: Berechnung mit Beispiel verständlich erklärt
Beleuchtung: Durchschnitt pro m² verständlich erklärt
Beleuchtung: Gewerbeanteile verständlich erklärt
Beleuchtung: Häufige Auffälligkeiten verständlich erklärt
Beleuchtung: Leerstand verständlich erklärt
Beleuchtung: Mieterwechsel verständlich erklärt
Beleuchtung: Prüfen mit Checkliste verständlich erklärt
Beleuchtung: Prüfungsbedürftige Anteile verständlich erklärt
Beleuchtung: Verteilerschlüssel verständlich erklärt
Beleuchtung: Zu hoch – was tun? verständlich erklärt
Klärungspunkte zu Beleuchtung strukturiert vorbereiten
Verwandte Kostenarten
Mieter und Vermieter
Für Vermieter
Beleuchtung Nebenkosten: Allgemeinstrom in der Abrechnung strukturiert darstellen
Stellen Sie diese Kostenart strukturiert mit möglichem BetrKV-Bezug dar. NebenkostenPro erstellt eine an der BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung.
Abrechnung erstellenFür Mieter
Beleuchtung Nebenkosten: Allgemeinstrom in der Abrechnung in der Abrechnung prüfen
Prüfen Sie, ob diese Kostenart nachvollziehbar dargestellt wurde – mit kostenloser Vorprüfung auf typische Auffälligkeiten.
Abrechnung prüfenWeiterführende Informationen
Nebenkostenabrechnung – Ratgeber
Änderungen, Fristen und Hinweise rund um die Abrechnung im Überblick.
Alle 17 Kostenarten nach BetrKV
Vollständige Übersicht der umlagefähigen Betriebskosten.
Abrechnung prüfen lassen
Kostenlose Vorprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Häufige Fragen
Antworten rund um das Prüfen und Erstellen von Abrechnungen.
Beleuchtung Nebenkosten: Allgemeinstrom in der Abrechnung in Ihrer Abrechnung prüfen oder erstellen
Prüfen Sie diese Kostenart kostenlos in Ihrer Abrechnung – oder erstellen Sie eine strukturierte Abrechnung mit möglichem BetrKV-Bezug.
Prüfen Sie, ob diese Kostenart nachvollziehbar dargestellt wurde – mit kostenloser Vorprüfung auf typische Auffälligkeiten.
Jetzt prüfen Für VermieterStellen Sie diese Kostenart strukturiert mit möglichem BetrKV-Bezug dar.
Abrechnung erstellen