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§ 2 Nr. 11 BetrKV

Beleuchtung Nebenkosten: Allgemeinstrom in der Abrechnung

Die Kosten der Beleuchtung umfassen den Stromverbrauch für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküchen.

Kategorie§ 2 Nr. 11 BetrKV Stand16. Juli 2026
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 11 BetrKV

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Häufige Fragen

Was zählt alles zur Allgemeinbeleuchtung in der Nebenkostenabrechnung?

Zur Allgemeinbeleuchtung gehören alle Stromkosten für die Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Bereiche: Treppenhaus, Hausflure, Eingangsbereiche, Kellerflure, Dachbodenbeleuchtung, Außenbeleuchtung (Hauseingänge, Wege, Parkplätze) sowie Gemeinschaftsräume wie Waschküche oder Fahrradkeller. Nicht dazu gehört der Strom innerhalb der Wohnungen oder für den Aufzugbetrieb.

Sind LED-Umrüstungskosten auf Mieter im Prüfrahmen zu betrachten?

Die Umrüstung von konventioneller Beleuchtung auf LED ist eine Modernisierungsmaßnahme. Die Anschaffungskosten für neue LED-Leuchten sind als Betriebskosten gesondert gesondert zu prüfen. Allerdings kann der Vermieter unter Umständen eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB geltend machen. Der anschließend geringere Stromverbrauch kommt den Mietern über niedrigere Beleuchtungskosten zugute.

Kann der Vermieter Allgemeinstrom pauschal schätzen?

Grundsätzlich sollte der Allgemeinstrom für Beleuchtung durch Zähler nachgewiesen werden. Gibt es keinen separaten Zähler, ist eine sachgerechte Schätzung zulässig, wenn sie nachvollziehbar begründet wird. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass eine Schätzung anhand der installierten Leuchtmittel und geschätzter Brenndauer akzeptabel sein kann.

Gehört der Strom für Bewegungsmelder zu den Beleuchtungskosten?

Ja, der geringfügige Stromverbrauch von Bewegungsmeldern und Zeitschaltuhren für die Treppenhausbeleuchtung gehört zu den Beleuchtungskosten nach § 2 Nr. 11 BetrKV. Diese Geräte dienen unmittelbar der Steuerung der Allgemeinbeleuchtung und sind daher Teil dieser Kostenposition.

Wie hoch sind durchschnittliche Beleuchtungskosten pro Quadratmeter?

Die durchschnittlichen Beleuchtungskosten liegen bei etwa 0,05 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. In älteren Gebäuden mit konventioneller Beleuchtung können sie bis zu 0,10 Euro/m² befachlich prüfen, während moderne Gebäude mit LED-Beleuchtung oft unter 0,03 Euro/m² liegen. Deutliche Abweichungen nach oben sollten vom Mieter hinterfragt werden.

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Quellen und Datenstand

Geprüft am 16. Juli 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

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