Gemeinschaftsantenne/Breitband: Zu hoch – was tun? verständlich erklärt
Die Prüfrahmen bei Antennen- und Kabelkosten hat sich durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) grundlegend geändert: Seit dem 1. Juli 2024 sollten ohne fachliche Prüfung nicht mehr über die Nebenkosten angesetzt werden. Kostenart im Prüfrahmen nach § 2 Nr. 15 BetrKV bleiben nur noch der Betriebsstrom der Antennenanlage und die Wartung der hauseigenen Verteilanlage.
Kurzantwort
Antennenkosten, die seit Juli 2024 nicht deutlich gesunken sind, enthalten vermutlich prüfungsbedürftige Kabelgebühren.
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Rechtsrahmen zu Gemeinschaftsantenne/Breitband
Möglicher Normbezug
Seit 01.07.2024 sind laufende Kabel-Programmkosten regelmäßig seit Juli 2024 gesondert zu prüfen; verbleiben können technische Betriebsanteile. Kernnorm ist § 2 Nr. 15 BetrKV. Prüfungsbedürftig sind Programmkosten/Kabelanschlussentgelte nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs.
Zu hoch - was tun: typische Auffälligkeitenquellen
Möglicher Normbezug
Durch das Ende des Nebenkostenprivilegs müssten die Kosten in dieser Kategorie seit Mitte 2024 erheblich gesunken sein. Liegt Ihr Anteil noch auf dem Niveau früherer Jahre, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Kabelgebühren weiterhin eingerechnet werden. Bitten Sie um eine detaillierte Aufschlüsselung an und prüfen Sie, ob lediglich Betriebsstrom und Wartung der Antennenanlage enthalten sind. Jede andere Position — insbesondere monatliche Kabelgebühren an einen Provider — ist seit dem 01.07.2024 gesondert zu prüfen.
Prüfpfad in der Praxis
Möglicher Normbezug
Prüfen Sie als Erstes, ob in der Abrechnung noch Kabelgebühren oder Programmkosten enthalten sind, denn seit dem 1. Juli 2024 ist das Nebenkostenprivileg abgeschafft und diese Kosten sind seit Juli 2024 gesondert zu prüfen. Kontrollieren Sie, ob ausschließlich der Betriebsstrom der hauseigenen Gemeinschaftsantennenanlage und deren Wartung abgerechnet werden. Gleichen Sie die Rechnungsbeträge mit den Originalbelegen des Antennenservices ab. Achten Sie darauf, ob ein Glasfaserbereitstellungsentgelt nach § 72 TKG angesetzt wird und ob die Voraussetzungen (Neuverlegung, Mietvertragsvereinbarung, max. 60 EUR/Jahr) tatsächlich erfüllt sind.
Rechenbeispiel Gemeinschaftsantenne/Breitband (Zu hoch - was tun)
- Objekt
- Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
- Gesamtkostenposition
- 35105.87 EUR
- Gesamtwohnfläche
- 950 m2
- Wohnfläche der Einheit
- 78 m2
- 35105.87 EUR / 950 m2 = 36.95 EUR pro m2
- 36.95 EUR x 78 m2 = 2882.10 EUR Jahresanteil
- 2882.10 EUR / 12 = 240.18 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 2882.10 EUR (monatlich 240.18 EUR).
Praxis-Tipp
Kontrollieren Sie Ihre Abrechnung genau darauf, ob seit Juli 2024 noch Kabelgebühren enthalten sind. Viele Vermieter haben ihre Abrechnungen noch nicht an das Ende des Nebenkostenprivilegs angepasst.
Nächste Schritte
- Prüfen, ob seit 01.07.2024 noch Kabelanschlussgebühren in der Abrechnung enthalten sind.
- Betriebsstrom der Antennenanlage als einzige laufende Position verifizieren.
- Wartungskosten der hauseigenen Verteilanlage von Glasfaser-Investitionskosten abgrenzen.
- Bei Glasfaser-Umstellung sicherstellen, dass nur laufende Betriebskosten umgelegt werden.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 15 BetrKV
§ 556a BGB
TKG (Wegfall Nebenkostenprivileg seit 01.07.2024)
In Ihrer Abrechnung prüfen
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Häufige Fragen
Welcher Fehler ist bei Gemeinschaftsantenne/Breitband im Aspekt Zu hoch - was tun am häufigsten?
Am häufigsten sind die Kosten zu hoch, weil Kabelanschlussgebühren nach dem TKMoG-Stichtag 01.07.2024 weiterhin abgerechnet werden. Diese Gebühren müssen vollständig aus der Nebenkostenabrechnung entfernt werden.
Welche Norm ist für Gemeinschaftsantenne/Breitband hier zentral?
§ 2 Nr. 15 BetrKV ist die zentrale Norm, wurde aber durch das TKMoG ab 01.07.2024 erheblich eingeschränkt. Die Norm erlaubt nur noch die Umlage von Betriebsstrom und Wartung der hauseigenen Antennenanlage, nicht mehr von Kabelanschlussgebühren.
Wie gehe ich bei strittigen Gemeinschaftsantenne/Breitband-Positionen vor?
Prüfen Sie zuerst, ob die strittige Position vor oder nach dem 01.07.2024 liegt. Kabelgebühren nach diesem Datum sind eindeutig gesondert zu prüfen. Beanstanden Sie diese schriftlich unter Verweis auf das TKMoG und bitten Sie um die Einzelbelege für verbleibende Antennen-Betriebskosten an.
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Jetzt prüfenStand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.