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Versicherungen in Lübeck: Kosten & Vergleich 2026

Versicherungen liegen im hinterlegten Vergleichsstand für Lübeck bei 0.21 EUR pro m² und Monat. Neben dem Vergleich mit Schleswig-Holstein ist hier vor allem § 2 Nr. 13 BetrKV für die Einordnung wichtig.

Veröffentlicht am 20. April 2025 · Zuletzt aktualisiert am 29. März 2026

StadtLübeck
KostenartVersicherungen
Zuletzt aktualisiert29. März 2026

Kurzantwort

Versicherungen in Lübeck: 0.21 EUR/m² lokal, 0.20 EUR/m² im Bundesland, 0.20 EUR/m² im Bund.

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Versicherungen in Lübeck einordnen

Versicherungen liegen in Lübeck im hinterlegten Vergleichsstand 5 % über dem Landeswert und 5 % über dem Bundeswert. Für Lübeck wird hier mit dem Durchschnitt für Schleswig-Holstein und einer stadtgrößenspezifischen Anpassung gerechnet.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Auffälligkeiten prüfen lassenNebenkostenabrechnung prüfen lassen.

Prüfrahmen und im Prüfrahmen zu betrachtene Grenzen

Rechtlich zaehlt bei versicherungen nicht nur die Kostenhoehe, sondern vor allem die saubere Abgrenzung. Im Prüfrahmen stehen die Kosten für: Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel), Elementarschadenversicherung (Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch), Glasversicherung für Gemeinschaftsflächen, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Öltankhaftpflichtversicherung sowie Aufzugshaftpflichtversicherung. Prüfungsbedürftig sind Rechtsschutzversicherungen, Mietausfallversicherungen, Hausratversicherungen des Vermieters und private Haftpflichtversicherungen. Rechtsschutzversicherung des Vermieters

Datenbasis und lokaler Quellenstatus

Durchschnitt für Schleswig-Holstein. Der Vergleichswert für versicherungen wird nicht aus einem einzelnen Preisblatt, sondern aus dem regionalen Betriebskostenprofil für Schleswig-Holstein abgeleitet. Für Lübeck wird versicherungen derzeit aus dem Profil für Schleswig-Holstein abgeleitet und mit einem Faktor für größere Mittelstadt justiert.

Verteilerschlüssel und typische Auffälligkeiten

Beim Verteilerschlüssel ist für versicherungen vor allem Wohnfläche der Referenzpunkt. Verteilung nach Wohnfläche in Quadratmetern. Der übliche und empfohlene Verteilerschlüssel für Versicherungskosten. Prüfungsbedürftige Versicherungen in die Abrechnung aufnehmen: Prüfen Sie jede Versicherungspolice: Nur Sach- und Haftpflichtversicherungen, die unmittelbar das Gebäude oder die Bewohner betreffen, sollten fachlich geprüft werden. Listen Sie die einzelnen Versicherungen in der Abrechnung transparent auf.

Regionaler Vergleich für versicherungen

Regional ähnliche Vergleichsstaedte für versicherungen sind Kiel (0.21 EUR/m²), Flensburg (0.20 EUR/m²), Norderstedt (0.20 EUR/m²), Neumünster (0.20 EUR/m²). Dadurch sehen Sie schneller, ob Lübeck bei dieser Position eher teuer, moderat oder auffällig guenstig ist.

Vergleichstabelle

Versicherungen

Durchschnitt
Lübeck0.21 EUR/m²
Schleswig-Holstein0.20 EUR/m²
Deutschland0.20 EUR/m²

Durchschnitt fuer Schleswig-Holstein

Einordnung der Zahl

Fuer Lübeck wird hier mit dem Durchschnitt fuer Schleswig-Holstein und einer stadtgroessenspezifischen Anpassung gerechnet.

Hinweis: Für Lübeck wird dieser Wert in diesem Datenstand ganz oder teilweise über den Durchschnitt für Schleswig-Holstein abgesichert.

Quellenstand

Quellenstatus für Lübeck: regional modellierter Vergleichswert aus dem Betriebskostenprofil für Schleswig-Holstein. Der Wert ist ein Benchmark, kein kommunaler Einzelbescheid.

Prüfrahmen und Verteilerschluessel

Möglicher Normbezug

§ 2 Nr. 13 BetrKV

Im Prüfrahmen stehen die Kosten für: Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel), Elementarschadenversicherung (Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch), Glasversicherung für Gemeinschaftsflächen, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Öltankhaftpflichtversicherung sowie Aufzugshaftpflichtversicherung. Prüfungsbedürftig sind Rechtsschutzversicherungen, Mietausfallversicherungen, Hausratversicherungen des Vermieters und private Haftpflichtversicherungen.

Pruefpunkt

Wohnflaeche

Verteilung nach Wohnfläche in Quadratmetern. Der übliche und empfohlene Verteilerschlüssel für Versicherungskosten.

Vergleich mit Nachbarstädten

Haeufige Fehler bei Versicherungen

Prüfungsbedürftige Versicherungen in die Abrechnung aufnehmen

Vermieter rechnen gelegentlich Versicherungen ab, die nicht gebäudebezogen sind, z. B. die Mietausfallversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder die private Haftpflicht. Diese Versicherungen schützen ausschließlich das wirtschaftliche Interesse des Vermieters und sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV gesondert zu prüfen.

Prüfen Sie jede Versicherungspolice: Nur Sach- und Haftpflichtversicherungen, die unmittelbar das Gebäude oder die Bewohner betreffen, sollten fachlich geprüft werden. Listen Sie die einzelnen Versicherungen in der Abrechnung transparent auf.

Versicherungskosten inklusive gewerblicher Anteile vollständig auf Wohnmieter umlegen

In gemischt genutzten Gebäuden enthalten Versicherungsprämien oft Zuschläge für gewerbliche Nutzung. Diese Zuschläge sollten nicht ungeprüft auf die Wohnmieter umgelegt werden, sondern müssen vorab herausgerechnet werden.

Bitten Sie um vom Versicherer eine Aufschlüsselung der Prämie nach Wohn- und Gewerbefläche an. Alternativ können Sie den gewerblichen Anteil flächenproportional herausrechnen.

Selbstbehalte der Versicherung als Betriebskosten abrechnen

Wenn im Schadensfall ein Selbstbehalt anfällt, den der Vermieter an die Versicherung zahlt, handelt es sich um keine Versicherungsprämie, sondern um Schadenskosten. Selbstbehalte sind als Betriebskosten gesondert gesondert zu prüfen.

Achten Sie darauf, nur die tatsächlichen Versicherungsprämien (Jahresbeiträge) in die Abrechnung aufzunehmen. Selbstbehalte und Schadensregulierungskosten sind vom Vermieter selbst zu fachlich prüfen.

Prüffokus für die Praxis

Wenn versicherungen in Ihrer Abrechnung deutlich über dem lokalen Richtwert liegen, prüfen Sie zuerst prüfungsbedürftige versicherungen in die abrechnung aufnehmen und gehen Sie erst danach in die Vollpruefung. Gerade bei versicherungen trennt diese Reihenfolge lokale Preisstruktur von echten Abrechnungsfehlern.

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Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV