Heizkosten in Greifswald, Universitäts- und Hansestadt: Kosten & Vergleich 2026
Für heizkosten zeigt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt aktuell 1.22 EUR/m². Für Greifswald, Universitäts- und Hansestadt wird heizkosten derzeit aus dem Profil für Mecklenburg-Vorpommern abgeleitet und mit einem Faktor für kleinere Stadt justiert. Der erste Prüfblick sollte auf Verbrauch als Verteilerschlüssel gehen.
Veröffentlicht am 7. Oktober 2025 · Zuletzt aktualisiert am 29. März 2026
Kurzantwort
Heizkosten in Greifswald, Universitäts- und Hansestadt: 1.22 EUR/m² lokal, 1.24 EUR/m² im Bundesland, 1.20 EUR/m² im Bund.
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Heizkosten in Greifswald, Universitäts- und Hansestadt einordnen
Heizkosten liegen in Greifswald, Universitäts- und Hansestadt aktuell 2 % unter dem Landeswert und 2 % über dem Bundeswert. Für Greifswald, Universitäts- und Hansestadt wird hier mit dem Durchschnitt für Mecklenburg-Vorpommern und einer stadtgrößenspezifischen Anpassung gerechnet.
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Rechtslage und umlagefähige Grenzen
Rechtsgrundlage
Heizkosten werden in Greifswald, Universitäts- und Hansestadt erst dann belastbar, wenn Rechtsgrundlage und Betrag zusammenpassen. Die Umlagefähigkeit ergibt sich aus § 2 Nr. 4 BetrKV in Verbindung mit der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Die HeizkostenV schreibt zwingend vor, dass mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). Der restliche Anteil (30-50 %) wird als Grundkosten nach einem festen Verteilerschlüssel (in der Regel Wohnfläche) verteilt. Seit dem 1. Januar 2021 gilt zusätzlich das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das die CO2-Kosten stufenweise zwischen Vermieter und Mieter aufteilt.
Datenbasis und lokaler Quellenstatus
Durchschnitt für Mecklenburg-Vorpommern. Der Vergleichswert für heizkosten wird nicht aus einem einzelnen Preisblatt, sondern aus dem regionalen Betriebskostenprofil für Mecklenburg-Vorpommern abgeleitet. Für Greifswald, Universitäts- und Hansestadt wird heizkosten derzeit aus dem Profil für Mecklenburg-Vorpommern abgeleitet und mit einem Faktor für kleinere Stadt justiert.
Verteilerschlüssel und typische Fehler
Rechtsgrundlage
Beim Verteilerschlüssel ist für heizkosten vor allem Verbrauch der Referenzpunkt. Mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten müssen nach dem erfassten Wärmeverbrauch verteilt werden (Verbrauchskosten). Dies ist durch die Heizkostenverordnung zwingend vorgeschrieben. Verbrauchsanteil liegt nicht zwischen 50 % und 70 %: Wählen Sie ein festes Verhältnis (z. B. 50/50 oder 30/70) und halten Sie dieses konsistent in jeder Abrechnungsperiode ein. Am häufigsten wird 50 % Grundkosten / 50 % Verbrauchskosten oder 30 % Grundkosten / 70 % Verbrauchskosten verwendet.
Regionaler Vergleich für heizkosten
Regional ähnliche Vergleichsstaedte für heizkosten sind Stralsund (1.22 EUR/m²), Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt (1.22 EUR/m²), Wismar (1.22 EUR/m²), Schwerin (1.22 EUR/m²). Dadurch sehen Sie schneller, ob Greifswald, Universitäts- und Hansestadt bei dieser Position eher teuer, moderat oder auffällig guenstig ist.
Vergleichstabelle
| Kostenart | Greifswald, Universitäts- und Hansestadt | Mecklenburg-Vorpommern | Deutschland | Trend |
|---|---|---|---|---|
| Heizkosten(Durchschnitt fuer Mecklenburg-Vorpommern) | 1.22 EUR/m² | 1.24 EUR/m² | 1.20 EUR/m² | Durchschnitt |
Heizkosten
DurchschnittDurchschnitt fuer Mecklenburg-Vorpommern
Einordnung der Zahl
Fuer Greifswald, Universitäts- und Hansestadt wird hier mit dem Durchschnitt fuer Mecklenburg-Vorpommern und einer stadtgroessenspezifischen Anpassung gerechnet.
Hinweis: Für Greifswald, Universitäts- und Hansestadt wird dieser Wert aktuell ganz oder teilweise über den Durchschnitt für Mecklenburg-Vorpommern abgesichert.
Rechtslage und Verteilerschluessel
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 4 BetrKV
Heizkosten sind vollständig umlagefähig und unterliegen der zwingenden Anwendung der Heizkostenverordnung. Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Bei Verstoß gegen die HeizkostenV hat der Mieter ein Kürzungsrecht von 15 % (§ 12 HeizkostenV).
Pruefpunkt
Verbrauch
Mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten müssen nach dem erfassten Wärmeverbrauch verteilt werden (Verbrauchskosten). Dies ist durch die Heizkostenverordnung zwingend vorgeschrieben.
Vergleich mit Nachbarstädten
Haeufige Fehler bei Heizkosten
Verbrauchsanteil liegt nicht zwischen 50 % und 70 %
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten nach dem individuellen Verbrauch abgerechnet werden müssen. Wird dieser Rahmen nicht eingehalten, hat der Mieter ein Kürzungsrecht von 15 % auf den gesamten Heizkostenanteil.
Wählen Sie ein festes Verhältnis (z. B. 50/50 oder 30/70) und halten Sie dieses konsistent in jeder Abrechnungsperiode ein. Am häufigsten wird 50 % Grundkosten / 50 % Verbrauchskosten oder 30 % Grundkosten / 70 % Verbrauchskosten verwendet.
Wartungskosten und Reparaturkosten vermischt
Nur regelmäßige Wartungskosten (z. B. jährliche Heizungswartung, Brennerreinigung) sind umlagefähige Betriebskosten. Reparaturen (z. B. Austausch eines defekten Brenners, Erneuerung der Umwälzpumpe) sind Instandhaltungskosten und dürfen nicht in die Heizkostenabrechnung einfließen.
Prüfen Sie Rechnungen von Heizungsfirmen sorgfältig. Trennen Sie Wartungsarbeiten (umlagefähig) von Reparaturen (nicht umlagefähig). Im Zweifelsfall lassen Sie sich eine aufgeschlüsselte Rechnung ausstellen.
CO2-Kosten vollständig auf den Mieter umlegen
Seit dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz (in Kraft seit 1. Januar 2023) müssen die CO2-Kosten aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Die Aufteilung richtet sich nach dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter des Gebäudes in einem 10-Stufen-Modell.
Ermitteln Sie die CO2-Emissionen pro Quadratmeter Ihres Gebäudes und bestimmen Sie die korrekte Stufe nach dem CO2KostAufG. Ziehen Sie den Vermieteranteil vor der Umlage ab. NebenkostenPro berechnet die Aufteilung automatisch.
Prüffokus für die Praxis
Wenn heizkosten in Ihrer Abrechnung deutlich über dem lokalen Richtwert liegen, prüfen Sie zuerst verbrauchsanteil liegt nicht zwischen 50 % und 70 % und gehen Sie erst danach in die Vollpruefung. Gerade bei heizkosten trennt diese Reihenfolge lokale Preisstruktur von echten Abrechnungsfehlern.
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