Wäschepflege: Gewerbeanteile verständlich erklärt
Kosten der Wäschepflege nach § 2 Nr. 16 BetrKV sollten fachlich geprüft werden; maßgeblich sind im Gebäude eine Gemeinschafts-Waschküche vorhanden ist. Möglicher Kostenarten-Prüfrahmen sind dann Strom, Wasser und Wartung der gemeinschaftlich genutzten Geräte. Geräte-Neuanschaffungen und Umbauten der Waschküche sind hingegen gesondert zu prüfen.
Veröffentlicht am 11. Januar 2026 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026
Kurzantwort
Gewerbliche Einheiten nutzen die Gemeinschafts-Waschküche in der Regel nicht — sie sollten aus dem Verteilerschlüssel ausgenommen werden.
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Rechtsrahmen zu Einrichtungen für Wäschepflege
Möglicher Normbezug
Laufender Betrieb gemeinschaftlicher Wäscheeinrichtungen kann ein Kostenart im Prüfrahmen sein. Kernnorm ist § 2 Nr. 16 BetrKV. Prüfungsbedürftig sind Geräteanschaffung und große Reparaturen.
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Gewerbeanteile: typische Auffälligkeitenquellen
Gewerbliche Mieter haben üblicherweise keinen Besollte ohne fachliche Prüfung nicht. Daher sollten Gewerbeflächen bei der Umlage von Wäschepflegekosten aus dem Verteilerschlüssel herausgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine gewerbliche Wäscherei oder einen vergleichbaren Betrieb, der die Anlage nutzt. In diesem Sonderfall wäre sogar ein Vorwegabzug wegen gewerblicher Mehrnutzung erforderlich.
Prüfpfad in der Praxis
Stellen Sie zunächst fest, ob eine Gemeinschaftswaschküche im Gebäude tatsächlich vorhanden ist und allen Mietern zur Verfügung steht. Prüfen Sie, ob die abgerechneten Kosten ausschließlich Betriebsstrom, Wasserverbrauch und Gerätewartung betreffen und keine Geräteneuanschaffungen oder größere Reparaturen enthalten. Kontrollieren Sie, ob bei münzbetriebenen Waschmaschinen eine Doppelbelastung vorliegt, indem dieselben Strom- und Wasserkosten sowohl über den Münzeinwurf als auch über die Nebenkosten berechnet werden. Gleichen Sie die Münzerlöse gegen die Betriebskosten ab, da Einnahmen aus dem Münzbetrieb die Kosten im Kostenarten-Prüfrahmen reduzieren müssen.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 16 BetrKV: Einrichtungen für Wäschepflege: zentrale Kostenart nach BetrKV.
§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.
Rechenbeispiel Einrichtungen für Wäschepflege (Gewerbeanteile)
Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
39158.51 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
- 39158.51 EUR / 950 m2 = 41.22 EUR pro m2
- 41.22 EUR x 78 m2 = 3215.16 EUR Jahresanteil
- 3215.16 EUR / 12 = 267.93 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 3215.16 EUR (monatlich 267.93 EUR).
Praxis-Tipp und nächste Schritte
Praxis-Tipp
Falls Münzautomaten an den Waschmaschinen installiert sind, sollten die Münzerlöse von den Gesamtkosten abgezogen werden, bevor die Verteilung auf die Mieter rechnerisch dargestellt wird. Fehlt dieser Abzug, ist die Abrechnung prüfungsbedürftig.
- Prüfen, ob tatsächlich eine Gemeinschafts-Waschküche vorhanden ist — ohne Anlage keine Umlage.
- Kontrollieren, ob Geräte-Neuanschaffungen als Wartung deklariert wurden.
- Bei Münzwaschmaschinen sicherstellen, dass Münzerlöse gegengerechnet werden.
- Strom- und Wasserkosten der Waschküche auf Plausibilität prüfen (Durchschnitt: 0,02–0,05 EUR/m²/Monat).
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