Wäschepflegekosten einfach erklärt
Wäschepflegekosten sind die Betriebskosten für gemeinschaftliche Waschmaschinen und Trockner sowie Wäschetrockneraeume im Gebäude gemaess § 2 Nr. 16 BetrKV – umlagefähig sind laufende Betriebskosten, nicht jedoch Anschaffung oder Reparatur der Geraete.
Zusammenfassung
Gemaess § 2 Nr. 16 BetrKV sind die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftswaschanlage umlagefähig. Erfasst sind der Betriebsstrom für Waschmaschinen und Trockner, die Kosten für Wasser und Abwasser der gemeinschaftlichen Anlage, Wartungskosten sowie Kosten für die Aufstellung und den Betrieb der Anlage. Diese Position ist nur relevant, wenn das Gebäude tatsaechlich eine gemeinschaftlich nutzbare Waschanlage hat.
Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich
Rechtsgrundlage
Gemaess § 2 Nr. 16 BetrKV sind die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftswaschanlage umlagefähig. Erfasst sind der Betriebsstrom für Waschmaschinen und Trockner, die Kosten für Wasser und Abwasser der gemeinschaftlichen Anlage, Wartungskosten sowie Kosten für die Aufstellung und den Betrieb der Anlage. Diese Position ist nur relevant, wenn das Gebäude tatsaechlich eine gemeinschaftlich nutzbare Waschanlage hat.
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Was ist nicht umlagefähig
Die Anschaffungskosten für Waschmaschinen oder Trockner sind keine Betriebskosten, sondern Investitionskosten. Ebenso sind Reparaturen und der Austausch defekter Maschinen nicht umlagefähig – auch wenn die Reparatur regelmaessig anfaellt. Sonderreinigungen oder einmalige Desinfektionsaktionen nach einem Schadensereignis sind ebenfalls Instandhaltung. Nur die laufenden, wiederkehrenden Betriebskosten können auf Mieter umgelegt werden.
Abgrenzung bei Muenzzaehlern und Mieternutzungsgebühren
Einige Vermieter betreiben die gemeinschaftliche Waschanlage mit Muenzzahlern und verrechnen die Nutzungsgebühren gegen die tatsaechlichen Betriebskosten. In diesem Fall können nur die nicht durch Muenzeinnahmen gedeckten Kosten auf alle Mieter umgelegt werden. Wenn die Nutzungsgebühren die Betriebskosten sogar übersteigen, ist kein Ansatz möglich. Die Abrechnung muss die Muenzeinnahmen als Abzugsposition ausweisen.
Seltene, aber relevante Position
Wäschepflegekosten sind in modernen Mietshaeusern seltener geworden, da viele Mieter eigene Waschmaschinen haben und Gemeinschaftsanlagen weniger verbreitet sind. In alten Mehrfamilienhaeusern, Sozialwohnungsanlagen oder grossen Wohnkomplexen ist die Position jedoch noch häufig zu finden. Wenn dein Mietvertrag keine gemeinschaftliche Waschanlage vorsieht oder das Gebäude gar keine hat, ist die Position nicht zulaessig.
Wartung und laufende Pflege
Regelmaessige Wartungskosten für die Waschmaschinen – z. B. Jahresinspektionen, Dichtungstausch, Kalkentfernung – können je nach Einordnung als Betriebskosten oder Instandhaltung gelten. Der Dichtungstausch als Verschleissleistung ist eher umlagefähig; der Austausch eines Motors nach einem Defekt ist Reparatur. Vermieter sollten die Rechnung des Wartungstechnikers nach Leistungsarten aufschlusseln.
Typische Kostenhoehe
Wäschepflegekosten sind eine der kleineren Betriebskostenpositionen. Laut DMB-Betriebskostenspiegel liegen sie im Schnitt bei ca. 0,05 EUR/m²/Monat, also etwa 48 EUR jährlich für eine 80-m²-Wohnung. Wenn Muenzeinnahmen anfallen, reduziert sich der umzulegende Betrag entsprechend.
Synonyme und verwandte Bezeichnungen
Wäschepflegekosten in einem Haus mit Gemeinschaftswaschmaschinen
Ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen und 640 m² Gesamtwohnfläche hat zwei Gemeinschaftswaschmaschinen und einen Trockner. Der Betriebsstrom betraegt 380 EUR jährlich. Zusätzlich faellt ein Wartungsvertrag für 240 EUR an. Muenzeinnahmen aus der Nutzung betragen 180 EUR im Jahr.
Betriebsstrom Waschanlage
380,00 EUR
Wartungsvertrag (laufende Wartung)
240,00 EUR
Abzug Muenzeinnahmen
- 180,00 EUR
Umzulegende Wäschepflegekosten gesamt
440,00 EUR
Eine 80-m²-Wohnung traegt (80/640) x 440 = 55,00 EUR jährlich bei. Ohne Abzug der Muenzeinnahmen waere der Anteil um 22,50 EUR zu hoch gewesen.
Bedeutung in der Praxis
Für Mieter
Als Mieter solltest du prüfen, ob dein Gebäude überhaupt eine gemeinschaftliche Waschanlage hat. Falls nein und trotzdem Wäschepflegekosten angesetzt werden, ist das eine falsche Kostenposition. Werden Muenzautomaten genutzt, muessen die Einnahmen als Abzug in der Abrechnung erscheinen.
Für Vermieter
Als Vermieter fuhre genaue Aufzeichnungen über Betriebskosten und Einnahmen der Waschanlage. Muenzeinnahmen muessen abgezogen werden, bevor der Rest auf Mieter umgelegt wird. Reparaturkosten gehoeren nicht in die Betriebskostenabrechnung – trenne sie klar von den laufenden Wartungskosten.
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