Kostenart-Aspekt

Beleuchtung: Nicht umlagefähige Anteile verständlich erklärt

Diese Seite zeigt, wie Sie Beleuchtung im Aspekt „Nicht umlagefähige Anteile“ rechtlich und rechnerisch einordnen. Ziel ist eine prüffähige Abrechnung mit klarer Trennung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Bestandteilen.

KostenartBeleuchtung
AspektNicht Umlagefaehige Anteile
Datenstand2026-02-26

Kurzantwort

Beleuchtung: Der Aspekt „Nicht umlagefähige Anteile“ ist rechtssicher umsetzbar, wenn Umlagefähigkeit, Verteilerschlüssel und Beleglage konsistent geprüft werden.

Rechtsrahmen zu Beleuchtung

Rechtsgrundlage

Allgemeinstrom für Gemeinschaftsflaechen ist umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 11 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Neuinstallation und Erweiterung von Anlagen.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Nicht umlagefähige Anteile: typische Fehlerquellen

Nicht umlagefähig sind Neuinstallation und Erweiterung von Anlagen. Diese Bestandteile müssen vor der Umlage rechnerisch entfernt werden.

Prüfpfad in der Praxis

Empfohlene Reihenfolge: Starten Sie mit dem Summenabgleich, prüfen Sie danach den Verteilerschlüssel (maßgeblicher Verteilungsmaßstab laut Vereinbarung). Anschließend bewerten Sie die materielle Zulässigkeit und dokumentieren die Fristen (12 Monate Abrechnung, 12 Monate Einwendung).

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 11 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 11 BetrKV: Beleuchtung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Beleuchtung (Nicht umlagefähige Anteile)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

15191.00 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m²

Wohnfläche der Einheit

78 m²

  1. 15191.00 EUR / 950 m² = 15.99 EUR pro m²
  2. 15.99 EUR x 78 m² = 1247.22 EUR Jahresanteil
  3. 1247.22 EUR / 12 = 103.94 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten Sie mit Belegen, Umlageklausel und Verteilerschlüssel nachvollziehbar begründen.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1247.22 EUR (monatlich 103.94 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie bei Beleuchtung jede Auffälligkeit mit Betrag, Belegstelle und Normbezug. So bleiben Korrekturen auch im Streitfall nachvollziehbar.

  • Beleuchtung-Position gegen Mietvertrag und vereinbarten Verteilerschlüssel prüfen.
  • Nicht umlagefähige Teilkosten rechnerisch trennen und gesondert dokumentieren.
  • Einzelanteil der Wohnung mit eigener Gegenrechnung nachvollziehen.
  • Auffälligkeiten fristgerecht und schriftlich mit Normbezug anzeigen.

Häufige Fragen

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Beleuchtung direkt im Abrechnungsfall prüfen

Nutzen Sie den Aspekt-Check als Leitfaden und wechseln Sie danach in die vollständige Abrechnungsanalyse.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Februar 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV