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§ 1 Abs. 2 BetrKV
Wohnraummiete 2026

Nicht umlagefähige Nebenkosten: komplette Liste und klare Abgrenzung

Verwaltung, Reparaturen, Rücklagen oder Eigentümerkosten haben in einer Wohnraum-Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen. Diese Seite zeigt Ihnen, welche Positionen häufig zu Unrecht umgelegt werden und wie Sie sie sauber beanstanden.

Die Grundregel

Betriebskosten muessen laufend durch Eigentum oder Gebrauch des Gebaeudes entstehen. Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten schliesst die BetrKV ausdruecklich aus. Genau an dieser Trennlinie entstehen in der Praxis die meisten Streitpunkte.

Abrechnung auf nicht umlagefähige Kosten prüfen

Wenn in Ihrer Abrechnung Sammelpositionen, Wartungsverträge oder unklare Zusatzkosten auftauchen, lohnt sich eine strukturierte Prüfung des kompletten Rechenwegs.

Komplette Liste der nicht umlagefähigen Kostenarten

Verwaltung und Abrechnung

Hausverwaltung und Objektverwaltung

Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 BetrKV keine Betriebskosten.

Buchhaltung, Kontoführung und Bankgebühren

Das sind interne Vermieterkosten und keine laufenden Gebäudebetriebskosten.

Kosten der Abrechnungserstellung

Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung gehört zur Verwaltung, nicht zur Umlage.

Porto, Telefon, Büromaterial

Kommunikations- und Organisationskosten des Vermieters bleiben beim Vermieter.

Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung

Reparaturen an Heizung, Aufzug, Dach oder Leitungen

Reparaturen beseitigen Mängel und sind keine laufenden Betriebskosten.

Austausch defekter Bauteile

Ersatzinvestitionen sind Instandsetzung oder Modernisierung.

Sanierungen und Modernisierungen

Verbesserungen oder Erneuerungen dürfen nicht über die Nebenkostenabrechnung laufen.

Rücklagen für spätere Reparaturen

Rücklagen sind keine laufenden Kosten des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

Finanzierung und Eigentümerkosten

Darlehenszinsen und Tilgung

Finanzierungskosten betreffen die Investition des Eigentümers, nicht den laufenden Betrieb.

Kaufnebenkosten, Notar, Grundbuch, Makler

Erwerbskosten sind von Betriebskosten vollständig zu trennen.

Abschreibungen und steuerliche Eigenkosten

Steuer- und Bilanzpositionen sind keine umlagefähigen Nebenkosten.

Säumniszuschläge, Mahn- und Verzugszinsen

Eigentümerbezogene Nebenfolgen verspäteter Zahlung sind nicht umlagefähig.

Rechtsverfolgung und Ausfallrisiken

Anwalts- und Gerichtskosten

Kosten aus Streitigkeiten oder Vertragsdurchsetzung dürfen nicht auf Mieter abgewälzt werden.

Mietausfallversicherung und Rechtsschutz

Das sind Absicherungskosten des Vermieters und keine Betriebskosten nach § 2 BetrKV.

Leerstandskosten

Leere Einheiten trägt der Vermieter; diese Kosten dürfen nicht auf andere Mieter verteilt werden.

Anschaffung und streitige Sonderfälle

Erstanschaffung von Geräten oder Ausstattung

Neue Mülltonnen, Rasenmäher oder Reinigungsmaschinen sind keine laufenden Kosten.

Vermieteranteil der CO2-Kosten

Der nach CO2KostAufG vom Vermieter zu tragende Anteil darf nicht weitergegeben werden.

Kabelentgelte in der Wohnraummiete seit 01.07.2024

Das Nebenkostenprivileg ist entfallen; laufende Sammelumlagen sind im Wohnraumbereich besonders kritisch zu prüfen.

Nicht sauber getrennte Rauchwarnmelder- oder Servicepakete

Nur klar ausgewiesene umlagefähige laufende Leistungen kommen in Betracht; Kauf-, Miet- oder Verwaltungsanteile gehoeren nicht ungeprueft in die Abrechnung.

Umlagefähig

Grundsteuer

Wasserversorgung und Entwässerung

Heizkosten und Warmwasser nach HeizkostenV

Aufzug, Gebäudereinigung und Gartenpflege

Beleuchtung der Allgemeinflächen

Schornsteinreinigung und Gebäudeversicherung

Nicht umlagefähig

Verwaltung und Abrechnung

Reparaturen, Sanierungen, Modernisierung

Finanzierung, Zinsen, Erwerbskosten

Rechtsverfolgung, Leerstand, Vermieteranteile

Was tun, wenn unzulässige Kosten in der Abrechnung stehen?

1

Jede unklare Position mit Mietvertrag, Kostenart und Beleg abgleichen.

2

Belegeinsicht nach § 259 BGB anfordern und Verwaltungs-, Reparatur- oder Eigentümeranteile markieren.

3

Einwendungen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung schriftlich erheben.

4

Die Abrechnung nicht nur auf eine Einzelposition reduzieren, sondern den gesamten Rechenweg prüfen lassen.

Nicht umlagefähige Kosten direkt identifizieren

Laden Sie Ihre Abrechnung hoch und lassen Sie unklare, zu hohe oder falsch deklarierte Positionen im Zusammenhang prüfen, statt nur eine einzelne Zeile herauszugreifen.

Häufige Fragen

Welche Kosten nennt die BetrKV ausdrücklich als nicht umlagefähig?

§ 1 Abs. 2 BetrKV schließt Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten ausdrücklich aus. Alles, was nicht laufender Gebäudebetrieb ist, gehört grundsätzlich nicht in die Nebenkostenabrechnung.

Sind Verwaltungskosten jemals umlagefähig?

Im Wohnraummietrecht grundsätzlich nicht. Positionen wie Hausverwaltung, Kontoführung, Abrechnungserstellung oder allgemeine Organisationskosten müssen beim Vermieter bleiben.

Was ist mit Reparaturen und Wartung?

Regelmäßige Wartung kann umlagefähig sein, Reparaturen dagegen nicht. In gemischten Rechnungen sollte deshalb immer geprüft werden, ob Instandsetzung und laufende Betriebskosten sauber getrennt ausgewiesen wurden.

Was mache ich, wenn nicht umlagefähige Kosten in meiner Abrechnung stehen?

Fordern Sie Belegeinsicht an, benennen Sie die betroffenen Positionen konkret und erheben Sie innerhalb der 12-monatigen Einwendungsfrist schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung.

Kann auch der Vermieteranteil der CO2-Kosten falsch umgelegt werden?

Ja. Nach dem CO2KostAufG darf nur der Mieteranteil auf den Nutzer entfallen. Der Vermieteranteil muss vor der Umlage abgezogen werden und sollte in der Abrechnung nachvollziehbar dargestellt sein.

Fragen? Unser KI-Assistent hilft!