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§ 1 Abs. 2 BetrKV
Wohnraummiete 2026

Nicht umlagefähige Nebenkosten: komplette Liste und klare Abgrenzung

Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Rücklagen und Eigentümerkosten zählt die Betriebskostenverordnung ausdrücklich nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten — sie gehören nicht in eine Wohnraum-Nebenkostenabrechnung. Diese Seite zeigt die komplette Liste der nicht umlagefähigen Kostenarten und wie Sie sie in Ihrer Abrechnung erkennen.

Die Grundregel

Betriebskosten muessen laufend durch Eigentum oder Gebrauch des Gebaeudes entstehen. Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten schliesst die BetrKV ausdruecklich aus. Genau an dieser Trennlinie entstehen in der Praxis die meisten Streitpunkte.

Umlagefähig (§ 2 BetrKV)

  • Grundsteuer
  • Wasser, Abwasser & Entwässerung
  • Heizung & Warmwasser
  • Müllbeseitigung & Straßenreinigung
  • Hauswart, Gebäudereinigung & Gartenpflege
  • Aufzug, Beleuchtung & Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherung

Nicht umlagefähig (§ 1 Abs. 2 BetrKV)

  • Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Buchhaltung)
  • Instandhaltung, Instandsetzung & Reparaturen
  • Instandhaltungsrücklage
  • Bankgebühren & Kontoführung
  • Rechtsschutz- & Mietausfallversicherung
  • Leerstandskosten
  • Kosten der Erstellung der Abrechnung

Nicht umlagefähige Kosten in der Abrechnung prüfen

Wenn in Ihrer Abrechnung Sammelpositionen, Wartungsverträge oder unklare Zusatzkosten auftauchen, lohnt sich eine strukturierte Prüfung des kompletten Rechenwegs.

Komplette Liste der nicht umlagefähigen Kostenarten

Verwaltung und Abrechnung

Hausverwaltung und Objektverwaltung

Verwaltungskosten können nach § 1 Abs. 2 BetrKV ein Prüfpunkt sein.

Buchhaltung, Kontoführung und Bankgebühren

Interne Vermieterkosten und laufende Gebäudebetriebskosten sollten voneinander abgegrenzt werden.

Kosten der Abrechnungserstellung

Die Abgrenzung zwischen Abrechnungserstellung und Betriebskosten im Kostenarten-Prüfrahmen sollte geprüft werden.

Porto, Telefon, Büromaterial

Kommunikations- und Organisationskosten können als Nebenkostenposition prüfungsbedürftig sein.

Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung

Reparaturen an Heizung, Aufzug, Dach oder Leitungen

Reparaturen können einen Abgrenzungspunkt zu laufenden Betriebskosten bilden.

Austausch defekter Bauteile

Ersatzinvestitionen können als Instandsetzung oder Modernisierung prüfungsbedürftig sein.

Sanierungen und Modernisierungen

Verbesserungen oder Erneuerungen sind als Nebenkostenposition prüfungsbedürftig.

Rücklagen für spätere Reparaturen

Rücklagen sollten auf ihren Bezug zu laufenden Kosten des bestimmungsgemäßen Gebrauchs geprüft werden.

Finanzierung und Eigentümerkosten

Darlehenszinsen und Tilgung

Finanzierungskosten sollten von laufenden Betriebskosten abgegrenzt werden.

Kaufnebenkosten, Notar, Grundbuch, Makler

Erwerbskosten sind von Betriebskosten vollständig zu trennen.

Abschreibungen und steuerliche Eigenkosten

Steuer- und Bilanzpositionen können als Nebenkostenposition prüfungsbedürftig sein.

Säumniszuschläge, Mahn- und Verzugszinsen

Eigentümerbezogene Nebenfolgen verspäteter Zahlung sollten gesondert geprüft werden.

Rechtsverfolgung und Ausfallrisiken

Anwalts- und Gerichtskosten

Kosten aus Streitigkeiten oder Vertragsdurchsetzung sind als Nebenkostenposition prüfungsbedürftig.

Mietausfallversicherung und Rechtsschutz

Absicherungskosten des Vermieters sollten mit § 2 BetrKV abgeglichen werden.

Leerstandskosten

Leerstandskosten sollten gesondert geprüft werden; eine Verteilung auf andere Mieter kann prüfungsbedürftig sein.

Anschaffung und streitige Sonderfälle

Erstanschaffung von Geräten oder Ausstattung

Neue Mülltonnen, Rasenmäher oder Reinigungsmaschinen sollten als laufende Kosten geprüft werden.

Vermieteranteil der CO2-Kosten

Die CO2-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG sollte vor einer Umlage nachvollziehbar geprüft werden.

Kabelentgelte in der Wohnraummiete seit 01.07.2024

Das Nebenkostenprivileg ist entfallen; laufende Sammelumlagen sind im Wohnraumbereich besonders kritisch zu prüfen.

Nicht sauber getrennte Rauchwarnmelder- oder Servicepakete

Nur klar ausgewiesene im Prüfrahmen zu betrachtende laufende Leistungen kommen in Betracht; Kauf-, Miet- oder Verwaltungsanteile gehoeren nicht ungeprueft in die Abrechnung.

Kostenart im Prüfrahmen

Grundsteuer

Wasserversorgung und Entwässerung

Heizkosten und Warmwasser nach HeizkostenV

Aufzug, Gebäudereinigung und Gartenpflege

Beleuchtung der Allgemeinflächen

Schornsteinreinigung und Gebäudeversicherung

Prüfungsbedürftig

Verwaltung und Abrechnung

Reparaturen, Sanierungen, Modernisierung

Finanzierung, Zinsen, Erwerbskosten

Rechtsverfolgung, Leerstand, Vermieteranteile

Was tun, wenn gesondert zu prüfende Kosten in der Abrechnung stehen?

1

Jede unklare Position mit Mietvertrag, Kostenart und Beleg abgleichen.

2

Belegeinsicht nach § 259 BGB anfordern und Verwaltungs-, Reparatur- oder Eigentümeranteile markieren.

3

Einwendungen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung schriftlich erheben.

4

Die Abrechnung nicht nur auf eine Einzelposition reduzieren, sondern den gesamten Rechenweg prüfen lassen.

Gesondert zu prüfende Kosten direkt identifizieren

Laden Sie Ihre Abrechnung hoch und lassen Sie unklare, zu hohe oder falsch deklarierte Positionen im Zusammenhang prüfen, statt nur eine einzelne Zeile herauszugreifen.

Häufige Fragen

Welche Kosten nennt die BetrKV ausdrücklich als gesondert zu prüfen?

§ 1 Abs. 2 BetrKV nennt Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten als wichtige Prüfgruppen. Alles, was nicht laufender Gebäudebetrieb ist, sollte als Nebenkostenposition besonders geprüft werden.

Sind Verwaltungskosten jemals im Prüfrahmen zu betrachten?

Im Wohnraummietrecht sind Positionen wie Hausverwaltung, Kontoführung, Abrechnungserstellung oder allgemeine Organisationskosten regelmäßig kritisch zu prüfen.

Was ist mit Reparaturen und Wartung?

Regelmäßige Wartung kann im Prüfrahmen zu betrachten sein, Reparaturen dagegen nicht. In gemischten Rechnungen sollte deshalb immer geprüft werden, ob Instandsetzung und laufende Betriebskosten sauber getrennt ausgewiesen wurden.

Was mache ich, wenn gesondert zu prüfende Kosten in meiner Abrechnung stehen?

Bitten Sie um Belegeinsicht, dokumentieren Sie die markierten Prüfpositionen konkret und lassen Sie Einwendungen, Fristen und weitere Schritte fachlich prüfen.

Wie sollte auch der Vermieteranteil der CO2-Kosten geprüft werden?

Ja. Nach dem CO2KostAufG kann die Aufteilung zwischen Mieter- und Vermieteranteil prüfungsbedürftig sein und sollte in der Abrechnung nachvollziehbar dargestellt sein.