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Mietstufe V

Wohngeld in Weßling: Mietstufe V und Miethöchstbetrag

Weßling liegt in Mietstufe V (vom Landkreis Landkreis Starnberg übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.

Wohngeld-Mietstufe in Weßling

V

Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Starnberg übernommen

Mietstufen im Vergleich

Stufe I
Stufe II
Stufe III
Stufe IV
Stufe V
Weßling
Stufe VI
Stufe VII

Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.

Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße

HaushaltsmitgliederHöchstbetrag/Monat (Stufe V)
1562 €
2680 €
3809 €
4946 €
51080 €

Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 129 € monatlich.

Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.

Wohngeld im Umkreis

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