Wohngeld in Herrsching a. Ammersee: Mietstufe V und Miethöchstbetrag
Herrsching a. Ammersee liegt in Mietstufe V (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Herrsching a. Ammersee
V
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe V) |
|---|---|
| 1 | 562 € |
| 2 | 680 € |
| 3 | 809 € |
| 4 | 946 € |
| 5 | 1080 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 129 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Starnberg
Mietstufe VII mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gauting
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gilching
Mietstufe VII mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Tutzing
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Berg
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Krailling
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Seefeld
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Pöcking
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Herrsching a. Ammersee prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen