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Mietstufen I–VII

Wohngeld-Mietstufe für jede Stadt

Die Wohngeld-Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag. Finden Sie Ihre Stadt oder Gemeinde und den passenden Höchstbetrag nach Haushaltsgröße.

Ort finden

Alle deutschen Städte und Gemeinden mit Wohngeld-Mietstufe finden Sie über die Städteübersicht.

Nebenkostenabrechnung prüfen

Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.

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