Wohngeld-Mietstufe für jede Stadt
Die Wohngeld-Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag. Finden Sie Ihre Stadt oder Gemeinde und den passenden Höchstbetrag nach Haushaltsgröße.
Ort finden
Alle deutschen Städte und Gemeinden mit Wohngeld-Mietstufe finden Sie über die Städteübersicht.
Nebenkostenabrechnung prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
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