Wohngeld in Starnberg: Mietstufe VII und Miethöchstbetrag
Starnberg liegt in Mietstufe VII (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Starnberg
VII
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe VII) |
|---|---|
| 1 | 677 € |
| 2 | 820 € |
| 3 | 975 € |
| 4 | 1139 € |
| 5 | 1302 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 163 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Gauting
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gilching
Mietstufe VII mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Herrsching a. Ammersee
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Tutzing
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Berg
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Krailling
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Seefeld
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Pöcking
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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