Wohngeld in Gauting: Mietstufe VI und Miethöchstbetrag
Gauting liegt in Mietstufe VI (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Gauting
VI
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe VI) |
|---|---|
| 1 | 615 € |
| 2 | 745 € |
| 3 | 887 € |
| 4 | 1035 € |
| 5 | 1183 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 149 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Starnberg
Mietstufe VII mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gilching
Mietstufe VII mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Herrsching a. Ammersee
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Tutzing
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Berg
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Krailling
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Seefeld
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Pöcking
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Gauting prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen