Wohngeld in Kl.Offenseth-Sparrieshoop: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Kl.Offenseth-Sparrieshoop liegt in Mietstufe IV (vom Landkreis Kreis Pinneberg übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Kl.Offenseth-Sparrieshoop
IV
Bundesland: Schleswig-Holstein · Mietstufe vom Landkreis Kreis Pinneberg übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
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Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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