Wohngeld in Elmshorn: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Elmshorn liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Elmshorn
IV
Bundesland: Schleswig-Holstein
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Pinneberg
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wedel
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Quickborn
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schenefeld
Mietstufe VII mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Uetersen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Halstenbek
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rellingen
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Tornesch
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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