Wohngeld in Quickborn: Mietstufe V und Miethöchstbetrag
Quickborn liegt in Mietstufe V (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Quickborn
V
Bundesland: Schleswig-Holstein
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe V) |
|---|---|
| 1 | 562 € |
| 2 | 680 € |
| 3 | 809 € |
| 4 | 946 € |
| 5 | 1080 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 129 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
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Mietstufe VII mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Halstenbek
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rellingen
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Tornesch
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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