Wohngeld in Andechs: Mietstufe V und Miethöchstbetrag
Andechs liegt in Mietstufe V (vom Landkreis Landkreis Starnberg übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Andechs
V
Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Starnberg übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe V) |
|---|---|
| 1 | 562 € |
| 2 | 680 € |
| 3 | 809 € |
| 4 | 946 € |
| 5 | 1080 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 129 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Starnberg
Mietstufe VII mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gauting
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gilching
Mietstufe VII mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Herrsching a. Ammersee
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Tutzing
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Berg
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Krailling
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Seefeld
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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