Versicherungen in Willich: Kosten & Vergleich 2026
Versicherungen liegen in Willich aktuell bei 0.20 EUR pro m² und Monat. Neben dem Vergleich mit Nordrhein-Westfalen ist hier vor allem § 2 Nr. 13 BetrKV für die Einordnung wichtig.
Veröffentlicht am 5. November 2025 · Zuletzt aktualisiert am 29. März 2026
Kurzantwort
Versicherungen in Willich: 0.20 EUR/m² lokal, 0.20 EUR/m² im Bundesland, 0.20 EUR/m² im Bund.
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Versicherungen in Willich einordnen
Versicherungen liegen in Willich aktuell 0 % über dem Landeswert und 0 % über dem Bundeswert. Für Willich wird hier mit dem Durchschnitt für Nordrhein-Westfalen und einer stadtgrößenspezifischen Anpassung gerechnet.
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Rechtslage und umlagefähige Grenzen
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 13 BetrKV ist hier die Hauptnorm. Umlagefähig sind die Kosten für: Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel), Elementarschadenversicherung (Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch), Glasversicherung für Gemeinschaftsflächen, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Öltankhaftpflichtversicherung sowie Aufzugshaftpflichtversicherung. Nicht umlagefähig sind Rechtsschutzversicherungen, Mietausfallversicherungen, Hausratversicherungen des Vermieters und private Haftpflichtversicherungen. Wichtig bleibt trotzdem: Rechtsschutzversicherung des Vermieters
Datenbasis und lokaler Quellenstatus
Durchschnitt für Nordrhein-Westfalen. Der Vergleichswert für versicherungen wird nicht aus einem einzelnen Preisblatt, sondern aus dem regionalen Betriebskostenprofil für Nordrhein-Westfalen abgeleitet. Für Willich wird versicherungen derzeit aus dem Profil für Nordrhein-Westfalen abgeleitet und mit einem Faktor für kleinere Stadt justiert.
Verteilerschlüssel und typische Fehler
Wenn versicherungen in Willich strittig werden, entscheidet oft der Schlüssel. Wohnfläche: Verteilung nach Wohnfläche in Quadratmetern. Der übliche und empfohlene Verteilerschlüssel für Versicherungskosten.
Regionaler Vergleich für versicherungen
Regional ähnliche Vergleichsstaedte für versicherungen sind Bergkamen (0.20 EUR/m²), Alsdorf (0.20 EUR/m²), Erftstadt (0.20 EUR/m²), Herzogenrath (0.20 EUR/m²). Dadurch sehen Sie schneller, ob Willich bei dieser Position eher teuer, moderat oder auffällig guenstig ist.
Vergleichstabelle
| Kostenart | Willich | Nordrhein-Westfalen | Deutschland | Trend |
|---|---|---|---|---|
| Versicherungen(Durchschnitt fuer Nordrhein-Westfalen) | 0.20 EUR/m² | 0.20 EUR/m² | 0.20 EUR/m² | Durchschnitt |
Versicherungen
DurchschnittDurchschnitt fuer Nordrhein-Westfalen
Einordnung der Zahl
Fuer Willich wird hier mit dem Durchschnitt fuer Nordrhein-Westfalen und einer stadtgroessenspezifischen Anpassung gerechnet.
Hinweis: Für Willich wird dieser Wert aktuell ganz oder teilweise über den Durchschnitt für Nordrhein-Westfalen abgesichert.
Rechtslage und Verteilerschluessel
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 13 BetrKV
Umlagefähig sind die Kosten für: Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel), Elementarschadenversicherung (Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch), Glasversicherung für Gemeinschaftsflächen, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Öltankhaftpflichtversicherung sowie Aufzugshaftpflichtversicherung. Nicht umlagefähig sind Rechtsschutzversicherungen, Mietausfallversicherungen, Hausratversicherungen des Vermieters und private Haftpflichtversicherungen.
Pruefpunkt
Wohnflaeche
Verteilung nach Wohnfläche in Quadratmetern. Der übliche und empfohlene Verteilerschlüssel für Versicherungskosten.
Vergleich mit Nachbarstädten
Haeufige Fehler bei Versicherungen
Nicht umlagefähige Versicherungen in die Abrechnung aufnehmen
Vermieter rechnen gelegentlich Versicherungen ab, die nicht gebäudebezogen sind, z. B. die Mietausfallversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder die private Haftpflicht. Diese Versicherungen schützen ausschließlich das wirtschaftliche Interesse des Vermieters und sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV nicht umlagefähig.
Prüfen Sie jede Versicherungspolice: Nur Sach- und Haftpflichtversicherungen, die unmittelbar das Gebäude oder die Bewohner betreffen, dürfen umgelegt werden. Listen Sie die einzelnen Versicherungen in der Abrechnung transparent auf.
Versicherungskosten inklusive gewerblicher Anteile vollständig auf Wohnmieter umlegen
In gemischt genutzten Gebäuden enthalten Versicherungsprämien oft Zuschläge für gewerbliche Nutzung. Diese Zuschläge dürfen nicht auf die Wohnmieter umgelegt werden, sondern müssen vorab herausgerechnet werden.
Fordern Sie vom Versicherer eine Aufschlüsselung der Prämie nach Wohn- und Gewerbefläche an. Alternativ können Sie den gewerblichen Anteil flächenproportional herausrechnen.
Selbstbehalte der Versicherung als Betriebskosten abrechnen
Wenn im Schadensfall ein Selbstbehalt anfällt, den der Vermieter an die Versicherung zahlt, handelt es sich um keine Versicherungsprämie, sondern um Schadenskosten. Selbstbehalte sind nicht als Betriebskosten umlagefähig.
Achten Sie darauf, nur die tatsächlichen Versicherungsprämien (Jahresbeiträge) in die Abrechnung aufzunehmen. Selbstbehalte und Schadensregulierungskosten sind vom Vermieter selbst zu tragen.
Prüffokus für die Praxis
Wenn versicherungen in Ihrer Abrechnung deutlich über dem lokalen Richtwert liegen, prüfen Sie zuerst nicht umlagefähige versicherungen in die abrechnung aufnehmen und gehen Sie erst danach in die Vollpruefung. Gerade bei versicherungen trennt diese Reihenfolge lokale Preisstruktur von echten Abrechnungsfehlern.
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV