Kostenart-Aspekt

Wasserversorgung: Berechnung mit Beispiel verständlich erklärt

Die Berechnung der Wasserversorgungskosten folgt einer klaren Logik: Gesamtverbrauch multipliziert mit dem Kubikmeterpreis des Versorgers ergibt die Gesamtkosten, die anschließend auf die einzelnen Wohneinheiten verteilt werden. Entscheidend ist dabei, ob individuelle Wasserzähler vorhanden sind oder ein Ersatzmaßstab herangezogen wird.

Veröffentlicht am 24. November 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartWasserversorgung
AspektBerechnung Beispiel
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Wasserkosten ergeben sich aus Gesamtverbrauch mal Kubikmeterpreis, verteilt nach Zählerverbrauch oder ersatzweise nach Wohnfläche.

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Rechtsrahmen zu Wasserversorgung

Möglicher Normbezug

Laufende Wasserkosten können eine Kostenart im Prüfrahmen bilden. Kernnorm ist § 2 Nr. 2 BetrKV. Prüfungsbedürftig sind Rohrreparaturen und Erneuerungen.

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Berechnung mit Beispiel: typische Auffälligkeitenquellen

Rechenbeispiel

Ein typischer Prüfpunkt bei der Berechnung der Wasserversorgung ist die Vermischung von Grundgebühren und Verbrauchskosten. Die Grundgebühr des Versorgers (Zählermiete, Bereitstellungspauschale) darf zwar umgelegt werden, sollte transparent ausgewiesen und geprüft werden. Häufig werden auch Kosten für Gartenbewässerung fälschlicherweise auf alle Mieter verteilt, obwohl hierfür ein separater Zähler erforderlich ist.

Prüfpfad in der Praxis

Prüfen Sie zuerst das Zählerprotokoll des Wasserversorgers und vergleichen Sie die abgelesenen Verbrauchswerte mit der Versorgerrechnung. Kontrollieren Sie die Eichfristen aller Kaltwasserzähler -- nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) beträgt die Eichfrist für Kaltwasserzähler sechs Jahre. Stellen Sie sicher, dass der Gesamtverbrauch aller Wohnungszähler plus Allgemeinzähler mit dem Hauptzähler übereinstimmt; eine Differenz über 20 % deutet auf Leckagen oder defekte Zähler hin. Gleichen Sie abschließend den in der Abrechnung angesetzten Kubikmeterpreis mit dem Tarif des kommunalen Versorgers ab.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 2 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 2 BetrKV: Wasserversorgung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Wasserversorgung (Berechnung mit Beispiel)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

31725.17 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m2

Wohnfläche der Einheit

78 m2

  1. 31725.17 EUR / 950 m2 = 33.39 EUR pro m2
  2. 33.39 EUR x 78 m2 = 2604.42 EUR Jahresanteil
  3. 2604.42 EUR / 12 = 217.04 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 2604.42 EUR (monatlich 217.04 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Bitten Sie um beim Vermieter eine Kopie der Versorgerrechnung an und vergleichen Sie den dort ausgewiesenen Kubikmeterpreis mit dem in der Abrechnung verwendeten Satz -- Abweichungen deuten auf Rechenfehler oder prüfungsbedürftige Aufschläge hin.

  • Versorgerrechnung mit dem in der Abrechnung angesetzten Kubikmeterpreis abgleichen.
  • Prüfen, ob Grundgebühren und Verbrauchskosten getrennt ausgewiesen sind.
  • Eigenen Zählerstand mit dem in der Abrechnung verwendeten Wert vergleichen.
  • Bei Differenzen zwischen Hauptzähler und Summe der Einzelzähler eine Erklärung vom Vermieter einfordern.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV