Schornsteinreinigung in der Nebenkostenabrechnung zu hoch?
Wenn schornsteinreinigung in Ihrer Nebenkostenabrechnung auffällig hoch wirkt, sollten Sie den Betrag mit den ueblichen Richtwerten, den Belegen und dem vereinbarten Verteilerschlüssel abgleichen. Auf dieser Seite sehen Sie, welche Auffälligkeiten bei schornsteinreinigung besonders häufig sind und welche Schritte Mieter jetzt sinnvoll einleiten können.
Veröffentlicht am 17. Juni 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026
Kurzantwort
Vergleichen Sie schornsteinreinigung mit dem Richtwert von 0.04 EUR pro m² und Monat, prüfen Sie Belege und Schlüssel und lassen Sie auffällige Abweichungen direkt gegenprüfen.
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Wie hoch schornsteinreinigung im Durchschnitt ausfallen
Der Richtwert für Schornsteinreinigung liegt laut Betriebskostenspiegel bei etwa 0.04 EUR pro m² und Monat. Je nach Objekt sind Werte zwischen 0.02 und 0.08 EUR pro m² möglich. Deutlich hoehere Betraege sind ein klares Signal für Belegeinsicht, Vorjahresvergleich und eine genaue Kontrolle des Verteilerschlüssels.
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Häufige Auffälligkeiten bei Schornsteinreinigung
Möglicher Normbezug
Doppelabrechnung von Schornsteinfegerkosten bei Heizkosten und als separate Position: Schornsteinfegerkosten, die im Zusammenhang mit der Heizungsanlage stehen, werden häufig bereits in der Heizkostenabrechnung erfasst. Werden sie zusätzlich als separate Position unter § 2 Nr. 12 BetrKV abgerechnet, liegt eine prüfungsbedürftige Doppelbelastung vor. Praxistipp: Prüfen Sie die Heizkostenabrechnung sorgfältig. Wenn der Schornsteinfeger dort bereits enthalten ist, sollte er unter Position 12 nicht nochmals erscheinen. Teilen Sie die Rechnung gegebenenfalls auf. Reparaturkosten am Schornstein als Betriebskosten abrechnen: Wenn der Schornsteinfeger bei einer Überprüfung Mängel feststellt und eine Reparatur oder Sanierung des Schornsteins notwendig wird, handelt es sich um Instandhaltungskosten. Diese ist gesondert zu prüfen allein und sollte sie nicht ungeprüft in der Nebenkostenabrechnung umlegen. Praxistipp: Trennen Sie in den Rechnungen des Schornsteinfegers klar zwischen regulären Kehr- und Prüfgebühren (im Prüfrahmen zu betrachten) und Reparatur- oder Sanierungskosten (gesondert zu prüfen). Veraltete Gebührenordnung als Grundlage verwenden: Seit der Liberalisierung des Schornsteinfegerhandwerks können freie Schornsteinfeger für bestimmte Arbeiten beauftragt werden. Die Kosten müssen sich aber im Rahmen des Üblichen bewegen. Werden deutlich überhöhte Preise gezahlt, kann der Mieter unter Berufung auf das Wirtschaftlichkeitsgebot Klärungspunkte schriftlich festhalten. Praxistipp: Vergleichen Sie die Preise verschiedener Schornsteinfeger und beauftragt werden Sie wirtschaftlich. Dokumentieren Sie die Vergabe und bewahren Sie Vergleichsangebote auf.
Was Mieter jetzt konkret tun können
Möglicher Normbezug
Bitten Sie bei Bedarf um Belegeinsicht, gleichen Sie den Verteilerschlüssel mit dem Mietvertrag ab und dokumentieren Sie jede Auffälligkeit mit Betrag und Position. Bei schornsteinreinigung sollten Sie besonders prüfen, ob Leistungsinhalt, Vertragsbezug und Belege zusammenpassen oder ob Reparaturen, Verwaltungsanteile oder andere gesondert zu prüfende Bestandteile enthalten sind. § 556 Abs. 3 BGB nennt eine 12-Monats-Frist als möglichen Orientierungspunkt; Zugang, Fristbeginn und Ausnahmen sollten eigenständig oder fachlich geprüft werden.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 12 BetrKV: Schornsteinreinigung: zentrale Kostenart nach BetrKV.
§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.
Praxis-Tipp und nächste Schritte
Praxis-Tipp
Bitten Sie um die Rechnung des Schornsteinfegers im Original und achten Sie auf getrennte Rechnungspositionen: Regelmäßige Kehrarbeiten, Immissionsschutzmessungen und Feuerstättenschau sollten getrennt ausgewiesen und fachlich eingeordnet werden.
- Schornsteinfegerrechnung auf getrennte Positionen prüfen: Kehrarbeiten, Messungen und ggf. Feuerstättenschau sollten separat nachvollziehbar sein.
- Feuerstättenschau identifizieren und gesondert markieren — solche Positionen sind gesondert zu prüfen.
- Verteilerschlüssel kontrollieren: Schornsteinfegerkosten werden typischerweise nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen verteilt.
- Kosten mit dem Richtwert von 0,03–0,05 EUR/m²/Monat abgleichen und bei deutlicher Abweichung Belege anfordern.
Häufige Fragen
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV