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Schornsteinreinigung

Schornsteinreinigung: Zu hoch – was tun? verständlich erklärt

Schornsteinreinigung nach § 2 Nr. 12 BetrKV umfasst die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten des Bezirksschornsteinfegers sowie die Immissionsschutzmessungen nach BImSchV. Die Kosten sind gebäudebezogen und vergleichsweise gering (ca. 0,03–0,05 EUR/m²/Monat), doch gerade hier schleichen sich gesondert zu prüfende Posten wie die Feuerstättenschau ein.

KostenartSchornsteinreinigung Stand2026-03-14 Rechtsgrundlage§ 2 Nr. 12 BetrKV, § 556a BGB

Kurzantwort

Erscheinen Schornsteinfegerkosten zu hoch, liegt das meist an der Feuerstättenschau oder einer Doppelabrechnung von Messungen.

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Rechenbeispiel Schornsteinreinigung (Zu hoch - was tun)

Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
6617.81 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
  1. 6617.81 EUR / 950 m2 = 6.97 EUR pro m2
  2. 6.97 EUR x 78 m2 = 543.66 EUR Jahresanteil
  3. 543.66 EUR / 12 = 45.31 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 543.66 EUR (monatlich 45.31 EUR).

Praxis-Tipp

Bitten Sie um die Rechnung des Schornsteinfegers im Original und achten Sie auf getrennte Rechnungspositionen: Regelmäßige Kehrarbeiten, Immissionsschutzmessungen und Feuerstättenschau sollten getrennt ausgewiesen und fachlich eingeordnet werden.

Nächste Schritte

  1. Schornsteinfegerrechnung auf getrennte Positionen prüfen: Kehrarbeiten, Messungen und ggf. Feuerstättenschau sollten separat nachvollziehbar sein.
  2. Feuerstättenschau identifizieren und gesondert markieren — solche Positionen sind gesondert zu prüfen.
  3. Verteilerschlüssel kontrollieren: Schornsteinfegerkosten werden typischerweise nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen verteilt.
  4. Kosten mit dem Richtwert von 0,03–0,05 EUR/m²/Monat abgleichen und bei deutlicher Abweichung Belege anfordern.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 12 BetrKV

Schornsteinreinigung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB

Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

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Häufige Fragen

Welcher Fehler ist bei Schornsteinreinigung im Aspekt Zu hoch - was tun am häufigsten?

Am häufigsten sind zu hohe Schornsteinfegerkosten auf die Feuerstättenschau zurückzuführen, die alle 7 Jahre anfällt und den Gesamtbetrag in diesem Jahr deutlich erhöht. Da sie gesondert zu prüfen ist, sollte sie gesondert geprüft und rechnerisch getrennt werden.

Welche Norm ist für Schornsteinreinigung hier zentral?

§ 2 Nr. 12 BetrKV kann als Orientierungspunkt dienen. Laufende Kehr- und Überprüfungskosten, Immissionsschutzmessungen und Feuerstättenschau sollten getrennt ausgewiesen und fachlich eingeordnet werden.

Wie gehe ich bei strittigen Schornsteinreinigung-Positionen vor?

Bitten Sie um die Originalrechnung des Schornsteinfegers an und prüfen Sie, ob die Positionen einzeln aufgeschlüsselt sind. Achten Sie besonders darauf, ob die Feuerstättenschau oder Kaminreparaturen enthalten sind, und erheben Sie innerhalb der 12-Monats-Frist nach § 556 Abs. 3 BGB konkrete Klärungspunkte zu prüfungsbedürftigen Positionen.

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Stand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.