§ 2 Nr. 12 BetrKV
Kostenart im Prüfrahmen

Schornsteinreinigung Nebenkosten: Welche Prüfpunkte bestehen?

Die Kosten der Schornsteinreinigung umfassen die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach § 2 Nr. 4 BetrKV (Heizkosten) berücksichtigt sind.

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Möglicher Normbezug

Der mögliche Kostenarten-Prüfrahmen der Schornsteinreinigungskosten ergibt sich aus § 2 Nr. 12 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Die Kosten umfassen die gesetzlich vorgeschriebenen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers sowie Arbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Seit der Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens 2013 können bestimmte Arbeiten auch von freien Schornsteinfegern durchgeführt werden.

Kostenart und Prüfstatus

Bei Schornsteinreinigungskosten kommen regelmäßiges Kehren, die Überprüfung der Abgaswege, die Feuerstättenschau sowie Emissionsmessungen als mögliche Prüfpunkte in Betracht. Wichtig: Wenn Schornsteinfegerkosten bereits in den Heizkosten (§ 2 Nr. 4 BetrKV) enthalten sind, sollte eine doppelte Erfassung fachlich geprüft werden.

Ausnahmen & Besonderheiten:

  • Kosten, die bereits unter den Heizkosten (§ 2 Nr. 4 BetrKV) erfasst sind (Vermeidung der Doppelabrechnung)
  • Reparaturkosten am Schornstein oder Kamin (Instandhaltung)
  • Kosten für den Einbau oder Umbau von Kaminen und Schornsteinen
  • Mängelbeseitigung, die vom Schornsteinfeger festgestellt wurde
  • Gutachterkosten, die nicht zur regulären Überprüfung gehören

Verteilerschlüssel

WFL
Empfohlen

Verteilung nach Wohnfläche in Quadratmetern. Der gebräuchlichste Schlüssel für Schornsteinfegerkosten.

EINHEIT

Verteilung zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten. Kann sachgerecht sein, wenn jede Einheit einen eigenen Kaminanschluss hat.

Durchschnittliche Kosten

0.04
pro m² / Monat
Min
Max
0.02 €/m²0.08 €/m²

Quelle: Betriebskostenspiegel 2024, Deutscher Mieterbund

Was kostet der Schornsteinfeger? (KÜO-Gebühren)

Für die hoheitlichen Tätigkeiten (Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid) gilt ein bundeseinheitlicher Arbeitswert von 1,40 € netto (Stand 21.01.2025). Die Gebühr ergibt sich aus Arbeitswert × Anzahl der Arbeitswerte je Leistung.

LeistungArbeitswerteGebühr netto
Feuerstättenschau (Grundwert je Gebäude)11,7 AW16,38 €
Feuerstättenschau – je weitere Wohneinheit4 AW5,60 €
Feuerstättenschau – je Feuerstätte6 AW8,40 €
Feuerstättenbescheid (bis 3 Einheiten)10 AW14,00 €
Mahnung5 AW7,00 €

Feste Arbeitswerte gelten nur für die hoheitlichen Tätigkeiten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid). Kehrung, Überprüfung und Messung sind seit 2013 frei kalkulierbar (Marktpreis).

Schornsteinfegerkosten sind steuerlich absetzbar

20 % der Arbeitskosten ziehen Sie nach § 35a EStG direkt von der Steuer ab — die Nebenkostenabrechnung genügt als Nachweis.

Steuer-Rechner

Quelle: Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), § 6 und Anlage 3 (Gebührenverzeichnis)amtliches Werk, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Typische Auffälligkeiten bei Schornsteinreinigung

Doppelabrechnung von Schornsteinfegerkosten bei Heizkosten und als separate Position

Schornsteinfegerkosten, die im Zusammenhang mit der Heizungsanlage stehen, werden häufig bereits in der Heizkostenabrechnung erfasst. Werden sie zusätzlich als separate Position unter § 2 Nr. 12 BetrKV abgerechnet, liegt eine prüfungsbedürftige Doppelbelastung vor.

Tipp: Prüfen Sie die Heizkostenabrechnung sorgfältig. Wenn der Schornsteinfeger dort bereits enthalten ist, sollte er unter Position 12 nicht nochmals erscheinen. Teilen Sie die Rechnung gegebenenfalls auf.

Reparaturkosten am Schornstein als Betriebskosten abrechnen

Wenn der Schornsteinfeger bei einer Überprüfung Mängel feststellt und eine Reparatur oder Sanierung des Schornsteins notwendig wird, handelt es sich um Instandhaltungskosten. Diese ist gesondert zu prüfen allein und sollte sie nicht ungeprüft in der Nebenkostenabrechnung umlegen.

Tipp: Trennen Sie in den Rechnungen des Schornsteinfegers klar zwischen regulären Kehr- und Prüfgebühren (im Prüfrahmen zu betrachten) und Reparatur- oder Sanierungskosten (gesondert zu prüfen).

Veraltete Gebührenordnung als Grundlage verwenden

Seit der Liberalisierung des Schornsteinfegerhandwerks können freie Schornsteinfeger für bestimmte Arbeiten beauftragt werden. Die Kosten müssen sich aber im Rahmen des Üblichen bewegen. Werden deutlich überhöhte Preise gezahlt, kann der Mieter unter Berufung auf das Wirtschaftlichkeitsgebot Klärungspunkte schriftlich festhalten.

Tipp: Vergleichen Sie die Preise verschiedener Schornsteinfeger und beauftragt werden Sie wirtschaftlich. Dokumentieren Sie die Vergabe und bewahren Sie Vergleichsangebote auf.

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Häufige Fragen zu Schornsteinreinigung

Welche Schornsteinfegerkosten sind in der Nebenkostenabrechnung im Prüfrahmen zu betrachten?

Im Prüfrahmen stehen die regelmäßigen Kehrgebühren, die Überprüfung der Abgaswege und Lüftungsanlagen, die Feuerstättenschau (alle 7 Jahre) sowie Emissionsmessungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Auch die Kosten für die Ausstellung des Feuerstättenbescheids können als Prüfpunkt erscheinen. Prüfungsbedürftig sind Reparaturen und Sanierungen am Schornstein.

Können Schornsteinfegerkosten doppelt abgerechnet werden?

Eine doppelte Erfassung ist prüfungsbedürftig. Wenn Schornsteinfegerkosten bereits in der Heizkostenabrechnung (§ 2 Nr. 4 BetrKV) enthalten sind, sollte eine zusätzliche separate Position unter § 2 Nr. 12 BetrKV fachlich geprüft werden. Die Kosten sollten eindeutig zugeordnet und eine doppelte Erfassung vermieden werden.

Wie oft muss der Schornsteinfeger kommen?

Die Häufigkeit der Schornsteinkehrung und Überprüfung richtet sich nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und hängt von der Art der Feuerstätte und dem verwendeten Brennstoff ab. In der Regel wird ein ölbefeuerter Schornstein zwei- bis dreimal jährlich gekehrt, ein gasbefeuerter einmal jährlich. Die Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger erfolgt alle 7 Jahre.

Muss ich seit der Liberalisierung den Bezirksschornsteinfeger beauftragt werden?

Seit 2013 können Eigentümer für bestimmte Arbeiten (Kehren, Überprüfen, Messen) einen freien Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Die hoheitlichen Aufgaben wie die Feuerstättenschau und die Abnahme neu errichteter Anlagen obliegen weiterhin dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die Kosten beider Tätigkeiten sind im Prüfrahmen zu betrachten.

Sind Emissionsmessungen über die Nebenkostenabrechnung im Prüfrahmen zu betrachten?

Ja, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vorgeschriebenen Emissionsmessungen an Heizungsanlagen sind im Prüfrahmen zu betrachten. Sie dienen der Überprüfung der Einhaltung von Abgasgrenzwerten und werden regelmäßig vom Schornsteinfeger durchgeführt. Die Kosten können entweder über die Heizkosten oder über die Position Schornsteinreinigung abgerechnet werden, aber nicht doppelt.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV