Mahnung bei Nachzahlung einfach erklärt
Eine Mahnung bei Nachzahlung ist die schriftliche Aufforderung des Vermieters an den Mieter, eine faaellige Betriebskostennachzahlung zu begleichen. Sie löst nach § 286 Abs. 1 BGB den Zahlungsverzug des Mieters aus und ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Verzugszinsen.
Zusammenfassung
Die Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung wird mit Zugang der Abrechnung beim Mieter faellig, sofern der Mietvertrag keine abweichende Regelung enthaelt. Es gilt keine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist von 30 Tagen oder ähnlichem. Vielmehr ist die Forderung mit Zugang der Abrechnung grundsätzlich sofort faellig. In der Praxis raeumen Vermieter ueblicherweise freiwillig eine Zahlungsfrist von 30 bis 60 Tagen ein, bevor sie mahnen. Ohne eine solche Fristsetzung oder Mahnung tritt Verzug erst nach § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB ein.
Wann wird die Nachzahlung faellig?
Rechtsgrundlage
Die Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung wird mit Zugang der Abrechnung beim Mieter faellig, sofern der Mietvertrag keine abweichende Regelung enthaelt. Es gilt keine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist von 30 Tagen oder ähnlichem. Vielmehr ist die Forderung mit Zugang der Abrechnung grundsätzlich sofort faellig. In der Praxis raeumen Vermieter ueblicherweise freiwillig eine Zahlungsfrist von 30 bis 60 Tagen ein, bevor sie mahnen. Ohne eine solche Fristsetzung oder Mahnung tritt Verzug erst nach § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB ein.
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Funktion der Mahnung nach § 286 BGB
Rechtsgrundlage
Nach § 286 Abs. 1 BGB kommt der Schuldner, also der Mieter, in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Glaubigers nicht leistet. Die Mahnung ist eine eindeutige Aufforderung, eine konkret bezeichnete Leistung zu erbringen. Sie muss den Betrag, den Zahlungsgrund und eine angemessene Zahlungsfrist enthalten. Fehlt die Mahnung, tritt Verzug erst ein, wenn der Schuldner 30 Tage nach Faelligkeit und Rechnungszugang nicht gezahlt hat, § 286 Abs. 3 BGB, vorausgesetzt, dass die Rechnung einen Hinweis auf diese Folge enthaelt.
Inhalt und Form der Mahnung
Eine wirksame Mahnung bei Nebenkostennachzahlung enthaelt: eindeutige Identifizierung der Abrechnung (Zeitraum, Datum), den offenstehenden Nachzahlungsbetrag in Euro, eine konkrete Zahlungsfrist (typisch: 14 bis 30 Tage), die Kontonummer für die Überweisung und den Hinweis, dass nach Fristablauf Verzugszinsen und weitere rechtliche Schritte folgen. Eine spezielle Form ist nicht vorgeschrieben, aber Schriftform per Einschreiben ist aus Beweisgruenden empfehlenswert.
Verzugszinsen und deren Berechnung
Rechtsgrundlage
Mit Eintritt des Verzugs hat der Vermieter Anspruch auf Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 BGB in Hoehe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB. Anfang 2025 lag der Basiszinssatz bei rund 3,15 Prozent, sodass sich ein Verzugszinssatz von ca. 8,15 Prozent ergibt. Bei einer Nachzahlung von 600 EUR, die 90 Tage im Verzug ist, ergaeben sich Verzugszinsen von ca. 12,02 EUR (600 x 0,0815 / 365 x 90). In der Praxis mahnen Vermieter bei kleinen Betraegen häufig ohne Zinsberechnung und fordern nur die Hauptforderung nach.
Mahnung trotz Widerspruch des Mieters
Hat der Mieter begründeten Widerspruch gegen die Abrechnung erhoben, ist es umstritten, ob der Vermieter dennoch sofort mahnen und Verzug auslösen kann. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass der Vermieter die streitige Summe grundsätzlich einfordern darf, solange der Widerspruch nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Der Mieter sollte in diesem Fall unter Vorbehalt zahlen und gleichzeitig seinen Widerspruch aufrechterhalten. Zahlt er trotz Mahnung nicht, riskiert er Verzugszinsen und eine Kuendigung wegen Zahlungsverzugs.
Kuendigung nach mehrfacher Mahnung
Rechtsgrundlage
Zahlt der Mieter trotz Mahnung nicht, kann der Vermieter nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ausserordentlich kuendigen, wenn der Mieter mit einem Betrag in Verzug ist, der zwei monatliche Grundmieten übersteigt. Bei einer Grundmiete von 800 EUR ergibt sich eine Kuendigungsschwelle von 1.600 EUR. Da Nebenkostennachzahlungen selten diese Schwelle erreichen, kommt eine ausserordentliche Kuendigung wegen Nebenkostenrueckstaenden in der Praxis seltener vor. Der Vermieter hat aber stets die Möglichkeit, ordentlich wegen nachhaltig verspaeteter Zahlungen zu kuendigen.
Synonyme und verwandte Bezeichnungen
Vermieter mahnt Nachzahlung von 560 EUR nach erfolglosem Abwarten
Vermieter Neumann schickt am 10. Februar 2025 die Nebenkostenabrechnung für 2024, die eine Nachzahlung von 560 EUR ergibt. Er raeumt freiwillig 30 Tage Zahlungsziel ein. Am 12. Maerz 2025 ist noch keine Zahlung eingegangen. Er versendet am 15. Maerz 2025 ein Mahnschreiben mit einer weiteren Frist von 14 Tagen und dem Hinweis auf Verzugszinsen.
Nachzahlungsbetrag
560,00 EUR
Faelligkeitsdatum (freiwillige Frist)
12.03.2025
Mahndatum
15.03.2025
Verzugszinsen pro Tag (ca. 8,15 %)
ca. 0,13 EUR / Tag
Ab dem 12. Maerz 2025 laufen Verzugszinsen. Zahlt der Mieter erst am 29. Maerz 2025 (nach der zweiten Frist), schuldet er zusätzlich ca. 2,21 EUR Verzugszinsen. Neumann sollte die Mahnung per Einschreiben versenden, um den Zugangszeitpunkt belegen zu können.
Bedeutung in der Praxis
Für Mieter
Als Mieter solltest du eine Mahnung ernst nehmen. Ab dem in der Mahnung genannten Faelligkeitsdatum laeuft Verzugszins. Hast du begründeten Widerspruch erhoben, zahle zumindest den unstreitigen Teil der Nachzahlung und vermerke den Vorbehalt für den streitigen Teil schriftlich, um keine weiteren Verzugsfolgen zu riskieren.
Für Vermieter
Versende Mahnungen schriftlich und per Einschreiben, damit du den Zugangszeitpunkt nachweisen kannst. Setze eine angemessene Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen. Bei mehrfachem Zahlungsverzug dokumentiere alle Mahnungen sorgfaeltig als Grundlage für eventuelle weitere rechtliche Schritte.
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