Kostenart-Aspekt

Schornsteinreinigung: Mieterwechsel verständlich erklärt

Schornsteinreinigungskosten sind gebäudebezogene Fixkosten, die unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsverhalten der Mieter anfallen. Bei einem Mieterwechsel werden sie daher zeitanteilig nach Nutzungstagen auf Alt- und Neumieter verteilt.

Veröffentlicht am 21. Februar 2026 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartSchornsteinreinigung
AspektMieterwechsel
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Schornsteinreinigungskosten werden bei Mieterwechsel rein zeitanteilig nach Nutzungstagen auf Alt- und Neumieter aufgeteilt.

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Rechtsrahmen zu Schornsteinreinigung

Rechtsgrundlage

Kehr- und Messkosten sind umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 12 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Schornsteinsanierung und bauliche Erneuerung.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Mieterwechsel: typische Fehlerquellen

Da Schornsteinreinigung keine verbrauchsabhängige Komponente hat, ist keine Zwischenablesung nötig. Die Aufteilung erfolgt ausschließlich nach dem Verhältnis der Nutzungstage zum Abrechnungszeitraum. Häufiger Fehler: Die Kosten werden dem Mieter zugeordnet, in dessen Nutzungsperiode der Kehrtermin fällt, statt sie tagesgenau zu verteilen. Die Kehrtermine sind jedoch nicht entscheidend, weil die Schornsteinfegerpflicht das gesamte Kalenderjahr betrifft und die Kosten gleichmäßig anfallen.

Prüfpfad in der Praxis

Prüfen Sie zunächst die Rechnung des Bezirksschornsteinfegers auf Vollständigkeit und ordnen Sie die Einzelpositionen den Kategorien Kehrgebühren, Überprüfungsgebühren und Immissionsschutzmessung zu. Trennen Sie Kosten der Feuerstättenschau (alle 7 Jahre, nicht umlagefähig) von den regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten. Kontrollieren Sie, ob die Kehrtermine dem im Feuerstättenbescheid festgelegten Intervall entsprechen und keine zusätzlichen, nicht vorgeschriebenen Arbeiten eingeflossen sind. Stellen Sie sicher, dass Schornsteinsanierungs- oder Ausbesserungskosten nicht als laufende Betriebskosten abgerechnet wurden.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 12 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 12 BetrKV: Schornsteinreinigung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Schornsteinreinigung (Mieterwechsel)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

17513.16 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m2

Wohnfläche der Einheit

78 m2

  1. 17513.16 EUR / 950 m2 = 18.43 EUR pro m2
  2. 18.43 EUR x 78 m2 = 1437.54 EUR Jahresanteil
  3. 1437.54 EUR / 12 = 119.80 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1437.54 EUR (monatlich 119.80 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Achten Sie darauf, dass die Schornsteinreinigungskosten nicht komplett dem Mieter zugerechnet werden, in dessen Periode der Kehrtermin lag, sondern tagesgenau aufgeteilt werden.

  • Nutzungstage für Alt- und Neumieter anhand des Übergabedatums berechnen.
  • Jahreskosten Schornsteinreinigung durch 365 teilen und mit den jeweiligen Nutzungstagen multiplizieren.
  • Prüfen, ob die Abrechnung die Kosten korrekt tagesgenau und nicht nach Kehrtermin aufteilt.
  • Ergebnis mit dem ausgewiesenen Anteil in der Abrechnung vergleichen und Differenzen beziffern.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV