Abrechnung bei Mieterwechsel einfach erklärt
Die Abrechnung bei Mieterwechsel regelt, wie Betriebskosten bei einem unterjahrigen Mieterwechsel aufgeteilt werden. Nach dem Stichtagsprinzip sind die Kosten zeitanteilig nach den jeweiligen Nutzungstagen zu verteilen; eine Zwischenablesung aller verbrauchsabhaengigen Zaehler zum Auszugstag ist Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung gemaess § 556 BGB.
Zusammenfassung
Bei einem unterjahrigen Mieterwechsel gilt das Stichtagsprinzip: Der letzte Tag des alten Mietverhaeltnisses ist zugleich Schlusstag der Kostentragungspflicht des Vormieters. Ab dem ersten Tag des neuen Mietverhaeltnisses haeftet der Nachmieter für seinen Anteil der Betriebskosten. Dieses Prinzip gilt unabhaengig davon, ob ein Leerstand zwischen den Mietverhaeltnissen liegt - leerstehende Zeiten gehen auf Kosten des Vermieters.
Das Stichtagsprinzip als Grundlage
Bei einem unterjahrigen Mieterwechsel gilt das Stichtagsprinzip: Der letzte Tag des alten Mietverhaeltnisses ist zugleich Schlusstag der Kostentragungspflicht des Vormieters. Ab dem ersten Tag des neuen Mietverhaeltnisses haeftet der Nachmieter für seinen Anteil der Betriebskosten. Dieses Prinzip gilt unabhaengig davon, ob ein Leerstand zwischen den Mietverhaeltnissen liegt - leerstehende Zeiten gehen auf Kosten des Vermieters.
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Voraussetzung: Zwischenablesung aller Zaehler
Damit die verbrauchsabhaengigen Kosten (Heizung, Warmwasser, Kaltwasser) korrekt aufgeteilt werden können, muss der Vermieter zum Auszugstag eine Zwischenablesung durchführen. Der Zaehlerwert zum Stichtag dokumentiert, wie viel der Vormieter verbraucht hat. Fehlt die Zwischenablesung, ist eine Schaeetzung der Verbrauchsanteile notwendig, die jedoch streitanfaellig ist. Die Kosten der Zwischenablesung können nicht als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden.
Jahresabrechnung oder separate Zwischenabrechnung?
Der Vermieter muss dem Vormieter nach Ende des Abrechnungsjahres eine vollstaendige Abrechnung erteilen. Eine sofortige Abrechnung direkt nach dem Auszug ist möglich, aber nicht verpflichtend. In der Praxis warten die meisten Vermieter bis zum Jahresende, weil erst dann alle Rechnungen für Gas, Wasser und Müll vorliegen. Die Abrechnung muss dem Vormieter dann binnen der gesetzlichen Frist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.
Abrechnung des Nachmieters im laufenden Jahr
Zieht ein Nachmieter unterjahrig ein, rechnet der Vermieter dessen Anteil im Rahmen der regulaeren Jahresabrechnung ab. Der Nachmieter erhaelt eine Abrechnung, die nur seinen Nutzungszeitraum abdeckt. Geleistete Vorauszahlungen des Nachmieters werden gegen seinen Kostenanteil aufgerechnet. Der Vermieter muss in der Abrechnung transparent machen, wie der zeitanteilige Kostenanteil berechnet wurde.
Fehler bei der Abrechnung nach Mieterwechsel
Typische Fehler sind: Belastung des Nachmieters mit Kosten aus dem Zeitraum des Vormieters, fehlende oder fehlerhafte Zaehlerstaende zum Stichtag, falsche Tagesberechnung bei der Zeitanteilquote und das Vergessen, dem Vormieter überhaupt eine Abrechnung zuzustellen. Als Mieter solltest du die Abrechnung sorgfaeltig prüfen und bei Unklarheiten die genaue Aufschluesslung des Zeitanteils verlangen.
Fristwahrung bei ausgezogenen Mietern
Rechtsgrundlage
Die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 BGB gilt auch gegenüber ausgezogenen Mietern. Stellt der Vermieter dem Vormieter die Abrechnung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu, verliert er den Nachforderungsanspruch. Guthaben zugunsten des Vormieters muessen dennoch ausgezahlt werden. Der Vermieter muss für die rechtzeitige Zustellung an die zuletzt bekannte Adresse sorgen - Ruecksendungen wegen falscher Adresse gehen zu seinen Lasten.
Synonyme und verwandte Bezeichnungen
Mieterwechsel zum 31. Maerz - zeitanteilige Wasserkosten für Vor- und Nachmieter
In einem Dreifamilienhaus zieht Mieter B am 31. Maerz aus seiner 65 m2 Wohnung aus. Nachmieter C zieht am 1. April ein. Die Jahreswasserkosten für die Wohnung betragen 540 EUR (Abrechnung nach Wohnfläche). Die Zwischenablesung ergibt keinen Unterschied im Verbrauch, da Wasser nach Fläche abgerechnet wird.
Jahreswasserkosten der Wohnung
540 EUR
Anteil Vormieter (90 Tage, 1. Jan. bis 31. Maerz)
133,15 EUR
Anteil Nachmieter (275 Tage, 1. Apr. bis 31. Dez.)
406,85 EUR
Vorauszahlungen Vormieter (3 x 45 EUR)
135 EUR
Vormieter B erhaelt ein Guthaben von 1,85 EUR, Nachmieter C muss 46,85 EUR nachzahlen. Die klare zeitliche Trennung anhand von Tagen und Zaehlerstaenden macht die Abrechnung für beide Mieter prüfbar und nachvollziehbar.
Bedeutung in der Praxis
Für Mieter
Als ausgezogener Mieter hast du Anspruch auf eine vollstaendige Abrechnung, die ausschließlich deinen Nutzungszeitraum umfasst. Bestehe auf einer schriftlichen Bestätigung der Zaehlerstaende zum Auszugstag und hebe deine Quittungen für geleistete Vorauszahlungen auf. Prüfe die Abrechnung auf korrekte Tageszahl und richtigen Zeitanteil - Fehler hier wirken sich direkt auf deinen Nachzahlungsbetrag oder dein Guthaben aus.
Für Vermieter
Führe die Zwischenablesung am Tag der Wohnungsübergabe durch und lasse dir die Zaehlerstaende vom ausziehenden Mieter schriftlich bestätigen. Halte die Abrechnungsfrist auch gegenüber dem Vormieter ein und notiere dir die zuletzt bekannte neue Adresse. Eine saeuberlich nach Zeitanteilen aufgegliederte Abrechnung schuetzt dich vor Einwendungen und vereinfacht eventuelle Rueckfragen erheblich.
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