Kostenart-Aspekt

Schornsteinreinigung: Leerstand verständlich erklärt

Schornsteinreinigung nach § 2 Nr. 12 BetrKV umfasst die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten des Bezirksschornsteinfegers sowie die Immissionsschutzmessungen nach BImSchV. Die Kosten sind gebäudebezogen und vergleichsweise gering (ca. 0,03–0,05 EUR/m²/Monat), doch gerade hier schleichen sich gesondert zu prüfende Posten wie die Feuerstättenschau ein.

Veröffentlicht am 1. Oktober 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartSchornsteinreinigung
AspektLeerstand
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Schornsteinfegerkosten sind gebäudebezogen — bei Leerstand ist die Zuordnung der leerstehenden Einheit gesondert zu prüfen.

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Rechtsrahmen zu Schornsteinreinigung

Möglicher Normbezug

Kehr- und Messkosten können eine Kostenart im Prüfrahmen bilden. Kernnorm ist § 2 Nr. 12 BetrKV. Prüfungsbedürftig sind Schornsteinsanierung und bauliche Erneuerung.

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Leerstand: typische Auffälligkeitenquellen

Anders als bei verbrauchsabhängigen Kosten gibt es bei der Schornsteinreinigung keinen erkannten nutzungsabhängigen Anteil. Die Kosten fallen unabhängig davon an, ob eine Wohnung bewohnt ist oder nicht, da der Schornsteinfeger das gesamte Gebäude kehrt und prüft. Bei der Verteilung nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen ist die Kostenzuordnung gesondert zu prüfen. Er sollte ihn nicht ungeprüft auf die vermieteten Wohnungen verteilen, da der Mietvertrag nur eine Kostenbeteiligung für die jeweilige Einheit vorsieht.

Prüfpfad in der Praxis

Prüfen Sie zunächst die Rechnung des Bezirksschornsteinfegers auf Vollständigkeit und ordnen Sie die Einzelpositionen den Kategorien Kehrgebühren, Überprüfungsgebühren und Immissionsschutzmessung zu. Trennen Sie Kosten der Feuerstättenschau (alle 7 Jahre, gesondert zu prüfen) von den regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten. Kontrollieren Sie, ob die Kehrtermine dem im Feuerstättenbescheid festgelegten Intervall entsprechen und keine zusätzlichen, nicht vorgeschriebenen Arbeiten eingeflossen sind. Prüfen Sie, ob Schornsteinsanierungs- oder Ausbesserungskosten als gesonderte Prüfpunkte markiert werden sollten.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 12 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 12 BetrKV: Schornsteinreinigung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Schornsteinreinigung (Leerstand)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

25688.70 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m2

Wohnfläche der Einheit

78 m2

  1. 25688.70 EUR / 950 m2 = 27.04 EUR pro m2
  2. 27.04 EUR x 78 m2 = 2109.12 EUR Jahresanteil
  3. 2109.12 EUR / 12 = 175.76 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 2109.12 EUR (monatlich 175.76 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Bitten Sie um die Rechnung des Schornsteinfegers im Original und achten Sie auf getrennte Rechnungspositionen: Regelmäßige Kehrarbeiten, Immissionsschutzmessungen und Feuerstättenschau sollten getrennt ausgewiesen und fachlich eingeordnet werden.

  • Schornsteinfegerrechnung auf getrennte Positionen prüfen: Kehrarbeiten, Messungen und ggf. Feuerstättenschau sollten separat nachvollziehbar sein.
  • Feuerstättenschau identifizieren und gesondert markieren — solche Positionen sind gesondert zu prüfen.
  • Verteilerschlüssel kontrollieren: Schornsteinfegerkosten werden typischerweise nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen verteilt.
  • Kosten mit dem Richtwert von 0,03–0,05 EUR/m²/Monat abgleichen und bei deutlicher Abweichung Belege anfordern.

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