Schornsteinreinigung: Leerstand verständlich erklärt
Schornsteinreinigung nach § 2 Nr. 12 BetrKV umfasst die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten des Bezirksschornsteinfegers sowie die Immissionsschutzmessungen nach BImSchV. Die Kosten sind gebäudebezogen und vergleichsweise gering (ca. 0,03–0,05 EUR/m²/Monat), doch gerade hier schleichen sich gesondert zu prüfende Posten wie die Feuerstättenschau ein.
Kurzantwort
Schornsteinfegerkosten sind gebäudebezogen — bei Leerstand ist die Zuordnung der leerstehenden Einheit gesondert zu prüfen.
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Rechtsrahmen zu Schornsteinreinigung
Möglicher Normbezug
Kehr- und Messkosten können eine Kostenart im Prüfrahmen bilden. Kernnorm ist § 2 Nr. 12 BetrKV. Prüfungsbedürftig sind Schornsteinsanierung und bauliche Erneuerung.
Leerstand: typische Auffälligkeitenquellen
Möglicher Normbezug
Anders als bei verbrauchsabhängigen Kosten gibt es bei der Schornsteinreinigung keinen erkannten nutzungsabhängigen Anteil. Die Kosten fallen unabhängig davon an, ob eine Wohnung bewohnt ist oder nicht, da der Schornsteinfeger das gesamte Gebäude kehrt und prüft. Bei der Verteilung nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen ist die Kostenzuordnung gesondert zu prüfen. Er sollte ihn nicht ungeprüft auf die vermieteten Wohnungen verteilen, da der Mietvertrag nur eine Kostenbeteiligung für die jeweilige Einheit vorsieht.
Prüfpfad in der Praxis
Möglicher Normbezug
Prüfen Sie zunächst die Rechnung des Bezirksschornsteinfegers auf Vollständigkeit und ordnen Sie die Einzelpositionen den Kategorien Kehrgebühren, Überprüfungsgebühren und Immissionsschutzmessung zu. Trennen Sie Kosten der Feuerstättenschau (alle 7 Jahre, gesondert zu prüfen) von den regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten. Kontrollieren Sie, ob die Kehrtermine dem im Feuerstättenbescheid festgelegten Intervall entsprechen und keine zusätzlichen, nicht vorgeschriebenen Arbeiten eingeflossen sind. Prüfen Sie, ob Schornsteinsanierungs- oder Ausbesserungskosten als gesonderte Prüfpunkte markiert werden sollten.
Rechenbeispiel Schornsteinreinigung (Leerstand)
- Objekt
- Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
- Gesamtkostenposition
- 25688.70 EUR
- Gesamtwohnfläche
- 950 m2
- Wohnfläche der Einheit
- 78 m2
- 25688.70 EUR / 950 m2 = 27.04 EUR pro m2
- 27.04 EUR x 78 m2 = 2109.12 EUR Jahresanteil
- 2109.12 EUR / 12 = 175.76 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 2109.12 EUR (monatlich 175.76 EUR).
Praxis-Tipp
Bitten Sie um die Rechnung des Schornsteinfegers im Original und achten Sie auf getrennte Rechnungspositionen: Regelmäßige Kehrarbeiten, Immissionsschutzmessungen und Feuerstättenschau sollten getrennt ausgewiesen und fachlich eingeordnet werden.
Nächste Schritte
- Schornsteinfegerrechnung auf getrennte Positionen prüfen: Kehrarbeiten, Messungen und ggf. Feuerstättenschau sollten separat nachvollziehbar sein.
- Feuerstättenschau identifizieren und gesondert markieren — solche Positionen sind gesondert zu prüfen.
- Verteilerschlüssel kontrollieren: Schornsteinfegerkosten werden typischerweise nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen verteilt.
- Kosten mit dem Richtwert von 0,03–0,05 EUR/m²/Monat abgleichen und bei deutlicher Abweichung Belege anfordern.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 12 BetrKV
§ 556a BGB
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Häufige Fragen
Welcher Fehler ist bei Schornsteinreinigung im Aspekt Leerstand am häufigsten?
Am häufigsten wird der Flächenanteil der leerstehenden Einheit auf die übrigen Mieter verteilt, statt ihn gesondert zu dokumentieren. Da Schornsteinfegerkosten rein gebäudebezogen und nicht verbrauchsabhängig sind, gibt es keine Verbrauchsdifferenz, die die Auffälligkeit kaschieren würde.
Welche Norm ist für Schornsteinreinigung hier zentral?
§ 2 Nr. 12 BetrKV kann als Orientierungspunkt dienen. Für die Prüfung sollten laufende Kehr- und Überprüfungskosten sowie Immissionsschutzmessungen nach BImSchV getrennt von Feuerstättenschau oder Instandhaltung betrachtet werden.
Wie gehe ich bei strittigen Schornsteinreinigung-Positionen vor?
Bitten Sie um die Originalrechnung des Schornsteinfegers an und prüfen Sie, ob die Positionen einzeln aufgeschlüsselt sind. Achten Sie besonders darauf, ob die Feuerstättenschau oder Kaminreparaturen enthalten sind, und erheben Sie innerhalb der 12-Monats-Frist nach § 556 Abs. 3 BGB konkrete Klärungspunkte zu prüfungsbedürftigen Positionen.
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Jetzt prüfenStand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.