Gemeinschaftsantenne/Breitband: Nicht umlagefähige Anteile verständlich erklärt
Diese Seite zeigt, wie Sie Gemeinschaftsantenne/Breitband im Aspekt „Nicht umlagefähige Anteile“ rechtlich und rechnerisch einordnen. Ziel ist eine prüffähige Abrechnung mit klarer Trennung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Bestandteilen.
Kurzantwort
Gemeinschaftsantenne/Breitband: Der Aspekt „Nicht umlagefähige Anteile“ ist rechtssicher umsetzbar, wenn Umlagefähigkeit, Verteilerschlüssel und Beleglage konsistent geprüft werden.
Rechtsrahmen zu Gemeinschaftsantenne/Breitband
Rechtsgrundlage
Seit 01.07.2024 sind laufende Kabel-Programmkosten regelmäßig nicht mehr umlagefähig; verbleiben können technische Betriebsanteile. Kernnorm ist § 2 Nr. 15 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Programmkosten/Kabelanschlussentgelte nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs.
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Nicht umlagefähige Anteile: typische Fehlerquellen
Nicht umlagefähig sind Programmkosten/Kabelanschlussentgelte nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Diese Bestandteile müssen vor der Umlage rechnerisch entfernt werden.
Prüfpfad in der Praxis
Empfohlene Reihenfolge: Starten Sie mit dem Summenabgleich, prüfen Sie danach den Verteilerschlüssel (maßgeblicher Verteilungsmaßstab laut Vereinbarung). Anschließend bewerten Sie die materielle Zulässigkeit und dokumentieren die Fristen (12 Monate Abrechnung, 12 Monate Einwendung).
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 15 BetrKV: Gemeinschaftsantenne/Breitband: zentrale Kostenart nach BetrKV.
§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.
TKG (Wegfall Nebenkostenprivileg seit 01.07.2024): Laufende Kabel-Programmkosten sind seitdem regelmäßig nicht mehr umlagefähig.
Rechenbeispiel Gemeinschaftsantenne/Breitband (Nicht umlagefähige Anteile)
Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
11005.00 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m²
Wohnfläche der Einheit
78 m²
- 11005.00 EUR / 950 m² = 11.58 EUR pro m²
- 11.58 EUR x 78 m² = 903.24 EUR Jahresanteil
- 903.24 EUR / 12 = 75.27 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten Sie mit Belegen, Umlageklausel und Verteilerschlüssel nachvollziehbar begründen.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 903.24 EUR (monatlich 75.27 EUR).
Praxis-Tipp und nächste Schritte
Praxis-Tipp
Dokumentieren Sie bei Gemeinschaftsantenne/Breitband jede Auffälligkeit mit Betrag, Belegstelle und Normbezug. So bleiben Korrekturen auch im Streitfall nachvollziehbar.
- Gemeinschaftsantenne/Breitband-Position gegen Mietvertrag und vereinbarten Verteilerschlüssel prüfen.
- Nicht umlagefähige Teilkosten rechnerisch trennen und gesondert dokumentieren.
- Einzelanteil der Wohnung mit eigener Gegenrechnung nachvollziehen.
- Auffälligkeiten fristgerecht und schriftlich mit Normbezug anzeigen.
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Februar 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV