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Antenne & Kabel

Gemeinschaftsantenne/Breitband: Mieterwechsel verständlich erklärt

Antennenkosten fallen als Pauschale an und werden bei Mieterwechsel zeitanteilig nach Kalendertagen aufgeteilt. Besonderheit: Liegt der Mieterwechsel im Jahr 2024, sollte zusätzlich die Zäsur zum 1. Juli als Prüfpunkt berücksichtigt werden, ab der Kabelgebühren seit Juli 2024 gesondert zu prüfen sind.

KostenartAntenne & Kabel Stand2026-03-14 Rechtsgrundlage§ 2 Nr. 15 BetrKV, § 556a BGB, TKG (Wegfall Nebenkostenprivileg seit 01.07.2024)

Kurzantwort

Antennenkosten werden bei Mieterwechsel tagesgenau aufgeteilt, im Jahr 2024 zusätzlich mit Stichtag 1. Juli.

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Rechenbeispiel Gemeinschaftsantenne/Breitband (Mieterwechsel)

Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
29723.80 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
  1. 29723.80 EUR / 950 m2 = 31.29 EUR pro m2
  2. 31.29 EUR x 78 m2 = 2440.62 EUR Jahresanteil
  3. 2440.62 EUR / 12 = 203.39 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 2440.62 EUR (monatlich 203.39 EUR).

Praxis-Tipp

Erstellen Sie für Mieterwechsel im Jahr 2024 eine Zeitleiste mit den drei relevanten Daten: Abrechnungsbeginn, Mieterwechsel und 1. Juli. So lässt sich die tagesgenaue Zuordnung sauber dokumentieren.

Nächste Schritte

  1. Übergabedatum und Stichtag 1. Juli 2024 als Trennlinien für die Kostenaufteilung festlegen.
  2. Kabelgebühren nur dem Zeitraum vor dem 1. Juli zuordnen und danach ausschließlich Restkosten ansetzen.
  3. Zeitanteile für alten und neuen Mieter tagesgenau berechnen und dokumentieren.
  4. Bei Abrechnungszeiträumen ab 2025 entfällt die Kabel-Zäsur; nur noch Anlagenbetrieb zeitanteilig aufteilen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 15 BetrKV

Gemeinschaftsantenne/Breitband: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB

Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

TKG (Wegfall Nebenkostenprivileg seit 01.07.2024)

Laufende Kabel-Programmkosten sind seitdem regelmäßig seit Juli 2024 gesondert zu prüfen.

In Ihrer Abrechnung prüfen

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Häufige Fragen

Welcher Fehler ist bei Gemeinschaftsantenne/Breitband im Aspekt Mieterwechsel am häufigsten?

Am häufigsten sind Schlüssel- und Abgrenzungsfehler: Entweder wird der falsche Maßstab genutzt oder gesondert zu prüfende Teilkosten werden nicht getrennt.

Welche Norm ist für Gemeinschaftsantenne/Breitband hier zentral?

§ 2 Nr. 15 BetrKV ist die Kernnorm. Ergaenzend gelten § 556 BGB und § 556a BGB; bei Heizkosten zusaetzlich die HeizkostenV.

Wie gehe ich bei strittigen Gemeinschaftsantenne/Breitband-Positionen vor?

Zuerst Summen und Schlüssel prüfen, dann Belege einsehen, anschließend mögliche Norm- und Belegbezüge dokumentieren und konkret bezifferte Klärungspunkte formulieren.

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Stand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.