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Rechtsfrage

Sollte geprüft werden, ob der Vermieter Mietausfallversicherungen auf Mieter umlegen?

Sollte geprüft werden, ob der Vermieter Mietausfallversicherungen auf Mieter umlegen? ist belastbar beantwortbar, wenn Kostenarten-Prüfrahmen, vertragliche Umlagebasis und Beleglage gemeinsam geprüft werden. Maßgeblich sind § 2 Nr. 17 BetrKV sowie die Fristen aus § 556 Abs. 3 BGB.

Kategoriekostenart Stand2026-03-14
Rechtsgrundlage
§ 556 Abs. 1 BGB§ 556a Abs. 1 BGB§ 2 Nr. 17 BetrKV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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Häufige Fragen

Warum ist eine Mietausfallversicherung nicht als Nebenkosten im Prüfrahmen zu betrachten?

Nach § 2 Nr. 13 BetrKV sind nur Sach- und Haftpflichtversicherungen im Prüfrahmen zu betrachten, also Gebäudeversicherung, Glasversicherung und Haftpflichtversicherung des Gebäudes. Eine Mietausfallversicherung schützt ausschließlich das wirtschaftliche Risiko des Vermieters und ist keine Sachversicherung für das Gebäude.

Gilt der Ausschluss auch für eine Mietnomadenversicherung oder Rechtsschutzversicherung des Vermieters?

Ja, auch eine Mietnomadenversicherung oder eine Vermieterrechtsschutzversicherung deckt ausschließlich individuelle Risiken des Vermieters ab. Solche Versicherungen haben keinen offensichtlichen Bezug zum Gebäudebetrieb und sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV gesondert zu prüfen. Nur Versicherungen, die das Gebäude selbst oder die Haftpflicht für das Grundstück betreffen, sollten fachlich geprüft werden.

Wie kann ich erkennen, ob gesondert zu prüfende Versicherungen in meiner Abrechnung stecken?

Prüfen Sie die Position Versicherungen auf ungewöhnlich hohe Beträge und bitten Sie um die Versicherungspolicen oder Beitragsrechnungen als Beleg an. Dort ist genau aufgeführt, welche Versicherungsarten abgedeckt sind. Mietausfall, Rechtsschutz oder Hausratversicherung des Vermieters sollten gesondert geprüft werden.

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Quellen und Datenstand

Geprüft 2026-03-14 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

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