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Lexikon

Mietminderung und Nebenkosten einfach erklärt

Eine Mietminderung wirkt sich auf die Nebenkosten aus, denn gemindert wird nach der Rechtsprechung die Bruttomiete, also die Kaltmiete einschließlich der Nebenkosten-Vorauszahlungen (BGH, VIII ZR 347/04). Wie Minderung und Nebenkostenabrechnung zusammenspielen, zeigt dieser Überblick.

KategorieIhre Rechte Stand18. Juli 2026
Rechtsgrundlage
§ 556 BGB

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Häufige Fragen

Mindert eine Mietminderung auch die Nebenkosten-Vorauszahlungen?

Ja. Bezugsgröße der Minderung ist nach der Rechtsprechung die Bruttomiete, also einschließlich der Nebenkosten-Vorauszahlungen oder -Pauschalen (BGH, Urteil vom 20.07.2005, VIII ZR 347/04).

Was passiert mit der Minderung in der Nebenkostenabrechnung?

Die Abrechnung stellt tatsächliche Kosten den tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen gegenüber. Wurde gemindert, sind die geleisteten Zahlungen niedriger. Zu prüfen ist, ob die Abrechnung die realen Zahlbeträge ansetzt.

Ist die Mietminderung dasselbe wie eine Einwendung gegen die Abrechnung?

Nein. Die Minderung (§ 536 BGB) reagiert auf Mängel der Wohnung, die Einwendung (§ 556 Abs. 3 BGB) auf Fehler der Abrechnung. Beide Instrumente laufen getrennt und haben eigene Voraussetzungen.

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Quellen und Datenstand

Geprüft am 18. Juli 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

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