Rechtsfrage

Wie hoch darf die Position Hauswart in der Nebenkostenabrechnung sein?

Bei Hauswart reicht der Blick auf den Gesamtbetrag allein nicht aus. Erst der Vergleich mit Richtwerten pro Quadratmeter, dem Vorjahr und dem konkreten Leistungsumfang zeigt, ob die Position plausibel ist.

Veröffentlicht am 26. November 2025 · Zuletzt aktualisiert am 28. März 2026

KategorieKostenart
ZielgruppeMieter & Vermieter
Stand28. März 2026

Kurzantwort

Hauswart liegen im Durchschnitt bei rund 0,21 € pro m² und Monat; deutlich höhere Werte sollten immer mit Belegen, Vorjahr und Verteilerschlüssel geprüft werden.

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine BetrKV-konforme Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

Kostenlose Analyse

DSGVO-konform

Ergebnis in 2 Min.

Wie hoch Hauswart typischerweise ausfallen

Der Richtwert für Hauswart liegt bei rund 0,21 € pro m² und Monat; die übliche Spannbreite reicht etwa von 0,08 € bis 0,40 €. Werte oberhalb dieses Korridors sind nicht automatisch falsch, aber sie verlangen eine besonders saubere Begründung über Belege, Objektstruktur und Leistungsumfang.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Welche Faktoren Hauswart verteuern

Wenn der Hauswart z. B. die Treppenhausreinigung, den Winterdienst oder die Gartenpflege erledigt, dürfen diese Tätigkeiten nicht zusätzlich als separate Positionen (Gebäudereinigung, Straßenreinigung, Gartenpflege) abgerechnet werden. Es liegt sonst eine unzulässige Doppelbelastung vor. Deshalb sollte der Betrag nie isoliert, sondern immer zusammen mit Objektgröße, Nutzungsart und Abrechnungslogik geprüft werden.

Wann ein hoher Betrag bei Hauswart kritisch wird

Kritisch wird es, wenn der Betrag deutlich über dem Richtwert liegt, Vorjahreswerte stark überschreitet oder der Beleginhalt nicht zur Kostenart passt. Dann lohnt sich eine formale und rechnerische Gegenprüfung.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 14 BetrKV
§ 556 Abs. 1 BGB
§ 556a Abs. 1 BGB

§ 2 Nr. 14 BetrKV: Die Umlagefähigkeit der Hauswartkosten ergibt sich aus § 2 Nr. 14 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Entscheidend ist die Abgrenzung: Nur der Anteil der Hauswartkosten, der sich auf umlagefähige Betriebskostentätigkeiten bezieht, darf auf die Mieter umgelegt werden. Tätigkeiten der Verwaltung und Instandhaltung sind vom Vermieter zu tragen und müssen herausgerechnet werden.

§ 556 Abs. 1 BGB: Betriebskosten können nur umgelegt werden, wenn der Mietvertrag eine wirksame Betriebskostenvereinbarung enthält.

§ 556a Abs. 1 BGB: Ohne besondere Vereinbarung erfolgt die Verteilung regelmäßig nach Wohnfläche; abweichende Schlüssel müssen nachvollziehbar vereinbart oder sachlich begründet sein.

Hauswart: Rechenbeispiel für eine 70-m²-Wohnung

Wohnfläche

70 m²

Richtwert

0,21 € pro m² / Monat

Datenjahr

2024

  1. 0,21 € × 70 m² = 14,70 € pro Monat
  2. 14,70 € × 12 Monate = 176,40 € pro Jahr
  3. Werte oberhalb von 0,40 € pro m² / Monat sind ein deutliches Signal für Beleg- und Plausibilitätsprüfung.

Für 70 m² liegt hauswart grob bei 14,70 € pro Monat beziehungsweise 176,40 € pro Jahr.

Was Sie jetzt tun sollten

Praxis-Tipp

Prüfen Sie Hauswart nie nur absolut, sondern immer auch auf Euro pro m² und im Vergleich zum Vorjahr. Genau dort werden Auffälligkeiten schnell sichtbar.

  • Betrag von Hauswart in Euro pro m² umrechnen.
  • Mit Richtwert, Vorjahr und vergleichbaren Positionen im Haus abgleichen.
  • Bei deutlichen Abweichungen Belege und Umlageschlüssel schriftlich prüfen lassen.

Häufige Fragen

Weiterlesen

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine BetrKV-konforme Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

Für Mieter

Klare Einordnung in wenigen Minuten: Wo liegen Fehler, wo lohnt sich Widerspruch?

Jetzt prüfen

Für Vermieter

Erstellen Sie eine BetrKV-konforme, nachvollziehbare Abrechnung mit klaren Positionen.

Jetzt erstellen

Kostenlose Analyse

DSGVO-konform

Ergebnis in 2 Min.

Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV