Kostenart-Aspekt

Hauswart in der Nebenkostenabrechnung zu hoch?

Wenn hauswart in Ihrer Nebenkostenabrechnung auffällig hoch wirkt, sollten Sie den Betrag mit den ueblichen Richtwerten, den Belegen und dem vereinbarten Verteilerschlüssel abgleichen. Auf dieser Seite sehen Sie, welche Auffälligkeiten bei hauswart besonders häufig sind und welche Schritte Mieter jetzt sinnvoll einleiten können.

Veröffentlicht am 21. März 2026 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartHauswart
AspektZu hoch? Was tun
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Vergleichen Sie hauswart mit dem Richtwert von 0.21 EUR pro m² und Monat, prüfen Sie Belege und Schlüssel und lassen Sie auffällige Abweichungen direkt gegenprüfen.

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Wie hoch hauswart im Durchschnitt ausfallen

Der Richtwert für Hauswart liegt laut Betriebskostenspiegel bei etwa 0.21 EUR pro m² und Monat. Je nach Objekt sind Werte zwischen 0.08 und 0.40 EUR pro m² möglich. Deutlich hoehere Betraege sind ein klares Signal für Belegeinsicht, Vorjahresvergleich und eine genaue Kontrolle des Verteilerschlüssels.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Auffälligkeiten prüfen lassenNebenkostenabrechnung prüfen lassen.

Häufige Auffälligkeiten bei Hauswart

Möglicher Normbezug

Hauswartkosten ohne Abzug für Verwaltung und Instandhaltung abrechnen: Die vollständige Umlage der Hauswartkosten ist prüfungsbedürftig. Der Hauswart führt in der Regel auch Tätigkeiten aus, die der Verwaltung (Mieterkommunikation, Schlüsselübergaben) oder Instandhaltung (kleine Reparaturen) zuzurechnen sind. Diese Anteile ist die Kostenzuordnung gesondert zu prüfen. Gerichte fordern regelmäßig einen angemessenen Abzug. Praxistipp: Führen Sie eine Tätigkeitsaufstellung des Hauswarts und ordnen Sie jede Tätigkeit zu: Betriebskosten im Kostenarten-Prüfrahmen vs. Verwaltung/Instandhaltung. Ein pauschaler Abzug von 20-30 % wird von vielen Gerichten akzeptiert, wenn keine genaue Aufschlüsselung möglich ist. Doppelabrechnung von Hauswart-Tätigkeiten als separate Betriebskostenpositionen: Wenn der Hauswart z. B. die Treppenhausreinigung, den Winterdienst oder die Gartenpflege erledigt, sollten zusätzliche separate Positionen (Gebäudereinigung, Straßenreinigung, Gartenpflege) auf doppelte Erfassung geprüft werden. Es liegt sonst eine prüfungsbedürftige Doppelbelastung vor. Praxistipp: Erstellen Sie eine klare Zuordnung: Entweder werden Tätigkeiten über den Hauswart abgerechnet ODER als separate Position. Nie beides gleichzeitig. Dokumentieren Sie, welche Aufgaben der Hauswart übernimmt. Kosten für einen überteuerten Facility-Management-Vertrag vollständig umlegen: Manche Vermieter beauftragt werden teure Facility-Management-Firmen, deren Leistungen weit über die im Prüfrahmen liegenden Hauswart-Tätigkeiten hinausgehen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 556 Abs. 3 BGB erfordert, dass die Kosten in einem angemessenen Verhältnis stehen. Praxistipp: Vergleichen Sie die Kosten des Facility-Management-Vertrags mit den marktüblichen Kosten eines Hauswarts. Lassen Sie den Vertrag aufschlüsseln und rechnen Sie nur die im Prüfrahmen liegenden Leistungen ab.

Was Mieter jetzt konkret tun können

Möglicher Normbezug

Bitten Sie bei Bedarf um Belegeinsicht, gleichen Sie den Verteilerschlüssel mit dem Mietvertrag ab und dokumentieren Sie jede Auffälligkeit mit Betrag und Position. Bei hauswart sollten Sie besonders prüfen, ob Leistungsinhalt, Vertragsbezug und Belege zusammenpassen oder ob Reparaturen, Verwaltungsanteile oder andere gesondert zu prüfende Bestandteile enthalten sind. § 556 Abs. 3 BGB nennt eine 12-Monats-Frist als möglichen Orientierungspunkt; Zugang, Fristbeginn und Ausnahmen sollten eigenständig oder fachlich geprüft werden.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 14 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 14 BetrKV: Hauswart: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Bitten Sie um eine Aufschlüsselung der Hauswart-Tätigkeiten: Wie viel Arbeitszeit entfällt auf Verwaltung (Mieterkommunikation, Schlüsselverwaltung, Zählerablesung) und wie viel auf Reparaturen? Beide Anteile sollten vor einer Umlage fachlich abgegrenzt werden, da nur Pflege, Kontrolle und Überwachung im Prüfrahmen zu betrachten sind.

  • Tätigkeitsaufstellung des Hauswarts anfordern und Verwaltungsanteil (erfahrungsgemäß 20-30 %) identifizieren.
  • Reparaturstunden aus den Hauswartkosten herausrechnen — nur Pflege, Kontrolle und Überwachung können eine Kostenart im Prüfrahmen bilden.
  • Prüfen, ob Hauswart-Reinigung oder Hauswart-Gartenpflege zusätzlich unter Nr. 9 oder Nr. 10 BetrKV abgerechnet wurde (Doppelberechnung).
  • Bei Kosten über 0,30 EUR/m²/Monat gezielt nach enthaltenen Verwaltungs- und Reparaturanteilen fragen.

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV