Rechtsfrage

Wie hoch darf die Position Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung in der Nebenkostenabrechnung sein?

Bei Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung reicht der Blick auf den Gesamtbetrag allein nicht aus. Erst der Vergleich mit Richtwerten pro Quadratmeter, dem Vorjahr und dem konkreten Leistungsumfang zeigt, ob die Position plausibel ist.

Veröffentlicht am 25. April 2025 · Zuletzt aktualisiert am 28. März 2026

KategorieKostenart
ZielgruppeMieter & Vermieter
Stand28. März 2026

Kurzantwort

Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung liegen im Durchschnitt bei rund 0,17 € pro m² und Monat; deutlich höhere Werte sollten immer mit Belegen, Vorjahr und Verteilerschlüssel geprüft werden.

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Wie hoch Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung typischerweise ausfallen

Der Richtwert für Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung liegt bei rund 0,17 € pro m² und Monat; die übliche Spannbreite reicht etwa von 0,08 € bis 0,30 €. Werte oberhalb dieses Korridors sind nicht automatisch falsch, aber sie verlangen eine besonders saubere Begründung über Belege, Objektstruktur und Leistungsumfang.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Welche Faktoren Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung verteuern

Die Kosten für Reinigungsmaterial (Putzmittel, Besen, Eimer) und kleinere Reinigungsgeräte sind Bestandteil der Gebäudereinigungskosten und dürfen nicht separat als zusätzliche Position abgerechnet werden. Bei Beauftragung eines Reinigungsdienstes sind sie in der Regel im Preis enthalten. Deshalb sollte der Betrag nie isoliert, sondern immer zusammen mit Objektgröße, Nutzungsart und Abrechnungslogik geprüft werden.

Wann ein hoher Betrag bei Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung kritisch wird

Kritisch wird es, wenn der Betrag deutlich über dem Richtwert liegt, Vorjahreswerte stark überschreitet oder der Beleginhalt nicht zur Kostenart passt. Dann lohnt sich eine formale und rechnerische Gegenprüfung.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 9 BetrKV
§ 556 Abs. 1 BGB
§ 556a Abs. 1 BGB

§ 2 Nr. 9 BetrKV: Die Umlagefähigkeit ergibt sich aus § 2 Nr. 9 BetrKV: „die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs". Die Kosten können durch einen externen Reinigungsdienst oder durch den Hauswart entstehen.

§ 556 Abs. 1 BGB: Betriebskosten können nur umgelegt werden, wenn der Mietvertrag eine wirksame Betriebskostenvereinbarung enthält.

§ 556a Abs. 1 BGB: Ohne besondere Vereinbarung erfolgt die Verteilung regelmäßig nach Wohnfläche; abweichende Schlüssel müssen nachvollziehbar vereinbart oder sachlich begründet sein.

Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung: Rechenbeispiel für eine 70-m²-Wohnung

Wohnfläche

70 m²

Richtwert

0,17 € pro m² / Monat

Datenjahr

2024

  1. 0,17 € × 70 m² = 11,90 € pro Monat
  2. 11,90 € × 12 Monate = 142,80 € pro Jahr
  3. Werte oberhalb von 0,30 € pro m² / Monat sind ein deutliches Signal für Beleg- und Plausibilitätsprüfung.

Für 70 m² liegt gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung grob bei 11,90 € pro Monat beziehungsweise 142,80 € pro Jahr.

Was Sie jetzt tun sollten

Praxis-Tipp

Prüfen Sie Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung nie nur absolut, sondern immer auch auf Euro pro m² und im Vergleich zum Vorjahr. Genau dort werden Auffälligkeiten schnell sichtbar.

  • Betrag von Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung in Euro pro m² umrechnen.
  • Mit Richtwert, Vorjahr und vergleichbaren Positionen im Haus abgleichen.
  • Bei deutlichen Abweichungen Belege und Umlageschlüssel schriftlich prüfen lassen.

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV