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Gebäudereinigung

Gebäudereinigung: Zu hoch – was tun? verständlich erklärt

Die Kosten der Gebäudereinigung richten sich nach § 2 Nr. 9 BetrKV und umfassen die regelmäßige Unterhaltsreinigung von Treppenhaus, Fluren und Gemeinschaftsflächen einschließlich der Glasreinigung. Entscheidend ist die Abgrenzung zur gesondert zu prüfenden Grundreinigung, die als Instandhaltungsmaßnahme gilt. Auch eine Doppelberechnung mit dem Winterdienst (Nr. 8) muss ausgeschlossen werden.

KostenartGebäudereinigung Stand2026-03-14 Rechtsgrundlage§ 2 Nr. 9 BetrKV, § 556a BGB

Kurzantwort

Bei auffällig hohen Reinigungskosten sollten Sie Einzelrechnungen anfordern und auf Grundreinigungen, Winterdienst-Dopplung und Verwaltungsreinigung prüfen.

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Rechenbeispiel Gebäudereinigung und Ungezieferbekaempfung (Zu hoch - was tun)

Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
28013.78 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
  1. 28013.78 EUR / 950 m2 = 29.49 EUR pro m2
  2. 29.49 EUR x 78 m2 = 2300.22 EUR Jahresanteil
  3. 2300.22 EUR / 12 = 191.68 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 2300.22 EUR (monatlich 191.68 EUR).

Praxis-Tipp

Prüfen Sie bei Reinigungskosten immer, ob Grundreinigungen oder Sonderreinigungen nach Bauarbeiten enthalten sind — diese gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung. Achten Sie außerdem darauf, dass Winterdienst nicht gleichzeitig unter Nr. 8 und Nr. 9 erscheint.

Nächste Schritte

  1. Rechnung des Reinigungsdienstleisters anfordern und prüfen, ob nur Unterhaltsreinigung (regelmäßig) abgerechnet wurde.
  2. Winterdienst-Position mit Nr. 8 (Straßenreinigung/Winterdienst) abgleichen, um Doppelberechnung auszuschließen.
  3. Glasreinigung separat prüfen: nur Gemeinschaftsflächen-Fenster können eine Kostenart im Prüfrahmen bilden, nicht Fenster innerhalb der Wohnungen.
  4. Bei Kosten über 0,20 EUR/m²/Monat gezielt nach enthaltenen Grundreinigungen oder Verwaltungsbüro-Reinigung fragen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 9 BetrKV

Gebäudereinigung und Ungezieferbekaempfung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB

Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

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Häufige Fragen

Welcher Fehler ist bei Gebäudereinigung und Ungezieferbekaempfung im Aspekt Zu hoch - was tun am häufigsten?

Bitten Sie um die Rechnungen des Reinigungsunternehmens an und vergleichen Sie den Betrag mit dem Durchschnitt von 0,15-0,20 EUR/m²/Monat. Prüfen Sie gezielt auf versteckte Grundreinigungen und Winterdienst-Dopplungen mit Position Nr. 8.

Welche Norm ist für Gebäudereinigung und Ungezieferbekaempfung hier zentral?

§ 2 Nr. 9 BetrKV ist die zentrale Norm für Gebäudereinigung. Sie erlaubt die Umlage regelmäßiger Reinigungskosten (Unterhaltsreinigung, Glasreinigung in Gemeinschaftsflächen), schließt aber einmalige Grundreinigungen und Sonderreinigungen nach Bauarbeiten aus, da diese zur Instandhaltung zählen.

Wie gehe ich bei strittigen Gebäudereinigung und Ungezieferbekaempfung-Positionen vor?

Bitten Sie um zunächst die Einzelrechnungen des Reinigungsdienstleisters an und prüfen Sie, ob Grundreinigungen oder baubedingte Sonderreinigungen enthalten sind. Vergleichen Sie anschließend, ob Winterdienst-Kosten sowohl unter Nr. 8 als auch unter Nr. 9 auftauchen, und beziffern Sie den strittigen Betrag in Ihrer schriftlichen Einwendung.

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Stand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.