Rechtsfrage

Wer zahlt Versicherungen: Mieter oder Vermieter?

Bei Versicherungen stellt sich oft nicht nur die Frage nach der Höhe, sondern auch nach der Verteilung zwischen Vermieter und Mieter. Maßgeblich sind dabei Umlagefähigkeit, Mietvertrag und der konkrete Kostenanteil.

Veröffentlicht am 3. November 2025 · Zuletzt aktualisiert am 28. März 2026

KategorieKostenart
ZielgruppeMieter & Vermieter
Stand28. März 2026

Kurzantwort

Zunächst zahlt meist der Vermieter die Rechnung für Versicherungen; der Mieter trägt nur den wirksam umlagefähigen Anteil über die Nebenkostenabrechnung.

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine BetrKV-konforme Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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Wer Versicherungen wirtschaftlich trägt

Im laufenden Betrieb bezahlt zunächst meist der Vermieter die Rechnung. Der Mieter trägt nur den umlagefähigen Anteil, soweit Mietvertrag und Abrechnung die Position wirksam erfassen.

Tipp für Vermieter: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung nach BetrKV erstellendirekt hier starten.

Welche Anteile von Versicherungen beim Vermieter bleiben

Rechtsschutzversicherung des Vermieters Mietausfallversicherung oder Mietnomadenversicherung Hausratversicherung des Vermieters

Wie sich der Mieteranteil bei Versicherungen kontrollieren lässt

Kontrollieren Sie Rechnung, Umlageschlüssel, Wohnfläche und Zeitraum. Der Richtwert für Versicherungen liegt bei rund 0,22 € pro m² und Monat; die übliche Spannbreite reicht etwa von 0,10 € bis 0,40 €. Große Abweichungen vom Richtwert sind ein guter Startpunkt für die Gegenrechnung.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 13 BetrKV
§ 556 Abs. 1 BGB
§ 556a Abs. 1 BGB

§ 2 Nr. 13 BetrKV: Die Umlagefähigkeit der Versicherungskosten ergibt sich aus § 2 Nr. 13 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Umlagefähig sind ausschließlich Sach- und Haftpflichtversicherungen, die unmittelbar das Gebäude betreffen. Die Aufzählung in der BetrKV ist dabei nicht abschließend, sodass auch weitere gebäudebezogene Sachversicherungen umgelegt werden können, sofern sie im Mietvertrag vereinbart sind.

§ 556 Abs. 1 BGB: Betriebskosten können nur umgelegt werden, wenn der Mietvertrag eine wirksame Betriebskostenvereinbarung enthält.

§ 556a Abs. 1 BGB: Ohne besondere Vereinbarung erfolgt die Verteilung regelmäßig nach Wohnfläche; abweichende Schlüssel müssen nachvollziehbar vereinbart oder sachlich begründet sein.

Versicherungen: Rechenbeispiel für eine 70-m²-Wohnung

Wohnfläche

70 m²

Richtwert

0,22 € pro m² / Monat

Datenjahr

2024

  1. 0,22 € × 70 m² = 15,40 € pro Monat
  2. 15,40 € × 12 Monate = 184,80 € pro Jahr
  3. Werte oberhalb von 0,40 € pro m² / Monat sind ein deutliches Signal für Beleg- und Plausibilitätsprüfung.

Für 70 m² liegt versicherungen grob bei 15,40 € pro Monat beziehungsweise 184,80 € pro Jahr.

Was Sie jetzt tun sollten

Praxis-Tipp

Wenn unklar ist, wer welchen Anteil trägt, hilft fast immer dieselbe Reihenfolge: Mietvertrag, Beleg, Leistungsumfang, Umlageschlüssel.

  • Rechnungsträger und Abrechnungsbeleg prüfen.
  • Umlagefähigen Anteil von nicht umlagefähigen Bestandteilen trennen.
  • Eigene Quote über Wohnfläche oder Verbrauch gegenrechnen.

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV