Kostenart-Aspekt

Versicherungen: Zu hoch - was tun? verständlich erklärt

Diese Seite zeigt, wie Sie Versicherungen im Aspekt „Zu hoch - was tun?“ rechtlich und rechnerisch einordnen. Ziel ist eine prüffähige Abrechnung mit klarer Trennung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Bestandteilen.

KostenartVersicherungen
AspektZu Hoch Was Tun
Datenstand2026-02-26

Kurzantwort

Versicherungen: Der Aspekt „Zu hoch - was tun?“ ist rechtssicher umsetzbar, wenn Umlagefähigkeit, Verteilerschlüssel und Beleglage konsistent geprüft werden.

Rechtsrahmen zu Versicherungen

Rechtsgrundlage

gebäudebezogene Sach- und Haftpflichtversicherung ist umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 13 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Rechtsschutz-, Mietausfall- und rein eigentuemerbezogene Policen.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Zu hoch - was tun?: typische Fehlerquellen

Bei auffaelligen Werten sollte zuerst die Rechenbasis geprueft, danach der Schlüssel und zuletzt die materielle umlagefähigkeit bewertet werden.

Prüfpfad in der Praxis

Empfohlene Reihenfolge: Starten Sie mit dem Summenabgleich, prüfen Sie danach den Verteilerschlüssel (maßgeblicher Verteilungsmaßstab laut Vereinbarung). Anschließend bewerten Sie die materielle Zulässigkeit und dokumentieren die Fristen (12 Monate Abrechnung, 12 Monate Einwendung).

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 13 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 13 BetrKV: Sach- und Haftpflichtversicherung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Versicherungen (Zu hoch - was tun?)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

13000.00 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m²

Wohnfläche der Einheit

78 m²

  1. 13000.00 EUR / 950 m² = 13.68 EUR pro m²
  2. 13.68 EUR x 78 m² = 1067.04 EUR Jahresanteil
  3. 1067.04 EUR / 12 = 88.92 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten Sie mit Belegen, Umlageklausel und Verteilerschlüssel nachvollziehbar begründen.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1067.04 EUR (monatlich 88.92 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie bei Versicherungen jede Auffälligkeit mit Betrag, Belegstelle und Normbezug. So bleiben Korrekturen auch im Streitfall nachvollziehbar.

  • Versicherungen-Position gegen Mietvertrag und vereinbarten Verteilerschlüssel prüfen.
  • Nicht umlagefähige Teilkosten rechnerisch trennen und gesondert dokumentieren.
  • Einzelanteil der Wohnung mit eigener Gegenrechnung nachvollziehen.
  • Auffälligkeiten fristgerecht und schriftlich mit Normbezug anzeigen.

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Februar 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV