Wie lassen sich Fehler bei Schornsteinreinigung in der Nebenkostenabrechnung erkennen?
Gerade bei Schornsteinreinigung entstehen viele Beanstandungen nicht wegen eines Rechenfehlers allein, sondern wegen unklarer Belege, unzulässiger Bestandteile oder eines unpassenden Verteilerschlüssels.
Veröffentlicht am 10. März 2026 · Zuletzt aktualisiert am 28. März 2026
Kurzantwort
Fehler bei Schornsteinreinigung erkennen Sie vor allem an fehlenden Belegen, falschen Umlageschlüsseln, nicht umlagefähigen Anteilen und Beträgen deutlich über dem üblichen Richtwert.
Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen
Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine BetrKV-konforme Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.
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Typische Fehler bei Schornsteinreinigung erkennen
Rechtsgrundlage
Doppelabrechnung von Schornsteinfegerkosten bei Heizkosten und als separate Position: Schornsteinfegerkosten, die im Zusammenhang mit der Heizungsanlage stehen, werden häufig bereits in der Heizkostenabrechnung erfasst. Werden sie zusätzlich als separate Position unter § 2 Nr. 12 BetrKV abgerechnet, liegt eine unzulässige Doppelbelastung vor.
Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassen — direkt hier starten.
Worauf Mieter bei Schornsteinreinigung besonders achten sollten
Reparaturkosten am Schornstein als Betriebskosten abrechnen: Wenn der Schornsteinfeger bei einer Überprüfung Mängel feststellt und eine Reparatur oder Sanierung des Schornsteins notwendig wird, handelt es sich um Instandhaltungskosten. Diese trägt der Vermieter allein und darf sie nicht in der Nebenkostenabrechnung umlegen.
Welche Prüfreihenfolge bei Schornsteinreinigung sinnvoll ist
Starten Sie mit Beleg und Mietvertrag, prüfen Sie dann nicht umlagefähige Bestandteile und rechnen Sie den Betrag pro m² gegen. Der Richtwert für Schornsteinreinigung liegt bei rund 0,04 € pro m² und Monat; die übliche Spannbreite reicht etwa von 0,02 € bis 0,08 €.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 12 BetrKV: Die Umlagefähigkeit der Schornsteinreinigungskosten ergibt sich aus § 2 Nr. 12 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Die Kosten umfassen die gesetzlich vorgeschriebenen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers sowie Arbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Seit der Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens 2013 können bestimmte Arbeiten auch von freien Schornsteinfegern durchgeführt werden.
§ 556 Abs. 1 BGB: Betriebskosten können nur umgelegt werden, wenn der Mietvertrag eine wirksame Betriebskostenvereinbarung enthält.
§ 556a Abs. 1 BGB: Ohne besondere Vereinbarung erfolgt die Verteilung regelmäßig nach Wohnfläche; abweichende Schlüssel müssen nachvollziehbar vereinbart oder sachlich begründet sein.
Schornsteinreinigung: Rechenbeispiel für eine 70-m²-Wohnung
Wohnfläche
70 m²
Richtwert
0,04 € pro m² / Monat
Datenjahr
2024
- 0,04 € × 70 m² = 2,80 € pro Monat
- 2,80 € × 12 Monate = 33,60 € pro Jahr
- Werte oberhalb von 0,08 € pro m² / Monat sind ein deutliches Signal für Beleg- und Plausibilitätsprüfung.
Für 70 m² liegt schornsteinreinigung grob bei 2,80 € pro Monat beziehungsweise 33,60 € pro Jahr.
Was Sie jetzt tun sollten
Praxis-Tipp
Prüfen Sie die Heizkostenabrechnung sorgfältig. Wenn der Schornsteinfeger dort bereits enthalten ist, darf er unter Position 12 nicht nochmals erscheinen. Teilen Sie die Rechnung gegebenenfalls auf.
- Mietvertrag, Belege und Vorjahresabrechnung nebeneinanderlegen.
- Nicht umlagefähige Bestandteile und unplausible Leistungen markieren.
- Bei belastbaren Abweichungen schriftlich Einwendungen formulieren.
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV