Wohngeld in Wentorf bei Hamburg: Mietstufe VI und Miethöchstbetrag
Wentorf bei Hamburg ist nach der Wohngeldverordnung (WoGV) in die Mietstufe VI eingeordnet. Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.
Wohngeld-Rechner
Wentorf bei Hamburg
Stufe
VI
Personen im Haushalt
Miethöchstbetrag · 2 Personen
I
II
III
IV
V
VI
VII
Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.
Nebenkostenabrechnung prüfenMiethöchstbeträge in Wentorf bei Hamburg (Mietstufe VI)
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag Miete / Monat |
|---|---|
| 1 Person | 615 € |
| 2 Personen | 745 € |
| 3 Personen | 887 € |
| 4 Personen | 1.035 € |
| 5 Personen | 1.183 € |
| 6 Personen | 1.332 € |
Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.
Was bedeutet Mietstufe VI?
Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Schleswig-Holstein liegt die häufigste Mietstufe bei II.
I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Wentorf bei Hamburg liegt bei Stufe VI.
Auch interessant: Wie hoch ist die Grundsteuer in Wentorf bei Hamburg? Sie zahlen sie über die Nebenkosten mit.
Grundsteuer Wentorf bei HamburgWohngeld in der Umgebung
Miete und Nebenkosten im Blick behalten
Ob Sie Wohngeld beziehen oder nicht — eine zu hohe Nebenkostenabrechnung kostet bares Geld. Lassen Sie Ihre Abrechnung kostenlos auf Auffälligkeiten prüfen.
Abrechnung prüfen