Wohngeld in Geesthacht: Mietstufe V und Miethöchstbetrag
Geesthacht liegt in Mietstufe V (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Geesthacht
V
Bundesland: Schleswig-Holstein
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe V) |
|---|---|
| 1 | 562 € |
| 2 | 680 € |
| 3 | 809 € |
| 4 | 946 € |
| 5 | 1080 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 129 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Mölln
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schwarzenbek
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ratzeburg
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wentorf bei Hamburg
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lauenburg/Elbe
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Büchen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Börnsen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Groß Grönau
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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