Wohngeld in Weichs: Mietstufe V und Miethöchstbetrag
Weichs liegt in Mietstufe V (vom Landkreis Landkreis Dachau übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Weichs
V
Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Dachau übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe V) |
|---|---|
| 1 | 562 € |
| 2 | 680 € |
| 3 | 809 € |
| 4 | 946 € |
| 5 | 1080 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 129 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Nebenkosten in Dachau, GKSt im Überblick
Grundsteuer, Wasser, Abwasser und Müll für Dachau, GKSt mit Vergleichswerten.
Wohngeld Dachau
Mietstufe VII mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Karlsfeld
Mietstufe VII mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Markt Indersdorf
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Altomünster
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bergkirchen
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Petershausen
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Röhrmoos
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schwabhausen
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Weichs prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen